Freitag, 13. April 2012

SKL und das Werbeverbot

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C.15.09) verfügte am 24.11.2010 ein faktisches Werbeverbot für den Deutschen Lotto- und Totoblock

Wenn das Glücksspielmonopol mit Suchtbekämpfung begründet wird, ist Sympathie- und Imagewerbung des Lottoblocks verboten.  weiterlesen


Die SKL, Das Vierte und völlig hilflose Medienhüter
Erst im März bestätigte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) den Verstoß gegen das Werbeverbot für Glücksspiel. 26 mal sei die SKL bei der letzten Show in der Moderation erwähnt worden, das Logo und Lotterielos der SKL sei sogar mehr als 200-mal zu sehen gewesen. Auch, dass man für die Teilnahme an der Show ein Los besitzen muss, zeige den werblichen Charakter der Sendung, teilte die ZAK mit. Doch völlig unbeeindruckt von diesen Einwänden der Medienhüter folgt am 28. April die dritte SKL-Show bei Das Vierte. Ob es angebracht ist, dass die SKL als staatliche Klassenlotterie wiederholt mit voller Absicht und Ankündigung gegen das Werbeverbot verstößt, will man dort jedoch nicht kommentieren. Auf DWDL.de-Anfrage blockt man am Freitag ab: Über die werbliche Pressemitteilung hinaus werde die SKL das Thema nicht kommentieren.  weiterlesen 
 
"Rechtsverstoß": ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sky (s.u.)
Rote Karte für Sky. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat einen Rechtsverstoß bei dem Pay-TV-Sender festgestellt. Sky soll Werbung für den Sportwettenanbieter bwin ausgestrahlt und damit gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen haben.

Zur "Spielsuchteindämmung" wird auch ganz massiv für die neue Lotterie "Eurojackpot" geworben, mit der besonders junge Neueinsteiger angesprochen werden sollen.  Die Lotto-Branche fordert, dass die Werberestriktionen für Lottoangebote insgesamt gelockert oder sogar aufgehoben werden.   weiterlesen     vgl. Werbeverbot; s.EuGH v. 08.09.2010  "Werbekampagnen" 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wertet die Inhaberin des österreichischen Glücksspielmonopols auf Spielbankenspiele als "öffentliches Unternehmen" gemäß der Definition des Europarechts. Folglich kann die Monopolistin, wenn sie dem Unionsrecht widersprechendes nationales Recht anwendet, direkt haftbar werden. weiterlesen

Wirtschaftswissenschaftler kritisiert Eurojackpot


Der EuGH betont, dass die Mitgliedstaaten sich nicht auf das legitime Ziel der Suchtbekämpfung (als Teil der öffentlichen Sozialordnung) berufen können, wenn sie „die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Glücksspielen teilzunehmen, damit der Staatskasse Einnahmen zufließen“
Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen.  weiterlesen


Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele
Definitionen
Im Sinne dieser Verhaltensregeln
  • liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt an den Veranstalter des Spieles gezahlt werden muss und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt
  • umfasst kommerzielle Kommunikation den Einsatz aller Kommunikationsinstrumente durch die Wirtschaft, wenn damit primär die Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen verfolgt wird; nicht erfasst sind redaktionelle Medieninhalte.   weiterlesen

Vergleich - Jauch gegen SKL
LG Köln unterbreitet Vergleichsvorschlag
Der Showmaster, der von 2001 bis 2009 die “5-Millionen-SKL-Show” moderiert hatte, klagte gegen den ehemaligen Geschäftspartner, da dieser nach Ende des 18-monatigen Werbevertrags weiterhin mit ihm geworben hatte.
Aufgrund Bedenken der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ob der Vereinbarkeit der Show mit dem damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag fiel 2008 eine Staffel aus – nach Ansicht der Kammer ein Risiko, dass unter Berücksichtigung des Moderationsvertrags in den Bereich der SKL falle. Der Honoraranspruch des Klägers werde dadurch nicht gemindert, so die Meldung weiter. weiterlesen



24.04.2012
ZAK-Pressemitteilung 06/2012: ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sky und beanstandet Werbeverstoß bei ProSieben
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Halle (Saale) festgestellt, dass die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter „bwin“ durch den Pay-TV-Sender Sky ein Rechtsverstoß ist. Die ZAK hat die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und den Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme angeordnet. Sky hatte in der Sendung „Live Fußball: Bundesliga / Samstags-Konferenz“ am 28. Januar 2012 mehrfach Sponsorhinweise und Splitscreenwerbung für „bwin“ ausgestrahlt und damit gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen.

Die ZAK hat außerdem eine Beanstandung gegen ProSieben ausgesprochen. Am 20. November 2011, dem so genannten „Disney Day“ des Senders, präsentierte die aus der „Muppet Show“ bekannte Figur „Frosch Kermit“ das Abendprogramm. In einer An- und Abmoderation wurde jeweils deutlich und in werblicher Art auf den Kinostart des Films „Die Muppets“ hingewiesen, ohne dass dies als Werbung erkennbar gemacht wurde. Darin liegt ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht, den der Sender eingeräumt hat.