Freitag, 15. April 2011

Spielsucht- und Vermögensgefährdung durch Bingo bei einem Startgeld von 5,-- € ?

Startgeld für Bingo-Spiele in Bochum ist gegen das Gesetz

Bochum. Viele Gaststätten in Bochum ziehen junge Gäste mit Bingo-Abenden an - darunter der "Hopfengarten".

Mit dem 5-Euro-Startgeld werden die Preise bezahlt.
Hierdurch entsteht jedoch ein Konflikt mit dem Gesetz.

Ist der Bingo-Boom damit bald beendet?

Ausgespielt? Gaststätten können zwar Bingo-Abende aufziehen.
Ein Startgeld darf aber nicht erhoben werden, verlangt das Ordnungsamt. weiterlesen

SKL-Show: Medienhüter drohen mit Bußgeld
Das Vierte überrascht mit der Ankündigung, die SKL-Show "Tag des Glücks" auszustrahlen.
Der Vorgänger "Die 5 Millionen SKL-Show" war wegen rechtlicher Probleme aus dem TV verbannt worden.
Bei der LfM droht man schon mit einem Bußgeld. weiterlesen

SKL-Show: Das Vierte legt sich mit Medienhütern an 29.4.2011

Hiermit möchte ich auf den Beschluß des LG Bamberg hinweisen:


"Als Ziel des Glücksspielstaatsvertrages zitiert das Landgericht § 1 GlüStV. Demnach sei das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht entschieden, dass die Regelung zum Erlaubnisvorbehalt des § 4 GlüStV entsprechend der Auffassung des Amtsgerichts "und der vordringenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (nunmehr auch in Fischer, Kommentar zum StGB 58. Auflage 2011, § 284 Rn. 2, 16a) gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht (Art. 49, 56 EUV), das den Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel läuft", verstößt (S. 4)."

Mit dem Beschluß wird bestätigt, dass das nationale Recht nicht verfassungskonform sein kann, wenn es gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht verstößt.

Somit wurde durch den EuGH am 8.9.2010 indirekt eben auch die "Verfassungswidrigkeit" festgestellt.

Dazu Professor Dr. Gregor Thüsing, Bonn: Was europarechtswidrig ist, ist auch verfassungswidrig. aus: NJW Editorial 26/2010: Europarecht ernst genommen

Mit Beschluss vom 21. März 2011 stellte der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof fest:
Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen Anforderungen
Der Eilantrag wurde überraschenderweise ungeachtet dieser Feststellungen abgelehnt, weil der Bayerische VGH erstmalig die Auffassung vertritt, es bedürfe trotz einer gemeinschaftswidrigen Rechtslage möglicherweise noch einer Erlaubnis.
Das Bundesverwaltungsgericht erachtete am 24.11.2010 (AZ: 8 C 15.09) die Regelung des Erlaubnisvorbehalts gerade dann nicht für rechtmäßig, wenn damit ein unzulässiger Eingriff in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit erfolgt. weiterlesen

Der EuGH führte in seiner Pressemitteilung Nr.: 78/10 aus:
„Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt“

Da der EuGH seine Rechtsprechung nicht auf das Sportwettenmonopol beschränkte, sondern Lotterien also auch Lotto mit einbezog, geht es um den GlüStV insgesamt !

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