Dienstag, 2. Juli 2013

Happy Birthday Glücksspielstaatsvertrag - Aber kein Grund zu feiern!

Am 01. Juli 2013 hatte er Geburtstag. Der „Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“. Ja, so heißt er tatsächlich. Wäre er ein Kind, hätte ihn sein Vater (Staat) wahrscheinlich Wotan Hubertus Gonzales getauft oder einen anderen kreativen Namen gefunden, der Erwartungen und Hoffnung weckt. War ja auch bitter nötig, nach dem Verlust des Erstgeborenen und einer Fehlgeburt.

Zunächst traf es den bis dahin glücklich in den Tag hineinlebenden „Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland“. Der lebte 50 Jahre wie die Made im Monopol, und 16 Landesfürsten durften sich unter ihm den Glücksspielkuchen teilen. Die Fürsten verteilten Posten, veranstalten Glücksspiel auf Teufel komm raus und entrichteten brav ihren Zehnten an ihren Herrn. Dem Volk gaukelten sie vor, das alles nur zu seinem Besten geschähe. Das staatliche Glücksspiel diene schließlich mildtätigen Zwecken und dämme die Spielsucht ein. Private Anbieter hingegen seien der Beelzebub, der nur auf Profit aus ist, die Leute betrügt und Kinder zum Zocken verleitet.

Dieses Märchen erzählte der Erstgeborene jedenfalls dem Bundesverfassungsgericht.

Doch die Richter glaubten ihm nicht. Er wurde mit Urteil vom 28.03.2006 zum Tode verurteilt. Das Sportwettenmonopol wurde für verfassungswidrig erklärt. Das staatliche Glücksspielmonopol war danach nur noch durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen. Das Gericht ließ aber dem Vater noch eine Wahl. Entweder ein neues Kind, das sich zukünftig mit Privaten die Sandkiste teilen muss oder bis 2008 eine konsequente und ehrliche Erfüllung der Glücksspielsuchtprävention.

Jetzt war der Vater in der Zwickmühle, und um seine Einnahmen besorgt. In diesem besorgniserregenden Zustand hörte er sogar Stimmen (aus Brüssel). Die meinten, es wäre wohl redlicher, sich nicht für ein Einzelkind zu entscheiden, mit dem keine anderen spielen dürfen. Aber unser Vater wäre ja nicht unser Vater, wenn er nicht diesen dämonischen Stimmen zum Trotz ausschließlich das Wohl seines Volkes im Auge gehabt hätte. Im Laufe der vom Gericht gewährten Empfängniszeit brachte er von daher am 01. Januar 2008 sein zweites Kind, den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Kosenamen: Glücksspielstaatsvertrag oder GlüStV), zur Welt.

Damit wurden dann aber auch gleich alle anderen Kinder mit dem Bade ausgeschüttet. Die Folge war: Internet-Glücksspiel wurde komplett verboten, Lottovermittler starben, und private Sportwetten – Pfui-Teufel – die wurden vom deutschen Boden verbannt. Und jetzt wurden alle gewarnt: „Lotto kann süchtig machen!“, Gewinnchancen 1: 25 Trillionen, und keine Rubbellose mehr an Minderjährige – der Kreuzzug war eröffnet. Es fehlten nur noch Schock-Bilder am Eingang zur Annahmestelle von schweißnass, zitternden Menschen, die die Lotto-Sucht dahingerafft hatte – aber da ließ man doch lieber den aktuellen Jackpot im Schaufenster blinken.

Nur leider blieb der Erfolg – und die Einnahmen – aus. Denn was machte das dumme, unmündige und verspielte Volk? Es spielte weiter, und mehr denn je – nur eben nicht mehr beim Vater und seinem zweiten Sohn, der werblich nicht mehr strahlte und im Internet nicht mehr zu erreichen war.

Doch der Jüngste wurde ohnehin schnell krank. Die Oberärzte aus der Luxemburger Charité attestierten ihm schon in früher Kindheit Schwindelsucht, er bestand ihren Scheinheiligkeitstest nicht. Und so bereiteten sie ihm mit ihrem Urteil vom 8. September 2010 sein Ende. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das im GlüstV verankerte Sportwettmonopol europarechtswidrig war. Zur Begründung verwiesen sie u. a. auf intensive Werbekampagnen des Inhabers des staatlichen Glücksspielmonopols, die der Suchtprävention als notwendiger Grundlage eines Glücksspielmonopols zuwiderlaufen würden. Böse Worte wie „fehlende Kohärenz und Systematik“ fielen und brachten den Vater neben dem Verlust seines zweiten Sohnes in Rage. Die Fürsten ließen sich daraufhin hinter den Mauern ihrer Burgen von ihren Sternendeutern beraten. Die Zugbrücken wurden eingefahren, damit nicht externer Sachverstand eindringen konnte und mit den Stimmen aus Brüssel wurde auch nicht diskutiert. Am 15. Dezember 2011 zeugten dann alle – mit Ausnahme des gallischen Dorfes Schleswig-Holstein – den 1. Änderungsstaatsvertrag zum GlüStV, der am 01. Juli 2012 das Licht der Welt erblickte.

Da wurde im Kreise der 15 Fürstenfamilien erst mal aufgeatmet. Der neue Spross wird´s richten und darf die Rolle rückwärts machen. Der ÄndGlüStV hebt das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet auf und ermöglicht einen grenzüberschreitenden Lotto-Jackpot. Endlich kann der Rubel wieder rollen.

