Schleswig-Holstein will im Hauruckverfahren die Liberalisierung des Glücksspielmarkts zurücknehmen. Dazu braucht das Bundesland ein Okay aus Brüssel. Doch das wird nicht kommen – im Gegenteil.
Dabei werden jedoch laut EU "keinerlei Gründe oder Daten angegeben, die erläutern, warum weniger als ein Jahr nach Inkrafttreten des derzeitigen Systems ein solch restriktiver Rahmen notwendig ist", wie es in der Stellungnahme heißt. Auch mangele es an Verhältnismäßigkeit für diesen Eingriff.
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Stegner greift die "Glücksspiellobby" an
In der SPD liegen die Nerven blank. Vermutlich schon in den nächsten Tagen wird der Innenminister die erste Lizenz für Casino-Glücksspiele im Internet erteilen.
Dann wäre auch Poker erlaubt.
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Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp warf Stegner vor, demokratisch gewählte Regierungen europäischer Partnerländer als Angehörige der Glücksspiellobby zu beschimpfen. "Das ist eine Schande für Schleswig-Holstein." FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki bescheinigte Stegner plumpes populistisches Vorgehen.
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Einspruch aus Brüssel:
Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein kann nicht aufgehoben werden
Bundesgerichtshof stellt Verbot von Internet-Glücksspiel in Frage
Ein Artikel von Andreas Schultheis
Kiel/Brüssel, Dezember 2012. Gut zwei Wochen vor Weihnachten steht der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und dänischer Minderheit SSW in Schleswig-Holstein eine Bescherung der besonderen Art ins Haus: Die von ihr vehement betriebene Aufhebung des geltenden Landesglücksspielgesetzes, verbunden mit dem Beitritt zu dem in allen übrigen Bundesländern verabschiedeten und zugleich heftig umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag (E15), kann frühestens im Januar 2013 erfolgen. „Damit bekommt die unendliche Chaos-Geschichte um den deutschen Glücksspielstaatsvertrag ein weiteres Kapitel“, schreibt Welt-Redakteurin Stefanie Bolzen ( http://www.welt.de/).
Aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme der EU-Kommission und des EU-Mitgliedslandes Malta im Rahmen des obligatorischen Notifizierungsverfahrens dürfen nun weder das von der SPD-geführten Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein noch das schleswig-holsteinische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag vor dem 7. Januar 2013 verabschiedet werden. Diese Stillhaltefrist gilt auch für die teilweise Aufhebung der Glücksspielgenehmigungsverordnung sowie die geplante Änderung des Spielbankgesetzes. Zusätzlich hat Großbritannien sogenannte „Bemerkungen“ abgegeben, die jedoch keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist haben.
Das Schreiben der EU-Kommission ist dabei unmissverständlich: „Die Kommission kann nicht erkennen, wie das gleichzeitige Bestehen zweier unterschiedlicher Regelungssysteme für dieselbe Dienstleistungstätigkeit die Anforderung ‚kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten’ erfüllen könnte.“ Inhaber von Genehmigungen, die ihre Dienste mit einer Genehmigung anbieten, die gemäß dem bisherigen Glücksspielgesetz erteilt wurde, würden dies auf andere und weniger restriktive Weise in Bezug auf die anzubietenden Spiel- und Wettarten, Förderung und Einsätze tun können als Konzessionsinhaber mit einer Konzession gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag. „Das Fortbestehen der Genehmigungen, die gemäß dem bisherigen Glücksspielgesetz erteilt wurden“, so die Kommission, „wirft in der Tat die Frage auf, ob die restriktiveren Regeln des Glücksspielstaatsvertrags zum Erreichen der Ziele des öffentlichen Interesses wirklich notwendig sind.“
Kiel erteilt bis 2018 gültige Lizenzen
Sollte es bislang noch Zweifel daran gegeben haben, dass Brüssel die Kieler Kehrtwende in Frage stellt, dürften diese ausgeräumt sein. Werden die aufgeworfenen Fragen nun nicht ausreichend beantwortet, droht Brüssel mit einem formellen Mahnverfahren – der Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren. Zuletzt hatte SPD-Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner immer wieder darauf bestanden, den Abschied von dem von der schwarz-gelben Vorgängerregierung initiierten Glücksspielgesetz zu forcieren, das unter Experten als eines der modernsten seiner Art in Europa gilt, ohne sich dabei erkennbar argumentativ mit den Vorteilen dieses Gesetzes auseinanderzusetzen. Sein Ziel war und ist der Beitritt zu E15 - ein Gesetz, das unter Experten als realitätsfremd gilt, von Europäischen Union bereits zuvor wiederholt in Frage gestellt wurde und unter anderem eine willkürlich festgelegte Zahl von bundesweit 20 Lizenzen vorsieht.
Auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes ist das Land nun weiterhin verpflichtet, bei entscheidungsreifen Genehmigungsanträgen eine Glücksspiellizenz für Online-Casinospiele bzw. Sportwetten zu erteilen – so wie Anfang Mai, als u. a. die Wettbörse Betfair eine Lizenz erhielt. Das Kieler Innenministerium hat bislang 15 Lizenzen für Wettanbieter erteilt, die bis 2018 gelten und auch nach einem Abschied vom geltenden Landesgesetz Gültigkeit behalten. Die Macher des schleswig-holsteinischen Gesetzes haben sich am erfolgreichen Modell Dänemarks orientiert und auch den Poker- und Casino-Sektor reguliert. Spielerschutz und Missbrauchsprävention werden mit attraktiven Spielmöglichkeiten in Einklang gebracht, Einnahmen für den organisierten Breitensport garantiert.
Radiokommentator Stefan Böhnke hatte bereits zu Wochenbeginn für NDR 1 Welle Nord darauf hingewiesen, dass ein Einspruch des Inselstaates Malta zu erwarten sei. Die entstehende Fristverlängerung könne dazu führen, dass weitere Lizenzen erteilt würden. „Nach wie vor warten unter anderem Anbieter von Online-Poker-Spielen auf die Erteilung einer Lizenz (…) Eine amtliche deutsche Lizenz für einen Anbieter von Online-Poker wäre ein Novum und würde auch für die anderen Bundesländer neue Fakten schaffen, wo Online-Poker verboten ist.“ Das heißt: Selbst wenn Schleswig-Holstein die Kehrtwende vollzieht, gelten bis 2018 im Norden für die Lizenzinhaber andere Regeln als in den übrigen Bundesländern, die die Realitäten der digitalen Welt und damit auch den Online-Poker-Markt ausgrenzen.
Bundesgerichtshof bemängelt Inkohärenz
Ralf Stegner und Co. hatten vor allem deshalb versucht, das Gesetz von CDU und FDP noch im Dezember zu kippen, weil für Januar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Verbot von Glücksspielen im Internet erwartet wird. In einer mündlichen Verhandlung im November äußerte der BGH bereits deutliche Zweifel daran, ob das im Glücksspielstaatsvertrag (E 15) festgeschriebene Verbot von Online-Angeboten noch rechtmäßig ist. Das Problem bestehe demnach darin, „dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hohe Anforderungen an die Mitgliedstaaten stellt”, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm mit Blick auf das Kohärenz-Gebot. Würden Glücksspiele im Internet verboten, müsse die Kohärenz gewährleistet sein – was durch die nach wie vor in Deutschland unterschiedlichen Gesetze in Schleswig-Holstein und dem Rest der Republik nicht gegeben sei. Und genau diese Unterschiede können dazu führen, dass Verbote – wie sie der E 15-Glücksspielstaatsvertrag vorsieht – europarechtswidrig sind und damit nicht angewendet werden dürfen. Diese Inkohärenz besteht nun erkennbar weiter und dürfte in die endgültige BGH-Entscheidung einfließen.
