Donnerstag, 8. Juli 2021

BRUCHSTELLE EINSATZBESTEUERUNG


Von Lora Köstler-Messaoudi 

Von Uwe Proll, Redaktion Beiträge zum Glücksspielwesen

....Einem Bundesland war der Steuersatz dem Vernehmen nach zu hoch, zweien zu niedrig. Die Entscheidung für die Bemessungsgrundlage, also den Spieleinsatz, war einstimmig. Ein Steuersatz von 5,3 Prozent auf den Einsatz entspricht zwar genau der Höhe, die bisher bei Sportwetten seit 2012 Anwendung findet, doch geht dies an der Absicht des Glücksspielstaatsvertrages völlig vorbei – nämlich bisher illegales Glücksspiel in einen staatlich regulierten Rahmen einzubetten....

....Die Besteuerung des Spieleinsatzes mit 5,3 Prozent entspricht einer Brutto-Spieler-Ertragssteuer von 51 Prozent bei Online-Poker. Nicht nur, dass dies im europäischen Mittel völlig überhöht scheint. Sondern, schlimmer: Der Kanalisierungseffekt, hinein ins legale Spiel zum einen, erwartete höhere Steuereinnahmen zum anderen, wird sich damit nicht erreichen lassen....

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