Bei der Glücksspielregulierung bekommen die Bundesländer Druck aus Brüssel.
Jetzt wollen sie schon einmal zügig die Gesetze ändern.
Hinter den Kulissen des Brüsseler Politikbetriebs beraten Beamte derzeit darüber, ob sie der ohnehin sehr schwierigen deutschen Glücksspielregulierung einen weiteren Dämpfer verpassen.
In wenigen Wochen werden womöglich Briefe in Berlin eintreffen, die es in sich haben: Der Bundesregierung droht wegen der Regeln und Verfahren im Umgang mit dem Glücksspiel ein Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es so kommen, werden die Berliner Ministerien nicht zum ersten Mal für das gerade stehen müssen, was die Bundesländer verbockt haben.
.....Ihr Konzept liefe darauf hinaus, die Zuständigkeit für die Erlaubnisse von Hessen in ein anderes Bundesland zu verlagern, etwa nach Bayern - zumal die Verwaltungsgerichte im Freistaat tendenziell im Sinne der Staatsverwaltung urteilen.
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Deutschland droht Vertragsverletzungsverfahren
Schreiben der Kommission im EU Pilot v. 29.6.2015, EU PILOT 7625/15/GROW
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EuGH: Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht
EuGH: Urteil vom 4. Februar 2016 Sebat Ince (C-336/14)
Meinungen & Analysen
Sportwettenregulierung – qui bono oder cui bono?
Ein Artikel von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein
Sportwettenregulierung ist in der Europäischen Union keine Aufgabe der Mitgliedstaaten. Das sieht auch der Gerichtshof der Europäischen Union so und fordert neben Kohärenz und Transparenz die Einhaltung der für den Binnenmarkt schlechthin konstitutiven Regulierung des Artikels 56 AEUV ein, demnach den Mitgliedstaaten Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs grundsätzlich verboten sind.
Dies wiederum gewährleistet dem Dienstleistungserbringer das Recht, von illegitimen und durch fiskalische Interessen der staatlichen Lotterieunternehmen motivierten Beschränkungen verschont zu bleiben. Der EuGH respektiert nicht die unterschiedlichen ethischen und soziokulturellen Unterschiede der Mitgliedstaaten und auch nicht gewachsene Traditionen als Legitimationsgründe für innerstaatliche Beschränkungen. Er sagt lediglich, dass in Ermangelung einer europaweiten Harmonisierung der Mitgliedstaat das angestrebte Schutzniveau bestimmen kann, so wie in allen anderen wirtschaftlichen Bereichen, die nicht harmonisiert sind, eben auch.
Interessanterweise werden Länder wie Finnland – durch die Kommission oder die Träger der EU-Grundfragen – kaum angegriffen, vermutlich, weil die Tundra eher uninteressante Kunden bereit stellt oder weil die Finnen ein anderes Verhältnis zum EU-Recht haben. Die große Masse der Streitigkeiten vor dem EuGH wird von deutscher Seite oder von unternehmerischer Seite gegen die deutsche Gesetzgebung und gegen die Praxis der oberen Gerichte geführt.
Warum ist das so und in welchem Interesse liegt das? Sind vom Glücksspielstaatsvertrag wirklich nur noch die gut dotierten Versorgungsposten im Toto- und Lottoblock übrig? Offenkundig ja.
Unzweifelhaft ist Deutschland in Europa der größte Markt und die föderale Nicht-Regulierung und die hier nicht-zu-kommentierende-Gerichtsbarkeit bietet eine Fülle von Angriffspunkten für immer die gleichen spezialisierten Anwaltskanzleien. Es geht aber im Kern darum, einen vernünftig liberalisierten Markt für Anbieter mit nationaler EU-Lizenz zu schaffen, so wie dies auch in anderen Wirtschaftsbereichen in der EU, seit 1. Januar 1993 übrigens ein Binnenmarkt, der Fall ist. Einige Anbieter mögen vorgeben, eine deutsche Lizenz für Sportwetten erwerben zu wollen und sind bereits im Internet erfolgreich und halten sich bei ihrem Angebot an Jugendschutzvorschriften und Einsatzlimits und bieten keine manipulativ gefährdeten Wetten an, weil sie sich sonst selbst sowie die Integrität des Sports, von der sie leben, schädigen würden. Solange keine deutschen Lizenzen vergeben werden, und auch danach, sind sie unter dem GlüÄndStV gemäß Artikel 56 AEUV rechtlich sicher.
Ich kenne keinen anderen Bereich, in dem Amtswalter und Obergerichte so lange klare Verstöße der Exekutive, Judikative und Legislative gegen die höherrangigen EU-Gesetze dulden.
Dies lädt natürlich dazu ein, dass die Bundesländer auch gegen die sich selbst auferlegten Beschränkungen oder Regelungen verstoßen.
Jetzt legt das hessische Innenministerium nach und fordert ein Freigeben der Sportwettlizenzen. Dort besteht die Erkenntnis, dass die Verwaltung an höherrangiges Recht gebunden ist. Es ist allerdings recht pikant, dass diejenige Behörde, die das Verfahren unter dem Joch des verfassungswidrigen Glücksspielkollegiums für alle regeln sollte, die Erhöhung der Zahl der Lizenzen ausruft, kann dies doch nicht retten was nicht zu retten ist. Honi soit qui mal y pense. Warum eigentlich?
Es ist ein Irrglaube, dass eine Aufsichtsstruktur, die bereits jetzt wenig durchsetzungsstark ist, einen von allen Mitgliedstaaten gewollten europäischen Binnenmarkt problemlos unionsrechtswidrig und verfassungswidrig regulieren kann. Es ist auch empirisch nachgewiesen, dass eine Öffnung des Marktes illegale staatliche Übergriffe nicht abhält. Solange es in Europa staatliche Stellen gibt, wie beispielsweise die deutschen Lotterieunternehmen, für die Einnahmen aus Glückspielen, Lotterien oder Sportwetten Steueroasen sind, solange werden auch Amtswalter versuchen, den großen europäischen Binnenmarkt zu konterkarieren. Wie könnte Abhilfe geschaffen werden?
Dazu gibt es aus meiner Sicht drei Wege:
- Durchsetzung der Effektivität des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Kapitalverkehrs auf einem vernünftigen Schutzniveau.
- Bündelung der Regulierung in einer zentralen Bundesbehörde mit Kompetenzen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit.
- Rückkehr zu einer aufrechten sowie systematisch und kohärenten Regulierung ohne Monopol und ohne Experimente.
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