Mollath beschäftigt fünf Gerichte
Regensburg: Das Landgericht entscheidet über zwei Wiederaufnahmeanträge der Staatsanwaltschaft Regensburg sowie von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate.
Nürnberg: Das Oberlandesgericht entscheidet über einen Befangenheitsantrag von Anwalt Strate gegen die zuständige Kammer des Landgericht Regensburgs. Begründung: Einer der drei Richter hatte mit dem Fall Mollath schon einmal zu tun.
Bayreuth: Das Landgericht muss sich erneut mit der Frage befassen, ob Mollath weiterhin in der Psychiatrie untergebracht werden muss, weil sein Beschluss vom 10. Juni dieses Jahres auf Beschwerde Strates vom OLG Bamberg wegen unterlassener Sachaufklärung aufgehoben wurde.
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Fall nach einer Beschwerde von Mollath-Anwalt Strate.
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Strate kritisiert Gutachter-Praxis
„Dass da ein Gutachter von der Meinung des anderen abweicht - dazu braucht es schon Mannesmut, das kommt nicht so schnell vor“, sagte Strate am Montag vor Journalisten in Karlsruhe. Bundesweit gebe es vielleicht 100 Psychiater, die für solche Gutachten in Frage kämen. „Die kennen sich alle und sind miteinander verwoben.“ Dies sei ungut.
Der Ruf der bayerischen Justiz werde durch den Umgang mit Mollath „in schrecklicher Weise“ ramponiert. „Dass ich da so dicke Bretter bohren muss, hätte ich nicht gedacht“, sagte Strate weiter.
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Korrektur einer Farce
Der Fall Mollath nähert sich einem Stadium, in dem jeder Tag, den dieser Mann noch im psychiatrischen Krankenhaus verbringen muss, sich als Freiheitsberaubung darstellt.
Das OLG Bamberg hat den Beschluss der Strafvollstreckungskammer, der die Fortdauer der Unterbringung anordnete, aufgehoben. Gustl Mollaths Unterbringung muss erneut überprüft werden. Das weckt Hoffnung.
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Gericht ordnet abermalige Begutachtung an
Ein externer Sachverständiger soll den gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath beurteilen. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg.
Das Oberlandesgericht Bamberg ist der Auffassung, dass das Landgericht Bayreuth nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass der Sachverständige 2011 mit Blick auf Wahnvorstellungen Mollaths möglicherweise von Tatsachen ausgegangen sei, die nicht zuträfen. Mollath sei zudem durch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien über seinen Fall zu einer öffentlichen Person geworden; auch deshalb sei die Einholung eines neuen Gutachtens erforderlich.
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Zwischenzeitlich gab es psychiatrische Gutachten [von Dr. Simmerl, Dr. Weinberger und Prof. Dieckhöfer], die Gustl Mollath bescheinigen, er sei "völlig normal". Psychiater des Krankenhauses, in dem Mollath seit nunmehr über 6 Jahren untergebracht ist, sagen hingegen, Mollath könne nicht entlassen werden. Er verweigere sich jeder Behandlung.
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Prof. Dr. Henning Ernst Müller:
Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz?
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Jahre Tage währendes Martyrum des Mollath, dessen Schuld oder Unschuld nie festgestelt wurde! Über den Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ ging das erkennende Gericht großzügig hinweg, und der das Urteil prüfende Bundesgerichtshof (BGH) winkte die Entscheidung durch.
Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 II GG, Art. 6 II EMRK sowie aus § 261 StPO. Der Grundsatz hat Verfassungsrang. wikipedia
Die Rolle des BGH im Fall Mollath
Justizministerium und Bayerischer Richterverein haben immer wieder darauf hingewiesen, das Urteil sei vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden. Wie wenig aussagekräftig das Qualitätssiegel "höchstrichterlich geprüft" ist, wird jedoch am tatsächlichen Umfang der Prüfung im Fall Mollath deutlich (Beschl. v. 13.02.2007, Az. 1 StR 6/07).
