Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Herr Rainer Wieland (CDU), hat am 28. März 2013 eine Anfrage (DS: E-003151/2013) zur schriftlichen Beantwortung durch die Europäische Kommission gestellt.
Er wirft hierin die Frage auf, ob das Deutsche Glücksspielrecht europarechtskonform ist. Insbesondere ist für ihn von Interesse, ob die Spielhallengesetze der Bundesländer notifizierungspflichtig sind und wie die Kommission die unterschiedlichen Regulierungen der Automatenspiele in Spielbanken und Spielhallen bewertet.
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003151/2013
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Rainer Wieland (PPE)
Betrifft: Die Notifizierungsverfahren 2012/519/D und 2012/520/D
Die Kommission hat bereits Entwürfe von Implementierungsgesetzen bzw. des Ausführungsgesetzes
der Bundesländer zum Ersten Glücksspieländerungsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland auf
die Vereinbarkeit mit europäischem Recht geprüft und tut dies auch derzeit.
1. Sieht die Kommission die einzelnen Umsetzungs- bzw. Ausführungsgesetze der Länder in ihrer
Gesamtheit notifizierungspflichtig?
2. Ist für die Kommission das deutsche Glücksspielrecht unionsrechtskonform?
3. Wie sieht die Kommission die unterschiedlichen Regulierungen der Automatenspiele in
Spielbanken und in Spielhallen, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der
Zulassungsverfahren und Versagungsgründe?
4. Wie schätzt die Kommission das Suchtpotenzial bei Automatenspielen und stationärem
Glücksspiel im Vergleich zu Spielen im Internet ein, auch im Hinblick auf die Funktion der
sozialen Kontrolle.
Quelle