Angesichts drastischer Umsatzrückgänge bei den staatlichen Sportwetten, Klassenlotterien und Spielbanken will Schleswig-Holstein nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (Mittwochsausgabe) den Glücksspielmarkt notfalls im Alleingang teilweise für private Anbieter öffnen. Sollten sich die Regierungschef der 16 Bundesländer beim nächsten Treffen am 15. Dezember nicht einigen, dann will die Kieler Regierungskoalition am Tag darauf einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. 2011 sollen die ersten Lizenzen die private Wettgesellschaften und Online-Casinos vergeben werden, die dann Anfang 2012 ihren Betrieb aufnehmen könnten.
“Entweder gibt es auf Bundesebene eine vernünftige Lösung, oder wir machen das alleine”, sagte der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki der SZ. Mehrere Länder hätten aber bereits “informell erklärt”, sich Schleswig-Holstein anzuschließen. “Wir werden am Ende nicht alleine dastehen”, sagt CDU-Fraktionschef Hans-Jörn Arp. Nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung” sind von 2005 bis 2009 die Umsätze der staatlichen Sportwetten Oddset und Toto von 511 auf 237 Millionen Euro geschrumpft. Die Klassenlotterien SKL und NKL mussten einen Rückgang von 1,34 Milliarden auf 582 Millionen Euro verkraften. Die Erträge der staatlichen Spielbanken sanken von 529 auf 349 Millionen Euro. Ausländische Online-Casinos erzielten in Deutschland via Internet inzwischen höhere Erträge als die heimischen Spielbanken, sagte Matthias Hein, Geschäftsführer der Spielbanken in Schleswig-Holstein. “Die wachsen ständig, wir verlieren ständig.” Den hiesigen Spielbanken müssten endlich eigene Online-Angebote erlaubt werden. Die Zulassung privater Sportwetten in Deutschland soll nach den Plänen mehrerer von der Union regierten Länder mit strengen Auflagen verbunden werden, um Manipulationen vorzubeugen. Vorgesehen ist, dass beim Fußball und anderen Sportarten nur auf Spiele der ersten bis dritten Liga getippt werden darf. Geplant ist auch, dass Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie “am Sportgeschehen mittelbar beteiligte Personen” nicht zocken dürfen. Das betrifft vor allem Funktionäre. Genannt sind in einem Gesetzentwurf sogar Masseure. Private Wettanbieter sollen verpflichtet werden, ungewöhnliche Tippmuster und Einsätze zu untersuchen und im Verdachtsfall die Behörden einzuschalten. Dann sollen die Wettfirmen den Staatsanwaltschaften auf deren Anforderung hin sämtliche Details über die betreffenden Kunden nennen. Solche Details müssten fünf Jahre gespeichert werden, um im Verdachtsfall darauf Zugriff zu haben.
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