Montag, 4. Juni 2012

AG München zum Glücksspiel

Testkäufe dürfen zum Zwecke der Feststellung von Verstößen durchgeführt werden und rechtfertigen Strafen

Um sicherzustellen, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme am Glücksspiel ausgeschlossen sind, darf die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Testkäufe durchführen und bei einem nicht bestandenen Testkauf Sanktionen verhängen.

Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des AG München hervor. 
(Urt. v. 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11).    weiterlesen


Kammergericht bestätigt 150.000 € Ordnungsgeld gegen DKLB
GIG darf weiter Wettbewerbsverstöße der staatlichen Lottogesellschaften verfolgen

Der EuGH hat entschieden, dass die nationalen Gerichte zu prüfen haben, ob die staatlichen Kontrollen über die Tätigkeit des Monopolinhabers gewährleisten können, dass dieser tatsächlich in der Lage ist, die geltend gemachten Ziele "bundesweit" in kohärenter und systematischer Weise zu verfolgen.  mehr

Die wissentliche und vorsätzliche Duldung der Rechtsverstöße durch die Monopolbetriebe stellen somit selbständige Rechtsverstöße dar, weil auch staatliche Monopole wirksam von staatlicher Seite beaufsichtigt werden müssen.
Mit einer "unrichtigen Rechtsanwendung" und "Begünstigung" verstoßen die Aufsichtsbehörden selbst gegen die gesetzlichen Vorgaben.


Das Monopol konnte vor dem EuGH nicht "glaubhaft" begründet werden, wie dieser am 08.09.2010 feststellte. 

EuGH-Urteile und BVerfG Entscheidungen