Testkäufe dürfen zum Zwecke der Feststellung von Verstößen durchgeführt werden und rechtfertigen Strafen
Um sicherzustellen, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme am Glücksspiel ausgeschlossen sind, darf die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Testkäufe durchführen und bei einem nicht bestandenen Testkauf Sanktionen verhängen.
Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des AG München hervor.
(Urt. v. 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11). weiterlesen
Kammergericht bestätigt 150.000 € Ordnungsgeld gegen DKLB
GIG darf weiter Wettbewerbsverstöße der staatlichen Lottogesellschaften verfolgen
Der EuGH hat entschieden, dass
die nationalen Gerichte zu prüfen haben, ob die staatlichen Kontrollen
über die Tätigkeit des Monopolinhabers gewährleisten können, dass
dieser tatsächlich in der Lage ist, die geltend gemachten Ziele
"bundesweit" in kohärenter und systematischer Weise zu verfolgen. mehr
Die wissentliche und vorsätzliche
Duldung der Rechtsverstöße durch die Monopolbetriebe stellen somit
selbständige Rechtsverstöße dar, weil auch staatliche Monopole wirksam von staatlicher Seite beaufsichtigt werden müssen.
Mit
einer "unrichtigen Rechtsanwendung" und "Begünstigung" verstoßen die
Aufsichtsbehörden selbst gegen die gesetzlichen Vorgaben.
Das Monopol konnte vor dem EuGH nicht "glaubhaft" begründet werden, wie dieser am 08.09.2010 feststellte.
EuGH-Urteile und BVerfG Entscheidungen