Die Hamburger SPD-Fraktion beabsichtigt, mit dem Entwurf eines Hamburger Spielhallengesetzes (Drs.20/3228) die Spielsucht in Hamburg einzudämmen. Pathologisches Spielerverhalten entwickelt sich häufig durch persönliche Probleme oder die Bewältigung von Lebenskrisen und kann sich – auch in Hamburg – an allen Arten von Glücksspiel zeigen. Dennoch soll dieses Gesetz ausschließlich die genehmigten und legal arbeitenden Spielhallen der Stadt treffen. Die Zahl der Spielhallenstandorte in Hamburg ist in den letzten zehn Jahren um knapp 15 % auf 280 Standorte zurückgegangen. Eine scharfe Vergnügungsteuergesetzgebung verschafft der Hansestadt einen Anteil am gewerblichen Automatenspiel in Höhe von zuletzt 33 Mio. Euro in 2011.
Als Hintergrund dieses Gesetzes gilt die Rettung des staatlichen Glücksspielmonopols, das mit der Wahrung des Spielerschutzes begründet wird. Im Glücksspielstaatsvertrag der Länder wird staatlichen Angeboten (Spielbank, Lotto, Toto usw.) eine Ausweitung der Angebotsstruktur ermöglicht, während das gewerbliche Spiel als einzige Spielform eingedämmt werden soll.
Sämtliche illegalen Spielangebote der Stadt bleiben in diesem Gesetzentwurf darüber hinaus unangetastet.
Den im Gesetzentwurf der SPD vorgesehenen Präventionsmaßnahmen, wie Sozialkonzept, den Personalschulungen, dem Sachkundenachweis für die Betreiber und den Alterskontrollen stimmen wir als geeignete Maßnahmen, den Spielerschutz zu verstärken, vorbehaltlos zu. Die Hamburger Spielhallen sind sämtlich personen-, bau- und gewerberechtlich genehmigte Betriebe, die legal und gut kontrolliert arbeiten und mehr als 2000 Arbeitsplätze anbieten. Der Schutz des Spielgastes vor übermäßigem Spiel wird bereits durch weitgehende Regulierungen innerhalb der Spielgeräte und innerhalb der Spielhalle an sich gewährleistet.
Die Mitarbeiter vor Ort werden in ganztätigen Seminaren im Umgang mit dem gefährdeten Spielgast geschult.
Wenn das Hamburger Spielhallengesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird, trifft es vor allem die Hamburger Familienbetriebe.
Die Verkürzung der Öffnungszeiten um 6 Stunden, das Verbot von Mehrfachkonzessionen, Abstandsregelungen von 500 m zwischen zwei Spielhallen, die Reduzierung von 12 auf 8 Geldspielgeräte, das Verbot von bargeldlosen Zahlungsmitteln und weitere wirtschaftliche Belastungen, wie der Umbau der Spielstätten, die das Spielhallengesetz vorschreibt, führen zu hohen Kosten bei gleichzeitiger drastischer Einnahmeverringerung. Keine Studie der Bundesrepublik weist zuverlässig nach, dass auch nur eine dieser Maßnahmen der Entstehung der Spielsucht entgegen wirkt. Das geplante Gesetz ist ein Experiment auf dem Rücken der Gewerbebetriebe. Die geplante Reduzierung der Spielgeräte in der Spielhalle von 12 auf 8 nach 24 Monaten sowie die Totschlagsregelung über die Abstände nach 5 Jahren kommt einem Berufs-Verbot gleich und bedeutet den Verlust der Arbeitsplätze von 2.000 Mitarbeitern und Auszubildenden der Automatenwirtschaft in Hamburg.
Der Gesetzentwurf bereitet den Weg dafür, dass das Spiel der Hamburger in ungelenkte Bahnen abgleitet, in Hinterzimmer und nicht konzessionierte gastronomische Betriebe, in Wettbüros oder die illegalen Spielangebote im Internet mit völlig unkontrollierten Einsätzen, nicht vorhandenem Spielerschutz und null Steuereinnahmen. Erste Studien belegen, dass insbesondere das unkontrollierbare Internet-Spiel bereits heute Zuwachsraten von bis zu 800 Prozent zu verzeichnen hat.
Die Polizeigewerkschaft (DPolG) beobachtet in Berlin, wo ein ähnlich restriktives Spielhallengesetz seit dem Sommer 2011 in Kraft ist, das Abwandern in illegale Strukturen, sog. Pseudo-Gaststätten und in Hinterzimmer. (siehe Anlage)
In einer Informationsveranstaltung stellt der Hamburger Automaten Verband e.V. interessierten Journalisten und mit der Sache befassten Politikern anschaulich dar, warum der Gesetzentwurf nicht bewirkt, dem Ziel der Spielsuchtbekämpfung gerecht zu werden, sondern Arbeitsplätze vernichtet und illegale Spielangebote in Hinterzimmern, Teestuben und im Internet in den Vordergrund rückt.
Eine sinnvolle Regulierung des Marktes in Hamburg unter Beachtung des Spieler-schutzes und der Prävention beinhaltet neben den erwähnten Maßnahmen, denen wir zustimmen können, die folgenden Forderungen des Hamburger Automaten Verband e.V.
- eine maximale Sperrzeit von 3 Stunden, wie im Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgegeben
- Kein Abbau von zwölf auf acht Spielgeräte nach zwei Jahren, das regelt die Spielverordnung
- Abstandsregelungen ergeben nur einen Sinn, wenn sie sich auf Neuansiedlungsbegehren von Spielhallen beziehen.
- Bestandsschutz für bestehende Betriebe
Hamburger Automaten Verband e.V.
Sabine Glawe, 1. Vors.
Steintorweg 8, 20099 Hamburg , Tel. 040 – 20 72 73
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH