Sonntag, 10. März 2013

Kommission gegen Sonderbehandlung Deutscher Anbieter bei Mobilfunk-Zustellungsentgelten

Reference: IP/13/180 Event Date: 01/03/2013

Die Europäische Kommission hat Pläne der deutschen Telekom-Regulierungsbehörde (BNetzA) ausgesetzt, die dazu führen könnten, dass die Anrufzustellungsentgelte in deutschen Mobilfunknetzen um über 80 % höher sind als in vielen anderen Mitgliedstaaten. Dadurch würden den deutschen Verbrauchern ungerechtfertigt hohe Preise für ihre Handygespräche berechnet. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, wobei jeder Netzbetreiber im Hinblick auf den Zugang zu den Kunden in seinem eigenen Netz eine beherrschende Marktstellung innehat. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen.

In ihrem Vorschlag hält sich die BNetzA ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung von 2009 (siehe IP/09/710 und MEMO/09/222) vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts. Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise bezahlen, besteht auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventionieren.
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