"Der Verlauf des Verfahrens um die Vergabe der im neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen 20 Konzessionen gerät zur Farce und zeigt, dass der Vertrag unbrauchbar ist. Die Beschränkung der Zahl der Konzessionen muss ersatzlos gestrichen werden“, fordert Wolfgang GREILICH, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion in Hessen.
Weiter erklärte Greilich:
„Der Schritt in die richtige Richtung, auf den sich die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Kompromisssuche für den neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigten, erweist sich als um Längen zu klein. Für die vorgesehene Begrenzung der Zahl der Sportwetten-Konzessionen auf 20 gab es von Anfang an keine sachliche Rechtfertigung. Nach der Entscheidung des EuGH vom 08.09.2010 war klar, dass das bisherige Monopol des Staates keinen Bestand haben kann und die Rechtslage eine Öffnung des Marktes ermöglichen muss. Die nach wie vor gegen das europäische Recht verstoßende Haltung insbesondere von SPD-Ministerpräsidenten wie Hannelore Kraft und damals noch Kurt Beck verhinderte eine Lösung, die rechtmäßig und marktwirtschaftlich die Steuereinnahmen der Länder verbessert und nebenbei auch viele Probleme für die staatlichen Lotterien wie insbesondere Lotto gelöst hätte.
Während in Schleswig-Holstein ein von der FDP vorgelegter Gesetzentwurf von der europäischen Kommission notifiziert wurde, Gesetzeskraft erlangte und die ersten Konzessionen pünktlich zum Inkrafttreten vergeben wurden, haben die übrigen CDU- und SPD-regierten Länder auch hessische Vorstöße in der Ministerpräsidentenkonferenz ausgebremst. Herausgekommen ist eine halbherzige Lösung, die auch von der Europäischen Kommission allenfalls als Zwischenschritt für eine kurze Frist bis zur vollständigen Öffnung des Sportwettenmarktes hingenommen wurde. Jetzt zeigt sich, dass der faule Kompromiss mehr Probleme schafft als löst. Denn logischerweise führt die nur begrenzte Öffnung des Marktes jetzt zu Klagen von Mitbewerbern, die jeden tatsächlichen Fortschritt blockieren.
Es muss nun darum gehen, die Marktöffnung schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen. Die Sportwettenanbieter haben sich mit Hochdruck vorbereitet. Der Fiskus würde in erheblichem Maße von dem Geschäft am Sportwettenmarkt profitieren. Wir wollen diesen Profit an die Destinatäre weitergeben, an die Sportvereine und an die vielen Ehrenamtlichen, die sich in unserem Land engagieren und die auf Lottomittel angewiesen sind“, so der Liberale.
Greilich abschließend:
„Wir brauchen kein weiteres juristisches Tauziehen, sondern eine praktikable Lösung. Wir müssen das boomende Geschäft der Glücksspielbranche aus dem Zwielicht der Illegalität herausholen und stattdessen einen sauberen und staatlich überwachten regulierten Markt schaffen. Davon profitieren letztlich alle, auch die Sportfans in unserem Lande, die unbewusst und ohne jedes Unrechtsbewusstsein auf die illegalen Angebote aus dem Ausland eingehen, weil der Staat es ihnen verwehrt, harmlos kleine Beträge auf ihren Lieblingsverein zu setzen. Deshalb muss die unnötige Beschränkung der Konzessionen weg. Alle Anbieter, die die Vorrausetzungen erfüllen, sollen im Rahmen unserer Rechtsordnung aktiv werden dürfen. Alle Wettbewerber sollen die Möglichkeit haben, in Deutschland nach klaren Vorgaben zu agieren, in Deutschland Steuern bezahlen und Investitionen in ehrenamtliche Tätigkeiten und Unterstützung des Sports ermöglichen. Damit kann Politik ihre Aufgabe erfüllen, Sport und Ehrenamt zu unterstützen und Konzessionen auf rechtsstaatlicher Grundlage zu vergeben.“
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format.
