Dienstag, 24. April 2012

Ministerpräsident Beck: Neues Gesetz sichert Ausgleich der Interessen


Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den von der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2011 beschlossenen Glückspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht transformiert und um weitere Vorschriften ergänzt. Ministerpräsident Beck sagte, dass die Landesregierung damit einen überzeugenden Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen erreicht habe: "Der Gesetzentwurf trägt den wichtigen Zielen Rechnung, die Spielsucht und den Schwarzmarkt zu bekämpfen sowie den Jugend- und Spielerschutz zu verstärken. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Interessen der seriösen Glücksspielanbieter gewahrt", so Beck. Entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes werde die Vermittlung von Glücksspielen mit Augenmaß weiterentwickelt. Künftig würden die unterschiedlichen Arten von Glücksspielen entsprechend ihrer spezifischen Gefährdungspotenziale differenziert behandelt. Der Ministerpräsident kündigte an, dass das Gesetz – ebenso wie vergleichbare Gesetze in den anderen Ländern zur Umsetzung des Glückspieländerungsstaatsvertrages – bereits am 1. Juli in Kraft treten solle.

Die Gesetzesinitiative wurde notwendig, weil der Europäische Gerichtshof in den letzten zwei Jahren in mehreren Entscheidungen das Glücksspielrecht in Deutschland beanstandet hat. Die Länder – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, das einen eigenen Weg gehen möchte – haben deshalb mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen, der nach dessen Notifizierung seitens der EU-Kommission am 20. März 2012 nunmehr mit entsprechenden Ländergesetzen ausgefüllt und erweitert wird.

Die Kernpunkte im Einzelnen:
  • Lotterien unterliegen auch künftig einem staatlichen bzw. staatlich verantworteten Veranstaltungsmonopol. In Rheinland-Pfalz wird diese Aufgabe auch weiterhin durch die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die mehrheitlich im Besitz des Landes ist, wahrgenommen.

  • Der Sportwettbereich wird liberalisiert. Für einen Zeitraum von sieben Jahren soll anstelle des bisherigen Wettveranstaltungsmonopols des Staates ein Konzessionssystem mit maximal 20 Sportwettkonzessionen erprobt werden.

  • Künftig können in Rheinland-Pfalz in 240 Wettlokalen der Konzessionsnehmer Sportwetten vermittelt werden. Dort dürfen künftig auch Live-Wetten zugelassen werden. Ist die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Konzessionsnehmer, kann die Vermittlung von Sportwetten an diese auch in den zahlenmäßig ab 1. Juli 2014 begrenzten Annahmestellen erfolgen. Live-Wetten sind in Annahmestellen unzulässig. Das Gleiche gilt für Verkaufsstellen sonstiger Konzessionsnehmer, in denen Sportwetten künftig als Nebengeschäft vermittelt werden können.

  • Unter dem Aspekt der Schwarzmarktbekämpfung wird das bisherige Internetverbot gelockert. Künftig können unter strengen Voraussetzungen Lotterien, Sport- und Pferdewetten im Internet veranstaltet oder vermittelt werden. Wegen des besonders hohen Suchtpotenzials gilt dies nicht für Casinospiele, die auch weiterhin nicht im Internet angeboten werden können.

  • Die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen kann künftig nur noch dann erteilt werden, wenn die Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht oder die Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle oder zu einer Jugendeinrichtung nicht unterschreitet. Damit soll eine weitere Ausdehnung der in den vergangenen Jahren stark angewachsenen Zahl von Spielhallen verhindert und die von dem gewerblichen Spiel in Spielhallen ausgehende Suchtgefahr eingedämmt werden.

  • Der Jugend- und Spielerschutz werden verstärkt. Künftig sind die Spielhallen verpflichtet, vor jedem Zutritt zu einer Spielhalle durch Kontrolle des Ausweises eine Identitätskontrolle und einen Abgleich mit einer Spielersperrliste vorzunehmen. Bislang hatten die Spielhallen nur bei Zweifeln an der Volljährigkeit die Pflicht, eine Ausweiskontrolle durchzuführen. Eine Spielersperrliste gab es bislang nicht. Dem Jugendschutz dienen sollen auch Testkäufe und Testspiele mit minderjährigen Personen, die im Glückspieländerungsstaatsvertrag ausdrücklich zugelassen wurden.

  • Klassenlotterien werden nur noch von einer von allen Vertragsländern gemeinsamen getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet. Anstelle der Nordwestdeutschen Klassenlotterie und der Süddeutschen Klassenlotterie tritt künftig die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz



Glücksspielstaatsvertrag sichert Spieler- und Jugendschutz
Seit 30 Jahren gibt es das Mittwochslotto. In einer Feierstunde aus diesem Anlass von Lotto Rheinland-Pfalz in den Räumen des ZDF in Mainz betonte Ministerpräsident Kurt Beck auch die Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrages.

„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es richtig ist, das Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag dem Ordnungsrecht zu unterwerfen und dadurch die Ausweitung von Glücksspielsucht und von betrügerischen Machenschaften einzudämmen“, sagte der Ministerpräsident. Der Staat schütze nicht nur spielsuchtgefährdete Personen, die sich durch übermäßiges Spielen von Glücksspielen verschuldeten sowie ihren Arbeitsplatz und ihre persönlichen Beziehungen gefährdeten, sondern auch deren Familien, die unter der Verschuldung, dem Arbeitsplatzverlust und den Veränderungen der Persönlichkeit des Spielsüchtigen zu leiden hätten. Kurt Beck: „Durch die im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz enthaltene Erlaubnispflicht wird sichergestellt, dass nur zuverlässige Personen oder Unternehmen öffentliche Glücksspiele veranstalten und vermitteln. Dies dient insbesondere dem Spieler- und dem Jugendschutz, einem weiteren Ziel des Glücksspielstaatsvertrages.“ Der Ministerpräsident verwies auch auf die bisherige Bilanz des Gewinnspiels: „Das Lotto am Mittwoch hat inzwischen millionenfach kleine und größere Gewinne ausgeschüttet und auch rund 700 Spielteilnehmer zu Millionären gemacht. Dabei summieren sich die Spieleinsätze seit 1982 auf beeindruckende 28,7 Milliarden Euro.“ In Rheinland-Pfalz würden 50 Prozent an die Gewinner ausgeschüttet, und 38 Prozent entfielen als Lotteriesteuer und Konzessionsangaben an das Land. Ein großer Teil der eingespielten Gelder komme damit dem Gemeinwohl zugute. Quelle

zuletzt aktualisiert: 29.04.2012