Donnerstag, 8. Juli 2021

MINDESTABSTÄNDE MIT MAXIMALER DISTANZ ZUR EVIDENZ?

MINDESTABSTÄNDE MIT MAXIMALER DISTANZ ZUR EVIDENZ – EIN STANDPUNKT

Von Lora Köstler-Messaoudi  

Von Thomas Beyer und R. Uwe Proll, Redaktion Beiträge zum Glücksspielwesen

Zusammenfassung: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) wird ab dem 1. Juli 2021 das Online-Glücksspiel zulassen. Gleichzeitig werden darin Mindestabstände zwischen Glücksspielstandorten sowie das Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund festgeschrieben. Auch wird das gemeinsame Angebot von Sportwetten und Spielautomaten untersagt. Online gilt dies nicht........

....... Mindestabstände zwischen Glücksspielstätten weisen hingegen keine wissenschaftliche Grundlage auf. Dies wird noch einmal durch die willkürlich festgelegten Abstände in den einzelnen Ländern verdeutlicht. Kann es sein, dass Mindestabstände lediglich das staatliche Lotteriemonopol sichern sollen, weil dieses mit der Abwehr von Suchtgefahren begründet wurde?

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