Freitag, 26. Juli 2013

A - Verfassungsgerichtshof: Poker-Regelungen verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die aktuellen Poker-Regelungen im Glücksspielgesetz verfassungswidrig sind.

Jahrelang haben gleich mehrere Finanzminister um eine gesetzliche Neuordnung des Glücksspielwesens gerungen. Das Ergebnis – eine Neuausschreibung der Konzessionen für 15 Spielbanken sowie einer Lotterie- und einer Pokerlizenz – hat nicht nur bei Konkurrenten der Casinos Austria, die bisher allein die Lizenz zum Spielen besaßen, harsche Kritik ausgelöst. Verfassungsexperten äußerten wiederholt Bedenken.

Die im Gesetz vorgesehene Ausschreibung von nur einer Pokerlizenz – die bis heute nicht erfolgt ist – verstößt jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag bekannt gab.
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VfGH-Präsident Holzinger erklärte, dass die Neuregelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar sei, wenn für das Pokerspiel nur eine Konzession vorgesehen ist. Diese Regelung bewirke einen Nachteil für bisher legal betriebene Pokersalons.
Zurzeit kann Pokern nicht unter den Begriff des Glücksspiels fallen.
Mit der Novellierung des Gesetzes 2010 wurde auch Poker als Glücksspiel deklariert, Ende 2012 sind die Übergangsfristen ausgelaufen.
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Seit Jahresbeginn 2013 sind Pokersalons überhaupt illegal, da Ende 2012 die Übergangsfristen ausgelaufen sind, das Ministerium die Pokerkonzession aber bis heute nicht ausgeschrieben hat. Das geht nicht, befand nun der VfGH. Ab Kundmachung des VfGH-Entscheids ist Pokern offiziell kein Glücksspiel mehr.
Antragsteller und auch Rechtsexperten sind der Meinung, dass die Bedingungen auf die Ex-Monopolistin Casinos Austria zugeschnitten sind.
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Hintergrund

A-Pokerbetreiber Zanoni zeigt Casinos Austria an
Pokersalonbetreiber Peter Zanoni kann es nicht glauben, dass seine Kartencasinos wegen des neuen Glücksspielgesetzes (GSpG) mit Jahresbeginn 2013 plötzlich illegal sein sollen.

Politisch verfilzt - „Marktgestaltung“ durch die Politik
Novomatic wie Rivale Casinos Austria - mit Bestechungsvorwürfen konfrontiert
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Kartencasinobetreiber werfen Staat und Fiskus vor, ihr Monopol zwecks zusätzlicher Steuereinnahmen auszuweiten

Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich nun auch mit der Frage auseinandersetzen, ob Poker tatsächlich ein Glücksspiel ist. Pokersalon-Betreiber Peter Zanoni hat eine Individualbeschwerde gegen die Neuregelung im Glücksspielgesetz eingebracht. Poker sei ein "typisches Kartenspiel", der Staat versuche mit dem neuen Glücksspielgesetzes (GSpG) nur, sein Monopol auszuweiten und so seine Kassen aufzufüllen.
Fehlende Übergangsfristen empört Branche
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Razzia in Vorarlberg: Pokerbetreiber Zanoni im Clinch mit Finanzpolizei

Am Donnerstag vor drei Wochen sei die Finanzpolizei in Zanonis Concord Card Casino (CCC) in Bregenz aufmarschiert, um nach illegalen Spielautomaten zu suchen. Für den Betreiber eine reine “Willküraktion”. Der Pokerbetreiber habe seine Anwälte bereits in Stellung gebracht.
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Österreich: Wer pokert geschickt um die Glücksspiel-Lizenzen?

Fest steht, dass der österreichische Staat im letzten Jahr Steuereinnahmen von 160 Mio. Euro durch die Casinos verzeichnete. Künftig wird es in Wien zwei Casinos mehr geben, in Niederösterreich kommt ein Neues dazu.
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Zusammengestellt durch:
Volker Stiny