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Es war ein Urteil, das diesen Namen nicht verdient, weil Grundregeln der
Juristerei missachtet wurden - nicht einmal Ansätze einer
Beweiswürdigung finden sich darin. Trotzdem wurde es vom BGH durchgewunken!
2007-02-13 Der BGH verwirft die Revision von Gustl Mollath als unbegründet und stellt fest dass: "die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat". Rn 91
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Amtsermittlungsgrundsatz gem. § 244 Abs. 2 StPO
Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime) begründet die Verpflichtung der Gerichte und Behörden, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde liegt, von Amts wegen zu untersuchen (Prinzip der materiellen Wahrheit).
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Etwas Positives hat der Fall des Herrn Mollath bei allem Schrecklichen schon bewirkt, die Diskussion über die Psychiatrie wurde neu belebt. Weiteres positives Ergebnis könnte in ganz ferner Zukunft die Auflösung des Whistleblower-Netzwerks sein, weil es überflüssig ist. Wie gesagt, das ist eine Vision, in ferner Zukunft, ich habe keinen Wahn.
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Reform der Sicherungsverwahrung
Am 1. Juni 2013 trat die Reform der Sicherungsverwahrung in Kraft, die der Politik vor gut zwei Jahren durch das Bundesverfassungsgericht in die Agenda diktiert wurde:
Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug („Abstandsgebot“, vgl. BVerfGE 109, 133) – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt.
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BGH kippt Zwangsunterbringung
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. weiterlesen
Lesenswert zu diesem Thema:
Strafjustiz - Die 70 forensisch-psychiatrischen Kliniken sind chronisch überfüllt
Das ZEIT-Dossier „In der Lebensversickerungsanstalt“
Seit Jahren wächst die Zahl eingesperrter psychisch kranker Straftäter. Aus Angst vor Rückfällen und damit verbundenen Skandalen trauen sich viele Ärzte in der forensischen Psychiatrie nicht mehr, gute Prognosen zu stellen - auch wenn die Patienten mittlerweile ungefährlich sind. So dämmern Unzählige zu Unrecht hinter Gittern.
Bleibt der Behandlungserfolg aus, wird die Schuld beim Patienten gesucht
Weil er heimlich geraucht hat, kommt Manfred H. in die Isolationszelle
Das Bundesverfassungsgerichts das – um Endlosunterbringungen wegen relativ geringfügiger Delikte zu verhindern – entschieden hat, auch im Maßregelvollzug müsse die Dauer der Unterbringung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Klinik aber will von einer Entlassung des Patienten nichts wissen – nicht einmal ein betreutes Behindertenheim scheint ihr sicher genug, um die Welt vor dem gefährlichen Rollstuhlfahrer K. zu schützen.
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Die Taktik der Bayerischen Staatsregierung im Fall Mollath
Der späte Termin hat den Vorteil, dass die ganzen Tricksereien und Unzulänglichkeiten in diesem Skandalfall erst nach der Wahl gerichts- und medienöffentlich zur Sprache kommen werden.
Deshalb geht der Dank aller Wahlkämpfer der CSU heute nach Regensburg. Es ist nicht auszuschließen, dass es nach der Wahl am Landgericht zu außerordentlichen Karrieresprüngen kommen wird (vor Freude natürlich).
P.S. Wer sich für den Fall näher interessiert, kann sich z.B. hier in das kriminalistische Puzzle einlesen, das Rechtsanwalt und Mollath-Verteidiger Gerhart Strate Stück für Stück zusammenträgt.
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Ein Mann enterbt seine Frau und erhängt sich. Sein Vermögen erbt seine Bankberaterin, die damalige Frau von Gustl Mollath.
Die millionenschwere Erbschaft, die ein Kunde der HypoVereinsbank der Ex-Frau von Gustl Mollath, Deutschlands bekanntestem Psychiatrie-Insassen, hinterlassen hat, wirft viele Fragen auf. Beantwortet werden sie nicht. Die es könnten, schweigen oder sind tot.
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Prof. Dr. Henning Ernst Müller's blog
Universität Regensburg
Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug
Gustl Mollath´s Website
http://www.gustl-for-help.de
mehr zu Mollath in diesem Blog: