Die schleswig-holsteinische Landesregierung will den Sonderweg des Landes im Glücksspielstaatsvertrag beenden. Stefan Eilts und Renato Ferrera berichten: mehr
Genehmigungen für Sportwetten in SH
Das Innenministerium hat weitere drei Genehmigungen für die Veranstaltung und den Internet-Vertrieb von Sportwetten erteilt. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Novomatic bekam in Schleswig-Holstein Lizenz für Wetten in Lokalen
Das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein hat weitere Glücksspiellizenzen vergeben.
Erneut zum Zug kam diesmal der niederösterreichische Novomatic-Konzern.
Zwei Gesellschaften der Novomatic-Tochter Admiral erhalten erstmals die Erlaubnis, Sportwetten stationär, also in Wettlokalen, zu vertreiben, teilte das Innenministerium in Kiel am Montag mit. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Kiel führt Kundenkarte für Glücksspiel ein
Die
Koalition will Geldwäsche vorbeugen und Teilnehmer an Glücksspielen
identifizieren. Deshalb werden Kundenkarten für Wettbüros zur Pflicht.
"Wir
unterbinden die Möglichkeiten für anonymes Spielen und beugen
gleichzeitig Geldwäsche vor", sagt Innenminister Andreas Breitner (SPD).
Das Innenministerium führt eine Kundenkarte für Sportwetten in
Wettbüros und im Internet ein. Laut Breitner setze Schleswig-Holstein
damit "beispielhafte Maßstäbe für die Sicherheit und Transparenz des
Glücksspiels". Weiter zum vollständigen Artikel ...
Hans-Jörn Arp: Ende der EU-Notifizierung ist abzuwarten
Glücksspielgesetz kann im Dezember nicht beschlossen werden!
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat anlässlich der heute (03. Dezember 2012) von Innenminister Andreas Breitner vergebenen weiteren drei Lizenzen für Online-Sportwetten die Koalitionsfraktionen aufgefordert, die umstrittene zweite Lesung des Beitritts Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag so lange zu verschieben, bis geklärt ist, ob die EU-Kommission Bedenken gegen diesen Beitritt vorbringt:
„Während des Notifizierungsverfahrens gilt ein Stillhalteabkommen. Durch den Einspruch Maltas läuft die Frist erst Anfang Januar aus. Es wäre deshalb ein absoluter Affront gegen die Europäischen Institutionen, wenn die Koalition in der kommenden Woche den Beitritt zum Glücksspielgesetz beschließen würde“, so Arp.
Dies sei in der Koalition durchaus bekannt. Insbesondere die Grünen hätten noch am 31. Oktober 2012 erklärt, dass sie unter Berücksichtigung der noch ausstehenden EU-Notifizierung die Anhörungsergebnisse beraten würden. Diese liege noch nicht vor.
„Grüne, SPD und SSW laufen in blindem Stegner-Gehorsam in millionenschwere Schadenersatzforderungen für das Land hinein“, erklärte Arp in Kiel.
In der heutigen Presseerklärung des Innenministeriums fänden sich deutliche Argumente, weshalb der Glücksspielstaatsvertrag niemals vor Gerichten halten werde, führte Arp aus. Wenn 15 Lizenzen vergeben und weitere 23 Anträge in der Prüfung seien, dann könne die willkürliche Begrenzung des Staatsvertrages auf 20 niemals tragen.
Arp: „Damit liefert die Landesregierung die Blaupause für Schadenersatzklagen.“
Im Übrigen widerlege Innenminister Breitner in seiner Presseerklärung die beiden von seinem SPD-Landesvorsitzenden Stegner immer wieder gegen das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz vorgebrachten angeblichen Hauptargumente. Denn Breitner hebe Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Unterbindung der Möglichkeit anonymen Spielens hervor.
„Laut Innenminister Breitner bekämpft das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz also anders als von Stegner immer behauptet das anonyme Spiel und die Geldwäsche. Mit welcher Begründung will die Dänen-Ampel dann eigentlich das Gesetz rückgängig machen?“, fragte Arp.
Denn erst in der vergangenen Woche habe eine Studie des Vereins für Basisdokumentation im Suchtbereich festgestellt, dass sich unter dem Glücksspielstaatsvertrag die Glücksspielsucht in sechs Jahren verdreifacht habe.
Hans-Jörn Arp: Spielsuchtstudie entlarvt Glücksspielstaatsvertrag als Werk von Versagern! mehr
BGH: Glücksspiel-Verbot im Internet zweifelhaft
Einheitlichkeit der Regeln zur Spielsuchtbekämpfung nicht mehr gegeben. mehr
Schleswig-Holstein
Dr. Heiner Garg: Innenminister Breitner verabschiedet sich vom Glücksspielstaatsvertrag – gut so
(BPP) Zur Erteilung weiterer drei Genehmigungen für Sportwetten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Innenminister Andreas Breitner scheint mittlerweile die Sinnhaftigkeit des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes erkannt zu haben. Anders ist nicht zu erklären, dass er in seiner Pressemitteilung von den ‚beispielhaften Maßstäben für die Sicherheit und Transparenz des Glücksspiels‘ spricht, die Schleswig-Holstein setze. Damit verabschiedet sich der zuständige Fachminister inhaltlich vom Glücksspielstaatsvertrag, der mit der europäischen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen ist. Gut so!
Mit der Vergabe von drei weiteren Lizenzen für Anbieter von Sportwetten, ignoriert der Innenminister stattdessen die starre Haltung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Ralf Stegner. Das begrüßen wir!
Gleichzeitig warnen wir Rot-Grün-Blau eindringlich davor, geltendes Recht zu ignorieren und somit eine weitere Vergabe von Lizenzen zu verhindern. Der Innenminister hat zu Recht in seiner Pressemitteilung darauf verwiesen, dass die Unternehmen nach dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz ‚hohe Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ einhalten müssen. Erbringen sie diese Nachweise, haben sie Anspruch auf eine Genehmigung.
Wer dies verhindert, verstößt gegen geltendes Recht und Gesetz. Er würde hohe Schadensersatzverpflichtungen gegen das Land verschulden.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
Quelle
Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland: Abgabefrist für die zweite Stufe erneut verlängert
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter wird zu einer Hängepartie. Aufgrund zahlreicher Fehler hat das Hessische Innenministerium mehrere maßgebliche Dokumente für die zweite Stufe grundlegend überarbeitet. Geändert wurden u.a. die Mindestanforderungen für die fünf von den Antragstellern abzugebenden Konzepte. Die bereits einmal verlängerte Frist wurde daher zum zweiten Mal verlängert und zwar nunmehr auf den 21. Januar 2013, 12:00 Uhr. Die Vergabe der Konzessionen verschiebt sich damit weiter nach hinten.
Kontakt:
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