Und was macht Papa mit den fremden Kindern? Die privaten Anbieter von Sportwetten sollen sich gefälligst um bis zu 20 Konzessionen prügeln und für gewerbliche Spielautomaten sollen bei den Spielhallen endlich strengere Regeln her. Für sie werden über die Vorgaben der Spielverordnung hinaus zusätzliche Anforderungen gestellt, wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken, Sperrstunden und ein Verbot von Außenwerbung. Eine Spielhalle darf ab jetzt nicht mehr von außen als solche zu erkennen sein und der Kunde soll von Hunger und Durst hinausgetrieben werden – wobei Apfel geht, aber Banane nicht, denn die ist zu nahrhaft. Der Bürger muss schließlich vor sich selbst geschützt werden, und Fettsucht ist ja auch ein Thema.

Im gallischen Dorf sieht die Lage anders aus. Ein Gesetz der vorherigen Regierung in Schleswig-Holstein beließ es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol für Lotto, hob aber die Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung weitgehend auf. Jeder private Anbieter für Sportwetten und Online-Casino erhielt die Möglichkeit, nach strenger Prüfung seiner Zuverlässigkeit eine Lizenz für fünf Jahre zu erhalten. Davon haben zahlreiche Anbieter Gebrauch gemacht. Die damalige Regierung begründete die Neuregelung mit erheblichen jährlichen Lizenzabgaben, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem ohnehin verbreiteten Glücksspiel im Internet. Aber das neue Kabinett in Schleswig-Holstein wollte davon nichts hören, es hat zwischenzeitlich dieses Gesetz wieder kassiert und auch den Änderungsstaatsvertrag adoptiert – die Lizenzinhaber nach altem Recht berührt das hingegen nicht.

Und wo feiert der kleine Änderungsstaatsvertrag zum GlüStV mit seinen 15 Vätern und einem Stiefvater nun seinen ersten Geburtstag. Na da, wo sich seine Brüder auch immer rumtrieben: Vor Gericht.

Denn das Konzessionsverfahren für die Vergabe von Sportwettlizenzen ist intransparent und rechtlich fragwürdig ausgestaltet. Daneben stecken technische Dinge, wie die geplante bundesweite, einheitliche Sperrdatei in der Sackgasse und bereiten Datenschützern Kopfschmerzen.
Eigentlich sollten die Konzessionen schon im Mai vergeben worden sein. Momentan sind zahlreiche Klagen anhängig, über die zunächst einmal entschieden werden muss. O-Ton des Ministeriums, dass für die Vergabe der Konzessionen zuständig ist: „Informationen darüber, wie es weitergeht, werden nicht vor August erfolgen“.

Ob Vater über all das glücklich ist, darf bezweifelt werden. Eine seiner Hebammen hat es außerhalb des Hofes hinter vorgehaltener Hand mal folgendermaßen formuliert: „Erst hatten wir einen Glückspielstaatsvertrag der verfassungswidrig war, dann hatten wir einen, der europarechtswidrig war, und jetzt haben wir einen, der beides ist!“ Vielleicht liegt´s ja an den Genen?

Der Kindergeburtstag wäre jedenfalls fröhlicher ausgefallen, hätten die Fürsten der 15 Länder bei der Zeugung ihres dritten Sprosses einen Blick aus ihren Schlafgemächern auf das gallische Kind gewagt. Dann hätten sie einen modernen Jüngling sehen können, der überlebensfähig war. Der hatte seinen Segen aus Brüssel und war mit genügend Intelligenz ausgestattet, um in der Lebensrealität des 21. Jahrhunderts bestehen zu können. Und er hatte das Erbgut von europäischen Nachbarn, die verstanden haben: Das Volk braucht neben Brot auch Spiele, und es sucht sich seine Spielwiesen mit all den Möglichkeiten, die ihm die mediale Welt bietet. Da ist man besser beraten, man lässt alle seriösen Spiel-Veranstalter eine strenge Prüfung durchlaufen und kontrolliert anschließend das gesamte Geschehen, als dass man seine Untertanen schutzlos in einen undurchsichtigen dunklen Wald treibt, in dem auch Räuber lauern. Von den damit verbundenen Mehreinnahmen einmal abgesehen – aber um die ging es ja noch nie, oder?

Also, Happy Birthday Änderungsstaatsvertrag! – genieße Dein vermutlich kurzes Leben.

Kontakt:
RA Markus Maul – Präsident VEWU

Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg

Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)

 

Sport profitiert nicht von neuem Vertrag


Berlin (SID) - Auch ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags wartet der deutsche Sport weiter auf Erlöse in Millionenhöhe. "Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2012 haben die Wettanbieter auch ohne Konzessionen schon 80 Millionen Euro an Steuern gezahlt. Davon hat der gemeinnützige Sport allerdings entgegen den Zusagen der Politik bislang nichts erhalten", sagte Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
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Der organisierte Sport beansprucht aus den Steuereinnahmen einen "angemessenen Anteil". "Ohne Sport gibt es keine Sportwetten. Darum ist der Anspruch des gemeinnützigen Sports berechtigt", sagte Vesper. Laut mehrerer Schätzungen entgingen dem deutschen Profisport zudem in der Vergangenheit mehrere Hundert Millionen Euro Sponsorengelder, da private Wettanbieter nicht auf Trikots und Banden werben durften.
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Ein Jahr Staatsvertrag
Glücksspielwerbung unter Zensurbedingungen

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrags zieht der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW Bilanz – und sieht seine Kritik und Befürchtungen bei der Werberegulierung bestätigt: Der seit Anfang des Jahres obligatorische Genehmigungsvorbehalt für TV- und Internetwerbung habe bei den werbenden Unternehmen zu weitreichender Rechtsunsicherheit und erheblicher Verunsicherung geführt.
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