Fall Mollath: Blick in erschreckende Abgründe
Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer
Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath schon in der forensischen Psychiatrie - zu Unrecht? Uwe Ritzer und Olaf Przybilla recherchieren diese Frage für die SZ. Im Videointerview geben sie Einblicke in ihre Arbeit und erzählen, was sie dabei überrascht hat und wie sie Mollath persönlich erleben.
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Gustl Mollath: Präzise und prägnant - Sein bester Anwalt
Der berühmteste Psychiatriepatient der Republik tritt vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags als Zeuge in eigener Sache auf: Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst.
Mollath nickte zu diesen Ausführungen zustimmend, als nehme er an einem staatsrechtlichen Kolloquium teil. Als ihm das Wort erteilt wurde, sprach er mit einer Präzision, als wäre er die ganzen Jahre nicht Beschuldigter und Angeklagter gewesen, sondern Staatsanwalt oder Richter. Prägnant fasste er seinen Fall aus seiner Sicht zusammen.
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Mollath-Ausschuss beendet Arbeit
Die Regierungsparteien CSU und FDP sind überzeugt: Im Fall des Psychiatriepatienten Gustl Mollath habe es kein Komplott gegeben. Die Opposition fordert dagegen die Entlassung von Justizministerin Merk.
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Es wurde einseitig zu Lasten Mollaths ermittelt, dem eine Misshandlung seiner Frau und das Aufstechen von Reifen zur Last gelegt wurden.
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Mollath-Anwalt: Merk handelt "politisch opportun"
Für den Anwalt von Gustl Mollath, Gerhard Strate, sind die jüngsten Äußerungen der bayerischen Justizministerin politischer Opportunismus. Es handle sich nicht um den Ausdruck innerer Einkehr, sagte Strate der ARD. Video
Gustl Mollath in der ARD-Mediathek
Die Häutung der Schlange
Wie an Fasching, wenn's nicht so traurig wäre: Merks Politik hat die Substanz einer Luftschlange.
Die Einlassungen der Justizministerin Beate Merk zur Unterbringungsdauer von Gustl Mollath sind ein durchsichtiges Manöver. Zu Merks plötzlichem Bauchweh bezüglich der Verhältnismäßigkeit der zwangsweisen Unterbringung Gustl Mollaths in der Psychiatrie erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge: „Wir erleben hier die wiederholte Häutung der Schlange. Erst gab es einen Persilschein für die mit dem Fall befassten Gerichte und Staatsanwaltschaften nach dem Motto ‚was nicht sein darf, das nicht sein kann‘. Dann wurden die zu Tage getretenen krachenden Rechtsfehler und Rechtsbeugungen verharmlost und vertuscht.
Und jetzt stellt sich ausgerechnet die Frau öffentlich an die Spitze der „Free-Mollath-Bewegung“, die immer behauptete, in dem Fall sei alles mit rechten Dingen zugegangen und der Mann säße wegen seiner immensen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in der Anstalt. Dieses Manöver ist durchsichtig und dem immer stärker werdenden öffentlichen Druck sowie dem nahenden Wahltermin geschuldet. Wir bleiben dabei: Es ist Zeit für zwei Entlassungen - die des Herrn Mollath aus der Forensik und die der Frau Merk aus dem Justizministerium.
Die Justizministerin hätte sich längst mit der Frage nach der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Unterbringung von Herrn Mollath befassen müssen. Auch hätte sie sich viel früher mit dem massiven Versagen ihrer Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Anzeigen Gustl Mollaths auseinandersetzen müssen. Und selbstverständlich hätte sie auch schon deutlich früher den Wiederaufnahmeantrag veranlassen können und müssen.“
Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag
Internetagentur München: CoCo new media
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Merk gerät unter Druck
Ministerium wusste offenbar schon 2011 über Causa Mollath Bescheid
München - Justizministerin Beate Merk (CSU) gerät im Fall Gustl Mollath immer stärker unter Druck. Anhand der Akten fänden sich deutliche Hinweise darauf, dass ihrem Ministerium der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank (HVB) bereits vor November 2012 vorgelegen habe, erklären die Freien Wähler (FW).
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Neue Vorwürfe gegen Justizministerin Merk
Wann wusste Beate Merk von einem internen Prüfbericht der HypoVereinsbank zu den Schwarzgeld-Vorwürfen von Gustl Mollath? Die bayerische Justizministerin sagt: im November 2012. Die Freien Wähler wollen beweisen können, dass es schon Monate vorher war.
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Umstrittener Psychatriefall - Wie befangen ist Mollath-Richter Brixner?
Eine neue Aussage für den Mollath-Untersuchungsausschuss bringt den im Strafverfahren gegen Gustl Mollath verantwortlichen Richter Otto Brixner weiter in Bedrängnis. Das berichtet das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. Danach soll Brixner am Rande des Verfahrens gegen Gustl Mollath selbst von seiner möglichen Befangenheit gesprochen haben.
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Zeugin belastet Richter Brixner
Die Zeugenaussage einer Ex-Kollegin des Richters nährt die Zweifel am korrekten Verhalten Brixners. Die Opposition fordert nun neue Ermittlungen.
Otto Brixner, früherer Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg, war womöglich doch besser mit dem jetzigen Ehemann der Ex-Frau von Gustl Mollath bekannt, als bisher zugegeben.
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Die nächste Beschwerde
Mollath-Anwalt wendet sich wegen langer Dauer an Verfassungsgericht
Nürnberg - Im Fall Gustl Mollath hat nun auch der Anwalt Gerhard Strate Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es ist schon die zweite in der Causa, nachdem auch Anwalt Michael Kleine-Cosack Beschwerde in Karlsruhe eingereicht hatte. Strate richtet sich gegen den Vermerk des Landgerichts Regensburg, das im Mai mitgeteilt hatte, es könne wegen der Komplexität des Falls 'keine hinreichend konkrete Einschätzung zu den Erfolgsaussichten' der Wiederaufnahmeanträge abgeben. Das Gericht hatte damit begründet, dass die Unterbringung Mollaths 'vorerst' nicht unterbrochen werde. Eine Beschwerde Strates gegen diese Entscheidung hatte das Nürnberger Oberlandesgericht abgelehnt.
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Fall Gustl Mollath Gericht lehnt Beschwerde ab
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine Beschwerde von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate abgelehnt. Er hatte dem Regensburger Landgericht Untätigkeit vorgeworfen. Nun will Strate das höchste deutsche Gericht anrufen.
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Die Neue Richtervereinigung (NRV) hatte erklärt, es gäbe vergleichbare Fälle in Baden-Württemberg.
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Debatte im Rechtsausschuß des Bayerischen Landtags zu Gustl Mollath
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lt. Überarbeitung: 19.07.2013