Donnerstag, 16. Dezember 2010

EU-Binnenmarktkommissar fordert Deutschland zur europarechtskonformen Neuregelung des Glücksspielmarktes auf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Angesichts des heutigen Spitzentreffens der deutschen Länder-Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel mahnte der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier unter Verweis auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung eine europarechtskonforme Neuregelung an. "Die EU-Kommission hofft, dass das Ergebnis der Diskussion der Ministerpräsidenten zu Reformen führt, die mit dem EU-Recht voll vereinbar sind", sagte Barnier der Tageszeitung Die Welt. "Die EU-Kommission hat Verständnis dafür, dass die Bundesländer ein starkes und legitimes Interesse am Schutz der Öffentlichkeit haben, insbesondere am Schutz Minderjähriger, an der Prävention problematischer Glücksspiele und krimineller Aktivitäten", so Barnier. Er verwies aber auf die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte in seinen Urteilen vom 8. September 2010 zu mehreren Vorlagen deutscher Verwaltungsgerichte die derzeitige Monopolregelung für mit Europarecht nicht vereinbar erklärt. Nach Ansicht des EuGH gibt es in Deutschland keine hinreichende kohärente und systematische Regelung. Quelle:


Grünbuch der Europäischen Kommission zum Glücksspielmarkt kommt wohl erst 2011

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Michel Barnier hatte schon vor mehreren Monaten ein sogenanntes Grünbuch (green paper) zum Glücksspiel angekündigt. Zuletzt hatte er im Oktober verkündet, dass die Europäische Kommission am 9. November 2010 ein entsprechendes Grünbuch als Diskussionsgrundlage veröffentlichen werde (was allerdings dann nicht erfolgte). Das Grünbuch soll nunmehr Anfang 2011 vorgelegt werden. Es könnte einen ersten Schritt hin zu einer Harmonisierung der sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen innerhalb der Europäischen Union bedeuten. Aus dem Grünbuch wird nach einem Konsultationsprozess in der Regel ein sog. Weißbuch (white paper) entwickelt, in dem konkrete Schritte und Regelungen vorgeschlagen werden. Quelle:
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