Quelle: http://www.fdp-fraktion-hessen.de/
Glückspielstaatsvertrag – Hans-Jörn Arp: Wer auf Stegner hört, muss fühlen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die durch die aktuelle Glücksspielgesetzgebung zunehmenden Probleme der Soziallotterien im Land als absehbar bezeichnet.
„Das kommt davon, wenn der Gesetzgeber Ideologie über gesellschaftliche Ziele setzt. Wer auf Stegner hört, muss fühlen. SPD, Grüne und SSW haben ein Konjunkturpaket für die illegalen Internetglücksspielanbieter beschlossen“, kommentierte Arp einen Artikel in der heutigen Ausgabe des SHZ.
Seit Jahren hätten Gerichte in Deutschland und Europa festgestellt, dass das deutsche Glücksspielrecht nicht geeignet ist, die gesetzlich genannten Ziele der Kanalisierung des Spiels, des Spielerschutzes und der Suchtprävention zu erreichen. Vielmehr seien dies nur vorgeschobene Argumente, um das staatliche Glücksspielmonopol mit allen Mitteln zu verteidigen. Im Ergebnis wichen die Spieler zunehmend in den Schwarzmarkt im Internet aus.
„Statt daraus die richtige Konsequenz einer Regulierung der Angebote unter staatlicher Aufsicht zu ziehen, haben die 15 anderen Ministerpräsidenten die Regeln so verschlimmert, dass nun selbst die Soziallotterien leiden. SPD, Grüne und SSW sind im blinden Gehorsam dem vor Ideologie blinden SPD-Chef Stegner gefolgt, und machen diesen Unsinn nun mit“, so Arp.
Dies schade den Spielern, die nun zu hunderttausenden in den unregulierten Markt im Internet abwanderten. Dort habe die Glücksspielaufsicht keinerlei Handhabe. Das Land Schleswig-Holstein wiederum verliere dadurch Einnahmen, die für die Unterstützung der Suchtprävention, des Breiten- und Spitzensports bitter nötig seien.
„Wir warnen seit Jahren davor, dass am Ende dieses Irrweges das gesamte Lotto inklusive der Soziallotterien in Gefahr ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen leider, dass Stegner und Genossen mit ihrem Weg genau das erreichen werden. Ideologie macht blind“, so Arp abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Hintergrund:
Nicht konsistent
Bereits am 8.9.2010 wurde die Monopolregelung (GlüStV-2008) durch den EuGH, nach der Sportwettenentscheidung des BVerfG 2006, erneut als rechtswidrig eingestuft und die weitere Anwendung als unzulässig erachtet. (Pressemitteilung Nr.: 78/10 des EuGH) weiterlesen
Die Rechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols (GlüStV-2008) wurde durch das BVerwG erneut am 20.06.2013 festgestellt.
Glücksspiele
Studie: Glücksspielregulierung verfehlt Ziele
Der Sportwettenmarkt wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2012 für Privatanbieter geöffnet. Die Länder konnten zwar am staatlichen Lottomonopol festhalten, der Markt musste aber liberalisiert werden. Für sieben Jahre sollen 20 Konzessionen an Sportwettenanbieter vergeben werden.
Auf dem Glücksspielmarkt wurden 2012 den Angaben zufolge 10,7 Milliarden Euro Brutto-Spielertrag erwirtschaftet. Davon entfielen 1,6 Milliarden auf den unregulierten Markt. Mit Sportwetten seien 6,8 Milliarden Euro umgesetzt worden. Auf staatliche Angebote und die regulierte Pferdewette seien 245 Millionen entfallen.
