Mittwoch, 27. April 2011

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag-Netzsperren durch die Hintertür?

von: Dr. Ansgar Koreng
Gerade noch glaubte man, das Thema "Netzsperren" sei vom Tisch. Nun aber ist der Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages publik geworden. Er sieht noch weiter reichende Sperrmöglichkeiten vor, als sie gegen Kinderpornographie geplant waren. Ansgar Koreng über rein fiskalische Interessen und eine mögliche Totalüberwachung des Datenverkehrs.

Verfassungsrechtlich fragwürdig

Ob ein solcher Eingriff, abseits aller sonstigen Bedenken, noch verhältnismäßig sein kann, ist mehr als fraglich. Immerhin ging es beim ZugErschwG noch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Missbrauchsopfer.

Beim Glücksspielmonopol hingegen geht es, was sogar dem EuGH schon offensichtlich erschien, im Wesentlichen um rein fiskalische Interessen. Diese dürften sich bei der erforderlichen Abwägung kaum als legitimes Ziel für derart weit reichende Grundrechtseingriffe darstellen.

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