Die Suchmaschine Google sei ein Glücksspiel: So könnte der Inhalt eines Bescheids der Landespolizeidirektion Salzburg interpretiert werden, den eine Lokalbesitzerin in der Stadt Salzburg erhalten hat. Ihr Computer, auf der die Suchmaschine installiert war, ist nämlich beschlagnahmt worden.
Beim neunten Gerät, einem PC Bildschirm, ist das allerdings fraglich.“ Denn auf diesem werden, laut Bescheid, folgende Spiele angeboten: die Suchmaschine Google, Internetseiten von Tageszeitungen, eine Uhrenbörse und eine Hotelreservierungsseite.
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