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Online-Glücksspiel in der EU - In anderen europäischen Ländern neigt man zum Realismus, in Deutschland glaubt man weiterhin an die Wirksamkeit des Verbots von Glücksspielen im Internet: "Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten." (§ 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag)
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EU: Online-Glücksspiel-Rechtsprechung ist "reinstes Chaos"
Speziell zu Online-Gaming ist die Rechtsprechung in der EU alles andere als konsistent. In Österreich zum Beispiel sind Sportwetten erlaubt. Casinospiele im Netz sind an die Lotteriekonzession gekoppelt, was bedeutet, dass theoretisch nur auf der Lotterien-Plattform win2day.at gezockt werden darf. In Deutschland fallen Sportwetten unter das staatliche Glücksspielmonopol, das wiederum auf dem Prüfstand des EuGH steht.
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Glückspielstaatsvertrag – Hans-Jörn Arp: Wer auf Stegner hört, muss fühlen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die durch die aktuelle Glücksspielgesetzgebung zunehmenden Probleme der Soziallotterien im Land als absehbar bezeichnet.
„Das kommt davon, wenn der Gesetzgeber Ideologie über gesellschaftliche Ziele setzt. Wer auf Stegner hört, muss fühlen. SPD, Grüne und SSW haben ein Konjunkturpaket für die illegalen Internetglücksspielanbieter beschlossen“, kommentierte Arp einen Artikel in der heutigen Ausgabe des SHZ.
Seit Jahren hätten Gerichte in Deutschland und Europa festgestellt, dass das deutsche Glücksspielrecht nicht geeignet ist, die gesetzlich genannten Ziele der Kanalisierung des Spiels, des Spielerschutzes und der Suchtprävention zu erreichen. Vielmehr seien dies nur vorgeschobene Argumente, um das staatliche Glücksspielmonopol mit allen Mitteln zu verteidigen. Im Ergebnis wichen die Spieler zunehmend in den Schwarzmarkt im Internet aus.
„Statt daraus die richtige Konsequenz einer Regulierung der Angebote unter staatlicher Aufsicht zu ziehen, haben die 15 anderen Ministerpräsidenten die Regeln so verschlimmert, dass nun selbst die Soziallotterien leiden. SPD, Grüne und SSW sind im blinden Gehorsam dem vor Ideologie blinden SPD-Chef Stegner gefolgt, und machen diesen Unsinn nun mit“, so Arp.
Dies schade den Spielern, die nun zu hunderttausenden in den unregulierten Markt im Internet abwanderten. Dort habe die Glücksspielaufsicht keinerlei Handhabe. Das Land Schleswig-Holstein wiederum verliere dadurch Einnahmen, die für die Unterstützung der Suchtprävention, des Breiten- und Spitzensports bitter nötig seien.
„Wir warnen seit Jahren davor, dass am Ende dieses Irrweges das gesamte Lotto inklusive der Soziallotterien in Gefahr ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen leider, dass Stegner und Genossen mit ihrem Weg genau das erreichen werden. Ideologie macht blind“, so Arp abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
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Nicht konsistent
Bereits am 8.9.2010 wurde die Monopolregelung (GlüStV-2008) durch den EuGH, nach der Sportwettenentscheidung des BVerfG 2006, erneut als rechtswidrig eingestuft und die weitere Anwendung als unzulässig erachtet. (Pressemitteilung Nr.: 78/10 des EuGH) weiterlesen
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Der Sportwettenmarkt wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2012 für Privatanbieter geöffnet. Die Länder konnten zwar am staatlichen Lottomonopol festhalten, der Markt musste aber liberalisiert werden. Für sieben Jahre sollen 20 Konzessionen an Sportwettenanbieter vergeben werden.
Auf dem Glücksspielmarkt wurden 2012 den Angaben zufolge 10,7 Milliarden Euro Brutto-Spielertrag erwirtschaftet. Davon entfielen 1,6 Milliarden auf den unregulierten Markt. Mit Sportwetten seien 6,8 Milliarden Euro umgesetzt worden. Auf staatliche Angebote und die regulierte Pferdewette seien 245 Millionen entfallen.
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