PM: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stoppt im Eilverfahren zunächst die Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber weiterlesen
DSWV 2. Juni 2015
Beschlüsse des „Glücksspielkollegiums“ grundsätzlich in Frage gestellt
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) nimmt zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 27. Mai 2015 das umstrittene Sportwettenkonzessionsverfahren für rechtswidrig befindet:
Das durchgeführte Verfahren verletzt bei summarischer Prüfung der Sachlage den subjektiven Anspruch des Antragstellers auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren als Ausgestaltung seines Berwerbungsverfahrensanspruchs.Damit liegt die Kammer auf einer Linie mit zuvor gefassten Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Vergabe von Sportwettenkonzessionen gestoppt hatte.
Das Frankfurter Gericht teilt zudem die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des sog. „Glücksspielkollegiums“, die bereits die zuständige Richterin in Wiesbaden geäußert hatte.
Beide Gerichte verweisen auf ein verfassungsrechtliches Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Thomas Würtenberger, der durch das Kollegium das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip ausgehebelt sieht:
Durch das Glücksspielkollegium werden die Bundesländer, ohne dass sich dies aus der sicherheits- und ordnungsrechtlichen Rechtsmaterie heraus rechtfertigen ließe, an einer eigenständigen, demokratisch zu verantwortenden Kompetenzwahrnehmung gehindert.DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentierte:
Die Gültigkeit der Beschlüsse des Kollegiums werden damit grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Entscheidung aus Frankfurt zeigt, dass nur eine politische Intervention das Verfahren heilen kann. Solange die Ministerpräsidenten sich der Sache nicht annehmen, wird der Glücksspielstaatsvertrag weiterhin nur Rechtsunsicherheit und einen enormen Schwarzmarkt produzieren.
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Glücksspiele
Verwaltungsgericht stoppt Vergabe von Sportwettenlizenzen
Das Land Hessen muss die Vergabe von Erteilung von 20 Sportwettenlizenzen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zurückstellen. In einem Eilverfahren eines abgelehnten Bewerbers sei das Land per Beschluss verpflichtet worden, das Verfahren bis zur Gerichtsentscheidung offenzuhalten, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Geklagt hatte ein Frankfurter Sportwettenanbieter, der im Vergabeverfahren nicht zum Zuge gekommen war. Sein Anspruch auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren sei verletzt, entschieden die Richter in dem Eilverfahren. Damit habe sich das Gericht einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden vom 5. Mai angeschlossen.
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