Mittwoch, 27. April 2011

Lotto informiert

Landgericht Oldenburg untersagt Lotto Niedersachsen, überschuldete Personen oder Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen zu lassen

Das Landgericht Oldenburg (2. Kammer für Handelssachen) hat am 19.04.2011 ohne mündliche Verhandlung Lotto Niedersachsen untersagt, spielgesperrten Personen, die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen, auch wenn diese LottoCards einer dritten Person vorlegen.

Darüber hinaus hat das Landgericht Oldenburg Lotto Niedersachsen untersagt, Personen, die überschuldet oder Hartz IV-Empfänger sind, die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen.

Antragsteller dieses Beschlusses ist die Firma Tipico Co. Ltd. aus Malta, die nach Auffassung von Lotto Niedersachsen Sportwetten sowohl über Wettbüros als auch über das Internet illegal vertreibt. In mehreren Annahmestellen im Raum Oldenburg hat eine spielgesperrte Person mit Hilfe der LottoCard einer dritten Person an Sportwetten teilgenommen. Desgleichen war es Personen der Fa. Tipico gelungen, durch eine laute Unterhaltung in der Annahmestelle das Annahmestellenpersonal mithören zu lassen, dass man angeblich überschuldet bzw. Hartz IV-Empfänger sei und sich eigentlich ein Spiel gar nicht leisten könne.

"Der Beschluss des Landgerichts Oldenburg stellt uns vor eine unlösbare Situation", erklärte der Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, Dr. Rolf Stypmann.

"Wir sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz IV-Empfänger nicht am öffentlichen Glücksspiel teilnehmen können. Hier wird eine millionenfache Personengruppe diskriminiert und in die Arme illegaler Sportwettenanbieter getrieben. Wir werden deshalb sämtliche uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts Oldenburg ausschöpfen!"

Quelle: Toto-Lotto Niedersachsen GmbH


Lotto Niedersachsen gegen Sportwettenverbot für Hartz-IV-Empfänger
Man sieht keine gesetzliche Grundlage dafür. So
der Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, Rolf Stypmann Quelle


Aus diesen Äußerungen kann man leicht ersehen, wie ernst es den Ländern und den damit verbundenen "Monopolbetrieben" mit der "Suchtbekämpfung" wirklich ist. (vgl.
1 BvR 1054/01 v. 28.03.2006 Rn. 143) vs.