Samstag, 19. Januar 2013

Sportwetten in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag versus Kieler Modell

Glücksspielstaatsvertrag versus Kieler Modell

Den Gesetzen des freien Marktes wird das Glücksspiel durch die Neuregelung jedoch nicht ausgesetzt. Denn über ein Lizenzmodell bleibt die letztendliche Entscheidung über den Markteintritt in der Hand einer Regulierungsbehörde.

Doch dies ist nicht der eigentliche Stein des Anstoßes. Problematisch ist vielmehr, dass das neue Glücksspielgesetz eine zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen vorsieht. Aktuell ist die Zahl der Lizenznehmer auf 20 festgesetzt. Problematisch ist auch, dass nur der Sportwettenmarkt geöffnet wird, Casino und Poker jedoch nach wie vor im Staatsmonopol verbleiben. Der erste Punkt impliziert eine Ungleichbehandlung, der zweite einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten der EU sowie eine nicht koheränte Behandlung des Glücksspielmarktes als Ganzes.

Neben der Kritik am Inhalt, gibt es auch jene an den geographischen Geltungsbereich des Gesetzes. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat sich als einziges aus dem Länderverbund heraus genommen und stattdessen sein eigenes Lizenzmodell gesetzlich verankert. Diesem Alleingang wollte die im vergangenen Jahr neu gewählte Kieler Regierung durch einen Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer aber ein Ende setzen.

Kritik an der Wettsteuer

Die Frage, wie der deutsche Glücksspielmarkt zu regeln ist, wird die Länder also vorrausichtlich noch eine Weile beschäftigen. Ein Aspekt dieser Regelung sind die Abgaben an den Staat. Auch hier scheint das Modell aus Kiel vorbildhaft: Die Wettsteuer wird auf Basis der Gewinnspanne des Wettanbieters berechnet – nicht auf Basis der Wetteinsätze, die ja nur einen „Scheinumsatz“ darstellen. Von diesen Einsätzen werden nämlich rund 95% wieder als Wettgewinne an die Wettkunden ausgeschüttet.

Die verbleibenden 5% stellen den eigentlichen Umsatz des Unternehmens dar. Davon sind noch diverse Betriebsausgaben zu begleichen, bevor sich unterm Strich schließlich ein Betriebsgewinn oder -verlust abzeichnet.

Genau diese 5% zieht jedoch das neue Steuergesetz, welches von den Ländern zeitgleich mit dem Glücksspielstaatsvertrag erlassen wurde, ein. Es besteuert nämlich, wie oben beschrieben, die Wetteinsätze anstelle des Umsatzes.


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