Die Art und Weise, wie Stegner den nach üblichen EU-Verfahrensregeln erfolgten Einwand Maltas und dessen Folgen kommentiert, mag für sich sprechen. Stegner: „Diesmal ist es die sogenannte ‚ausführliche Stellungnahme’ der maltesischen Glücksspiellobby bei der EU zu unserem Landesgesetz in Schleswig-Holstein, die uns zwingt, die überfällige Landtagsentscheidung in die Januar-Tagung zu verschieben.“ FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki hat den Umgang mit dem EU-Partner Malta bereits scharf kritisiert, Stegner bewege „sich auf plumpem populistischem Niveau.“ Für Kubicki ist es „keine Überraschung, dass Malta und die Europäische Kommission die Heuchelei der Küstennebel-Koalition nicht mitmachen wollen. Ein europaweit anerkanntes Gesetz, das exzellente Vorkehrungen für den Spielerschutz und gegen Geldwäsche enthält, durch eine unausgegorene und europarechtswidrige Regelung ersetzen zu wollen, kann auch kaum begründet werden. Dass neben Malta auch Großbritannien und die Kommission erhebliche europarechtliche Bedenken gegen den Kurs der Küstennebel-Koalition äußern, sollte auch dem ideologischen Dogmatiker Ralf Stegner zu denken geben“, so Kubicki auf Anfrage. Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Kieler Landtag, forderte Ministerpräsident Albig (SPD) auf, sich für die Worte Stegners zu entschuldigen: „Ich bin fassungslos, dass Stegner ganze demokratisch gewählte Regierungen Europäischer Partnerländer als Angehörige der Glücksspiellobby beschimpft.“
Kieler Modell kann zum Staatsvertrag werden
Dass das Gesetz von Union und FDP die Lösung des Problems beinhaltet, haben SPD und Grüne in Kiel noch immer nicht erkannt. Während SPD-Frontmann Stegner von einem „unhaltbaren Zustand“ spricht und das „übelste Kapitel von Lobbyismus, das es in den letzten Jahrzehnten in Schleswig-Holstein gegeben hat“ ausmacht, hat zumindest der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen, dargelegt, dass es aus grüner Sicht „zu massiven Nachbesserungen im Bereich des Onlineglücksspiels beim ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag kommen“ muss. Die grüne Schlussfolgerung, E 15 und damit dem ohnehin wackelnden Glücksspielstaatsvertrag zunächst beitreten zu müssen, um diese Änderungen zu bewirken, dürfte wohl mit „politischer Naivität“ noch wohlwollend bewertet sein.
Umgekehrt wird wohl viel eher ein Schuh daraus, denn die „Nachbesserungen“ hat das geltende Landesgesetz nicht mehr nötig: Weil das von der EU-Kommission notifizierte schleswig-holsteinische Gesetz, dass CDU und FDP erarbeitet haben, vom ersten Tag an darauf angelegt war, auch als Grundlage für einen neuen und europarechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag zu dienen, könnten andere Bundesländer jederzeit dieses rechtssichere Modell übernehmen, das anders als E15 den Online-Markt, in dem sich mehrere Millionen Spieler bewegen, nicht realitätsfremd ignoriert und weiterhin in die Illegalität treibt, sondern reguliert und damit Kontrollmechanismen ermöglicht. Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Hans-Jörn Arp: Ministerpräsident Albig muss bei der Regierung des EU-Partnerlandes Malta für den Ausraster seines SPD-Landesvorsitzenden um Entschuldigung bitten!
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) aufgefordert, bei der Regierung des EU-Partnerlandes Malta vorstellig zu werden, um für die heutige (07. Dezember 2012) Beleidigung der gesamten maltesischen Regierung durch den SPD-Landes- und Fraktionschef Ralf Stegner um Entschuldigung zu bitten:
„Ich bin fassungslos, dass Stegner ganze demokratisch gewählte Regierungen Europäischer Partnerländer als Angehörige der Glücksspiellobby beschimpft. Das ist eine Schande für Schleswig-Holstein“, erklärte Arp mit Bezug auf Stegners heutige Pressemitteilung.
Aus jeder Zeile Stegners werde darüber hinaus dessen tiefe Verachtung gegen die Europäischen Institutionen deutlich, sobald diese seine Ziele nicht Eins zu Eins unterstützen. So spreche Stegner von „peinlichem Lob für Gesetz und Genehmigungspraxis in Schleswig-Holstein durch einschlägige Branchenmagazine“.
