Donnerstag, 14. Juni 2012

A-Verfassungsgerichtshof: Beschlagnahmung von Glücksspielautomaten durch Finanzpolizei verfassungswidrig?

Immer wieder liest man in den Schlagzeilen: Finanzpolizei beschlagnahmt Glücksspielautomaten. Was gerne als Erfolg gegen das illegale Glücksspiel präsentiert wird, verstößt möglicherweise gegen einen der wichtigsten Grundsätze unserer Verfassung.

Die Beschlagnahmung von Glücksspielautomaten durch die Finanzpolizei verstößt vermutlich gegen einen zentralen Grundsatz unserer Verfassung: die Gewaltentrennung.

Die österreichische Verfassung schreibt die Gewaltentrennung, also die Trennung zwischen Exekutive, Judikative und Legislative, als Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaates, vor.
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Kleines Glücksspiel: Regierung sucht Aufsteller
Bewilligung für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Spielsalons umfasst insgesamt 110 Geräte.

Erledigt ist das sogenannte kleine Glücksspiel auch für die Burgenländische Landesregierung. Das Burgenland hat es nämlich im Vorjahr per Gesetzesbeschluss legalisiert. Selbst dann, wenn Experten das kleine Glücksspiel in besonders hohem Maß für Jugendliche suchtgefährdend finden. Nun werden die Lizenzen für die Aufstellung von Spielautomaten vergeben: Per Ankündigung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom vergangenen Freitag sucht die Landesregierung Interessenten für die Erteilung von insgesamt drei Bewilligungen – eine zum Betrieb von Automatensalons sowie zwei für die Aufstellung von Glücksspielautomaten im Einzelbetrieb.
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