Nach der Wegweisung des Gerichtes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in Luxemburg können diese offenen Rechtsfälle jetzt abgearbeitet werden.
Drei Fälle hat die Kammer am Donnerstag mündlich verhandelt. Die Urteile ergehen am Freitag.
In diesem Konflikt holten sich die Stuttgarter Richter Rat beim Europäischen Gerichtshof: Kann es ein staatliches Monopol in einem ansonsten liberalisierten Umfeld geben?
Die Antwort des EuGH vom 8. September erregte tatsächlich Aufsehen. Die Luxemburger Richter stellten das deutsche Wettmonopol dabei nicht grundsätzlich infrage.
Es könne durchaus sein, dass so hehre Ziele wie die Vermeidung von Spielsucht sich nur auf einem derart ordnungspolitisch rigiden Weg erreichen ließen.
In der Praxis aber handle Deutschland gar nicht nach diesen Vorsätzen, mit denen es das staatliche Monopol rechtfertigt.weiterlesen