STAATSVERTRAG GLÜCKSSPIEL TRITT AM 1. JULI IN KRAFT
Von Lora Köstler-Messaoudi
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 — GlüStV) 2021 tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Die letzte Bedingung des Inkrafttretens ist mit dem Eingang der Ratifikationsurkunden aller 16 Länder zum Stichtag 30. April beim Vorsitzland Berlin fristgemäß erfüllt worden.
Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander voneinander abweichender Regeln einzelner Länder verhindern. Dies sei vor dem Hintergrund, dass die Glücksspielbranche insbesondere den Ländergrenzen überschreitenden Vertriebsweg Internet nutzt, von zentraler Bedeutung. Der Vertrag formuliert eine einheitliche Position für das Glückspiel im Netz. Eine weitgehende Deregulierung des Marktes mit der Folge unzureichenden Schutzes von Spielerinnen und Spielern soll damit ausgeschlossen werden.
Insbesondere im Internet-Glücksspielbereich soll mit dem neuen Staatsvertrag ein bundeseinheitlich hohes Niveau des Spieler- und Jugendschutzes erreicht werden. ............Dazu gehört die Einführung eines für Netz-Glücksspiel zwingend vorgeschalteten Spielkontos. Dieses Instrument soll den Spieler dazu zwingen, sich zu identifizieren und zu authentifizieren. ...........Spieler dürfen grundsätzlich nur noch bis zu 1.000 Euro im Monat auf ein Spielkonto einzahlen und mit diesem Betrag spielen.......
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