Nach wie vor strittig, ob Glücksspielgesetz EU-rechtskonform ist
Diesmal geht es um die Razzien der Finanzpolizei in Automatensalons, gegen die sich die Betroffenen mit allen juristischen Mitteln wehren. Bei den Landesverwaltungsgerichten stapeln sich die Akten. Wegen rechtlicher Unklarheiten setzen jetzt viele die Verfahren aus.
Den EuGH hat das LVwG aber wegen einer prozessualen Frage eingeschaltet. Diese lautet, vereinfacht ausgedrückt: Müssen die Verwaltungsrichter in den Glücksspielverfahren von Amts wegen feststellen, ob/dass die Betreiber gegen GSpG verstoßen haben, also quasi Richter und Staatsanwalt in einem spielen?
Daher sei die prozessuale Bestimmung in Österreich nicht mit EU-Recht (Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechtecharta) vereinbar, meint das LVwG. Dazu soll sich nun der EuGH äußern.
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A n t r a g auf V o r a b e n t s c h e i d u n g
gemäß Art. 267 AEUV vom 14.12.2015
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Wieder EuGH angerufen
Der Landesverwaltungsrichter übt in dem Antrag auf Vorabentscheidung, der der APA vorliegt, massive Kritik am Vorgehen der Strafbehörde, der Landespolizeidirektion Oberösterreich (LPD OÖ). So habe die Polizei bei der Razzia keinen Sachverständigen beigezogen, um zu klären, ob es sich bei den fragwürdigen Geräten überhaupt um Glücksspielautomaten handelte.
Parallel dazu hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erneut den Europäischen Gerichtshof angerufen. Es geht um eine finanzpolizeiliche Razzia in einer Welser Sportbar im Jahr 2012, bei der sämtliche Spielautomaten und Geräteschlüssel beschlagnahmt wurden.
Darüber hinaus hat im September 2015 das Landesgericht Wiener Neustadt in einem Fall, in dem die Novomatic-Tochter Admiral einen Konkurrenten geklagt hat, den EuGH angerufen.
Die Frage dreht sich um die Prüfung der Unionskonformität einer Monopolregelung. Kommt es dabei auf die Zielsetzung der Regelung an oder auf ihre "empirisch mit Sicherheit festzustellenden Auswirkungen"?Weiter zum vollständigen Artikel ...
Drei Bundesländer ließen sich ihre Zustimmung zum Glücksspielgesetz 2010 teuer abkaufen.
"Garantie ausgehandelt"
Die Grazer Anwältin Julia Eckhart, die Glücksspielanbieter vertritt, hat die eigenwillige Geldbeschaffung penibel dokumentiert: "Die Bundesländer haben sich für ihre Zustimmung zum neuen Glücksspielgesetz vom Finanzministerium eine Garantie ausgehandelt. Sobald sie aus dem Glücksspiel weniger als erwartet einnehmen, springt der Bund ein und überweist den Ländern vorher fix vereinbarte Millionenbeträge.“ weiterlesen
Bereits in seiner Costa - Entscheidung (s.u.) hat der
EuGH neben der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, des
Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes auch die Mindestabstandsregelung thematisiert.
Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union binden in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden. weiterlesen
Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union binden in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden. weiterlesen
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In den verbundenen Rechtssachen Fortuna C-213/11, Grand C-214/11 und Forta C-217/11) gibt der EuGH unter der Rn 38 vor:
„Bei der Prüfung, die das vorlegende Gericht somit vornehmen muss, hat es insbesondere zu berücksichtigen, dass die Verringerung der zugelassenen Stätten für Automatenspiele mit niedrigen Gewinnen mit einer Begrenzung der Höchstzahl der Spielkasinos sowie der dort benutzbaren Spielautomaten einhergeht.“
s.a.: Wollte Österreich den EuGH (Rs. Pfleger Rn 42) hinters Licht führen ?
Der Standard berichtete:
Tatsächlich würde der Bund finanzielle Einbußen der Länder im Wege des Finanzausgleichs nur dann kompensieren, wenn die Höchstzahl an Automaten ausgeschöpft wird.Quelle
Damit wird bestätigt, dass eine wirkliche Reduktion nie vorgesehen war !
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