Sonntag, 10. März 2013

VGH: Stilllegung des AKW rechtswidrig

Biblis nach Fukushima abgeschaltet
Der VGH gab dem Energiekonzern RWE mit der Begründung recht, er sei "vor Erlass der Anordnungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ordnungsgemäß angehört worden". Die Revision des Urteils ließ das Gericht nicht zu. Das Land Hessen kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. 
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Außerdem habe das Ministerium es versäumt, seinen Ermessensspielraum anzuwenden.
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Hessen wird Biblis-Urteil überprüfen lassen
Die Landesregierung will die Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Sachen Biblis nicht ohne weiteres hinnehmen. Umweltministerin Puttrich kündigte eine rechtliche Überprüfung an. 
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Atomkraftwerk-Stilllegung könnte Hessen 200 Millionen kosten 
Angesichts drohender Millionenforderungen wirft die Opposition Ministerin Lucia Puttrich (CDU) handwerkliche Fehler vor, doch die weist jede Schuld von sich.
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Nach Klageerfolg von RWE
Hessen muss Milliardenforderungen fürchten

Hinzu kommen noch anhängige Klagen gegen die Stilllegung von acht Anlagen nach dem dreimonatigen Moratorium. Die Forderungen von RWE, Eon und Vattenfall belaufen sich nach Branchenangaben auf bis zu 15 Milliarden Euro. Eine RWE-Sprecherin sagte der dpa, sie rechne nicht damit, dass bei der Verfassungsklage gegen die dauerhafte Stilllegung 2013 noch etwas passiere. Nach dem Klageerfolg gegen das Moratorium in Hessen würden in diesem Verfahren nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet, um entsprechenden Schadenersatz einzuklagen.  Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Der Atomausstieg vor dem BVerfG
Der Atomausstieg sei eine entschädigungspflichtige Enteignung oder zumindest eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung, weil er auf falschen Tatsachen beruhe und den Vertrauensschutz der Energiekonzerne missachte. Eine Argumentation, die nicht überzeugt – das Abschalten der Atomkraftwerke ist sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar meint Prof. Dr. Felix Ekardt.
EU-Stresstest bietet Grundlage für Ausstiegsentscheidung
Deutschland ist nach wie vor Stromexporteur
Die Unregelmäßigkeit von Wind und Sonne ist nur mit Großkraftwerken zu vereinbaren, die schnell regelbar sind, also mit Gas- und nicht mit Kohle- oder Atomkraftwerken. Letztere helfen also nicht wirklich beim Klimaschutz.
Kein Vertrauensschutz
Die Energiekonzerne können sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen. Sie durften nämlich nur darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber willkürliche Änderungen vermeiden und ihnen damit die notwendige Verlässlichkeit für ihre Investitionen bieten würde. Willkürlich ist der Atomausstieg der schwarz-gelben Regierung aber keinesfalls.

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Jurist, Philosoph und Soziologe, Universität Rostock, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, ist politikberatend im Klimaschutz tätig und arbeitet vor allem in den Bereichen Energie- und Klimaschutzrecht, WTO-Recht, Gerechtigkeits- und Menschenrechtstheorie und transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung.

Kommentar von Karlheinz Breitmaul:
Insbesondere der Punkt der Verhältnismäßigkeit der Inhalts- und Schrankenbestimmung hätte viel umfassender diskutiert werden müssen. Denn der Atomausstieg enthält ein ganzes Maßnahmenbündel. So wurden Abschaltungen nahezu ohne Vorwarnungen aus rein politischen Gründen veranlasst. Die Großversorger werden gleichzeitig zur unrentablen Vorhaltung von Kapazitäten gezwungen. Für diese Fälle hätte eine gesetzliche Regelung im Rahmen des Atomausstiegs getroffen werden müssen.
In Hinblick auf den Vertrauensschutz wird übersehen, dass der Gesetzgeber im AtomG alter Fassung die Gründe für eine Abschaltung positiv geregelt hatte. Hiervon geht durchaus ein ernstzunehmender vertrauensbildender Effekt aus. 
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update:

Biblis-Urteil geht vors Bundesverwaltungsgericht
Die vorübergehende Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis beschäftigt nun die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig. Das Land Hessen geht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vor.

Die SPD im hessischen Landtag hofft auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch vor der Landtagswahl im September, "damit die politische und juristische Verantwortung für eine von RWE angekündigte Schadenersatzklage geklärt sei". Die CDU-Fraktion bezeichnete den Schritt nach Leipzig als "konsequent und nachvollziehbar".
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Schiedsgericht
Schadensersatz für Atomausstieg

Will Vattenfall 3,5 Milliarden Euro von Deutschland?
Vattenfall betreibt die schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel, die seit längerem abgeschaltet sind. Seine Forderung nach Schadenersatz wegen der dauerhaften Stilllegung im Zuge des deutschen Atomausstiegs hatte das Unternehmen bei einem nichtöffentlichen US-Schiedsgericht eingereicht.

Vattenfall gehört in Deutschland zu den vier größten Stromversorgern. Branchenführer E.on fordert von der Bundesregierung mindestens acht Milliarden und der Konkurrent RWE mindestens zwei Milliarden Euro Schadenersatz für den Atomausstieg.
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Vattenfall umgeht Haftungsrisiken
"Mit Tricks aus der Verantwortung gestohlen"
Gewinne einfahren, Kosten abwälzen - diesen Eindruck erwecken die Energiekonzerne. Jahrelang haben sie an den risikoreichen Atomkraftwerken gut verdient. Jetzt klagen Eon und RWE gegen die Kosten beim Atomausstieg. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall entzieht sich mit anderen Tricks seiner Verantwortung.
Der Energiekonzern Vattenfall ändert seine Rechtsform. Aus der Vattenfall Europe AG wird die Vattenfall GmbH. Gleichzeitig erlischt der so genannte Beherrschungsvertrag, den die schwedische Konzernmutter Vattenfall AB mit der Deutschland-Tochter Vattenfall Europe AG geschlossen hatte. So weit - so trocken.
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