Die Freien Wähler wittern einen "Justizskandal ungeheuren Ausmaßes". Weiter zum vollständigen Artikel ...
Zwischen Wut und Wahn
Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie - mittlerweile hält nicht nur er selbst das für einen Skandal. Wurde er weggesperrt, weil er einer großen Bank schmutzige Geschäfte vorwarf?
Sein Anwalt hat nun die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt - und erhebt schwere Vorwürfe gegen die bayerische Justiz.
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Strate begründet seinen Wiederaufnahmeantrag mit zwei Argumenten:
Zum einen sei eine Wiederaufnahme zulässig, wenn bei dem angefochtenen Urteil ein Richter mitgewirkt habe, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht habe.
Zudem sei eine Wiederaufnahme zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht seien, "die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet" seien.
"Beide Wiederaufnahmegründe sind mehrfach gegeben", betonte Strate.
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Hypo-Vereinsbank gibt Schwarzgeldgeschäfte zu: Gustl Mollath wirft Richtern massive Rechtsbeugung vor Weiter zum vollständigen Artikel ...
Alles erinnert mich an meinen Fall...
Auch bei mir wurde nichts ermittelt und nichts erwiesen.
Hintergrund:
Mollath: Strafrechtler wirft Justiz gravierende Fehler vor
Reaktionen auf Fall Mollath — "Herrn Mollath und Frau Merk umgehend entlassen" Quelle
Mollath Blog Quelle
Die Story im Ersten - Wenn der Staat zum Täter wird
Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel, mithin auf 200.000/Jahr. weiterlesen
Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz,
Inquisitionsmaxime) begründet die Verpflichtung der Gerichte und
Behörden, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde liegt, von
Amts wegen zu untersuchen (Prinzip der materiellen Wahrheit). weiterlesen
§ 38 Richtereid
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem
Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der
Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
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s. Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 12.12.2012
(Az. 2 BvR 1750/12, vgl. Rn
16)