Dazu Arp: „Hält Stegner allen Ernstes die Europäische Kommission – die unser Gesetz gelobt und den von Stegner angestrebten Glücksspielstaatsvertrag kritisiert hat – für ein einschlägiges Branchenmagazin? Und gilt das gleiche für die deutsche Monopolkommission?“
Bis auf Stegner selbst sei angesichts der Rechtslage niemand davon ausgegangen, dass dessen Zeitplan sich realisieren lasse. Arp selbst habe seit Monaten darauf hin gewiesen. Der SPD-Landesvorsitzende habe sich allerdings völlig einsichtsresistent gezeigt.
Arp wies im Übrigen darauf hin, dass die „ausführliche Stellungnahme“, von der Stegner in seiner Pressemitteilung spreche, überhaupt nicht von Malta komme.
„Malta hat als Mitgliedsstaat eine Stellungnahme abgegeben. Die EU-Kommission gibt dann – wenn sie viele Fragen zu einem Gesetzesvorhaben hat – eine ausführliche Stellungnahme ab. Dieses Verfahren durchlaufen wir jetzt zum dritten Mal in sechs Jahren. Herr Stegner war immer an vorderster Front dabei. Einmal davon ist er als Innenminister mit seinem eigenen Entwurf gnadenlos gescheitert. Gelernt hat er aus all dem offensichtlich nicht.“ Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Kein Weg zurück für Schleswig-Holstein
Die EU-Kommission bezeichnet den Glücksspielstaatsvertrag als nicht mit Binnenmarkt-Prinzipien vereinbar – trotzdem haben 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet und somit Online-Poker und Casino-Spiele verboten. weiter zum vollständigen Artikel....
EU Kommission – Stellungnahme
Die EU Kommission war bislang oft zurückhaltend wenn es um Deutschland und das Glücksspiel ging. Es gab zwar durchaus Kritikpunkte, aber die wurden viel zu oft zurückhalten geäußert. Doch nun gibt es eine ausführliche Stellungnahme zum E15 Entwurf der restlichen Bundesländer, aber auch zu der Idee von Schleswig Holstein die Lizenzen aufzuheben und sich den anderen anzuschließen. Hier die einzelnen Punkte:
- Änderungen in Schleswig Holstein – Die geplanten Änderungen in Schleswig Holstein werden aus mehreren Gründen kritisiert. Auf der einen Seite gibt es KEINE Begründung für die Änderungen und hier sieht das europäische Recht vor, dass im Falle eine Verschärfung von Restriktionen eine ausführliche Begründung bzw. der Nachweis für die Notwendigkeit aufgebracht wird. Dies ist hier nicht der Fall und das obwohl nach nicht einmal einem Jahr ein bestehendes und EU-konformes Gesetz geändert und verschärft werden soll.
- Grundlage für die Beschränkungen der Lizenzen – Die EU sieht es durchaus als angebracht, wenn Freiheit beschränkt wird im Glücksspiel-Sektor, aber sie erkennt dies nur an, wenn die Ziele dem Allgemeinwohl dienen und man sie zum Schutz der Bevölkerung einführt. In diesem Fall bleibt die deutsche Regierung erneut einen Beweis schuldig in wie fern eine Beschränkung auf genau 20 Lizenzen diese strengen Vorgaben erfüllt und auch warum die Einschränkung auf die Sportwetten sinnvoll ist, während Onlinepoker und Onlinecasino verboten bleiben. Auch hier wird explizit nach einer ausführlichen Begründung für die Einschränkung der Sportwetten Regulierung gefragt, insbesondere im Fall von Schleswig Holstein, da man hier eine funktionierende und faire Regulierung bereits verabschiedet hatte.
- Kohärenz bei zwei unterschiedlichen Regulierungen – Das wichtigste Thema, die Kohärenz und Systematik, die hier nicht vorhanden ist, da man im Moment zwei existierende Regulierungen hätte, die in ihrem Kern unterschiedlich sind. Gleichzeitig gelten die ersten zwei Punkte, die deutlich machen, dass ein plumpe Aufhebung der Regelung in Schleswig Holstein nicht so leicht durchzuführen sei.
- Das Verbot von Casino und Poker im Internet wird durch angeblich leichte Möglichkeiten zur Manipulation und Geldwäsche begründet, doch die EU-Richtlinien sehen vor, dass eine einfache Behauptung nicht ausreicht, sondern eine solche Einschränkung eine ausführliche Beweispflicht mit sich bring. Die Kommission fordert hier noch einmal die deutschen Behörden auf weitere Informationen bzw. Beweise vorzubringen, die diese Behauptung stützen würden.
- Die Kommission hält ebenfalls fest, dass viele Punkte bei der Konzessionsvergabe nicht präzise ausgeführt sind, doch genau dies wird bei einer Ausschreibung einer solchen Konzession verlangt. So werden die nachgefragten Sozialkonzepte nirgendwo genau beschrieben und es findet sich auch kein Hinweis auf die Auswertung und Punktevergabe bei diesen.
- Werbung: eines der großen Kritikpunkte von Beginn an. Der Gesetzestext sieht vor, dass erst einmal alles an Werbung verboten ist, man jedoch selbige einreichen kann bei einer zuständigen Behörde, die dann die Werbemittel genehmigen kann. Die Kommission fragt explizit nach warum die bisherigen Regelungen plötzlich nicht mehr ausreichend sein sollen.
Ein klares Zeichen von der Kommission, dass der aktuelle Kurs nicht
funktionieren kann. Kommen die Casinolizenzen nun in Schleswig Holstein
hinzu (und es spricht nichts dagegen), dann wird es schwierig für die
Gerichte die fehlende Kohärenz zu übersehen. Quelle: SportwettenLizenz.com
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki:
Die Regierungsfraktionen sollten jedes Wort der ausführlichen Stellungnahme der EU-Kommission aufmerksam lesen – und entsprechend handeln!
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Regierungsfraktionen dazu aufgefordert, die heute (07. Dezember 2012) eingegangene ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission zu ihren Glücksspielplänen sehr aufmerksam zu lesen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen.
„Eine solche Deutlichkeit in der gewohnt diplomatischen Sprache der EU-Kommission hat es bislang selten gegeben“, erklärte Arp in Kiel.
Im Vergleich zum heutigen Dokument seien die Stellungnahmen der EU-Kommission zum letzten Glücksspielstaatsvertrag wohlwollend gewesen. „Und den hat der Europäische Gerichtshof am Ende in der Luft zerrissen. Man mag sich gar nicht ausmalen, was das Gericht mit dem jetzt von SPD, Grünen und SSW vorgelegten Paket machen würde“, so FDP-Fraktionschef Kubicki.
Die Koalitionsfraktionen seien vor dem Hintergrund der ausführlichen Stellungnahme gut beraten, sowohl das Urteil des Bundesgerichtshofes im Januar kommenden Jahres abzuwarten, als auch die von der EU-Kommission angesprochenen Punkte im Detail abzuarbeiten.
„Es ist völlig klar, dass die bislang von der Regierungskoalition verfolgte Augen-zu-und-durch-Strategie für Schleswig-Holstein schwerwiegende Schadensersatzforderungen zur Folge haben würde. Davor warne ich nachdrücklich“, erklärte Kubicki.
Auch deshalb sei es dringend erforderlich, dass SPD-Landes-und Fraktionschef Stegner durch eine Person seines Vertrauens der tatsächliche Verfahrensstand erläutert werde, bevor dieser sich das nächste Mal öffentlich dazu äußere.
„Noch am Montag hat Innenminister Breitner völlig zu Recht die Wirksamkeit der auf der Grundlage unseres Gesetzes eingeführten Kundenkarte gegen anonymes Glücksspiel und Geldwäsche gewürdigt. Und heute behauptet Stegner einmal mehr das Gegenteil. Dazu beschimpft er in unerhörter Weise EU-Partnerländer und Europäische Institutionen. Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten“, so Arp.
Pressemitteilung der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen Schleswig-Holstein vom 7. Dezember 2012
EuGH - Leitentscheidung ("Gambelli", Urteil vom 06.11.2003, Az.: C-101/01)
Doppelter Grundsatz: Beschränkungen der Spieltätigkeiten können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein.
Aber Beschränkungen zum Schutz der sozialen Ordnung vor den Gefahren des Glücksspiels müssen auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, und dafür "kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen".
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