Freitag, 31. Juli 2015

Netzpolitik.org & Landesverrat?


Erneut ein schönes Beispiel dafür, dass unsere Organe der Rechtspflege ihren Dienst mit voller Hingabe ausüben!

Ein Verfassungsschutz der die Verfassung nicht schützt wird nicht gebraucht. (s.u.a. mangelnde Aufklärung im NSU-Skandal, wie auch schon früher das unaufgeklärte Oktoberfest-Attentat)

Die braunen Wurzeln des BKA
weiterlesen

Im Jahr 2012 wurde bekannt, dass der BND jahrelang die Redaktion bespitzelte und zu manipulieren versuchte. Eine Einsicht in die damaligen Akten wurde den recherchierenden Redakteuren des Spiegel auch fünfzig Jahre nach der „Affäre“ verweigert.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Bundesrichter Dieter Deiseroth über das Vorgehen des Generalbundesanwalts und Whistleblowing
Es kann"kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist."
weiterlesen

Verfassungsschutz auflösen, Verfassung besser schützen und Demokratie stärken!

20.09.2013: Zu dem heutigen Memorandum von Bürgerrechtsverbänden mit dem Appell, den Verfassungsschutz aufzulösen, erklärt Hans-Christian Ströbele: Analyse, Begründung und Schlussfolgerungen des Memorandums stimme ich weitgehend zu. Bürger und Bürgerinnen, die ihre Grundrechte engagiert wahrnehmen, schützen die Verfassung besser als das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dessen Geschichte ist eine von vielen Skandalen und Verfehlungen. Sein Totalversagen ist bei der Verfolgung des NSU deutlich geworden.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Kommentar - Verfassungsschutz macht Blogger stark
Der Verfassungsschutz wirft dem Blog Netzpolitik.org Landesverrat vor.
Ein Kommentar dazu von unserem Redakteur Wolf Hosbach.

Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat gegen die Betreiber des Blogs Netzpolitk.org einen Antrag auf Strafanzeige gestellt.

Der Vorwurf lautet:
Landesverrat.
Netzpolitik hatte aus als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten des Verfassungsschutzes über eine neue Internetüberwachungseinheit zitiert.

Die beiden Journalisten Markus Bekedahl und André Meister sind von einer lebenslangen Haftstrafe bedroht, mindestens jedoch einem Jahr.

Letztendlich ist sehr unwahrscheinlich, dass ein deutsches Gericht in 2. oder 3. Instanz die Journalisten verurteilen wird.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Bundesverfassungsgericht zur Pressefreiheit:
„Kritischer Journalismus als Verfassungsauftrag“
.......Außerdem gehört zu einer Demokratie nicht nur die Kontrolle der Politik durch die Bürger. Auch die Arbeit der Gerichte muss kritisch begleitet werden können; wenn auch heute vielleicht nicht mehr unbedingt in den harschen Worten des Hessischen Landboten.

Deswegen ist die „Dritte“ auf die „Vierte Gewalt“ angewiesen.
Insoweit kann man durchaus sagen, freie Medien sind nicht nur für die Demokratie konstituierend; sie sind es auch für einen wirkungsvollen Rechts- und Grundrechtsschutz.
weiterlesen

Eingriff in die Pressefreiheit ?
Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Im Spiegel-Urteil, und 50 Jahre später im Cicero-Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten gestärkt und klargestellt, dass Akten, Büros und Wohnungen von Journalisten nur durchsucht werden dürfen, wenn sie einer Straftat verdächtigt werden. Ebenso wenig dürfen Ermittlungen dazu dienen, Journalisten einzuschüchtern. Im Fall Denk ermitteln die Behörden deshalb trickreich wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses.
weiterlesen

Pressefreiheit mit Füßen getreten - Verfassungsschutz bespitzelte Journalisten

Zur langjährigen Bespitzelung diverser investigativ arbeitender Journalistinnen und Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz unter CDU-Innenminister Schünemann erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium: "Der Verfassungsschutz in Niedersachsen hat die Pressefreiheit mit Füßen getreten, als er zwischen 2006 bis 2012 offenbar missliebige Journalisten rechtswidrig bespitzelt hat. Darunter sogar eine Journalistin, die der NSU-Untersuchungsausschuss am 22.3.2012 als sachverständige Zeugin gegen Rechtsextremismus und Verfassungsschutz-Verfehlungen anhörte, während derselbe Verfassungsschutz sie mutmaßlich noch bespitzelte."
Weiter zum vollständigen Artikel ...

s.a.:
Das Informationsfreiheitsgesetz, auch IFG oder vollständig Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, ist ein deutsches Gesetz zur Informationsfreiheit. weiterlesen

Serie: "Fischer im Recht"
Weiter zum vollständigen Artikel ...


update:

Ist das Landesverrat?

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen die beiden Bloggern Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org wegen Landesverrat (§ 94 StGB) und zwar wegen dieser beiden Artikel:

Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“

Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung

Der Straftatbestand des § 94 StGB hat folgenden Wortlaut:

Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um einen Verbrechenstatbestand der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Amerikanische Verhältnisse: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Blogger

Der Generalbundesanwalt hat bei der Verfolgung von Straftaten im Umfeld der NSA-/BND-Affäre bisher eine klägliche Figur abgegeben. Von vielen wird dies auch darauf zurückgeführt, dass der Generalbundesanwalt nicht unabhängig ist, während ein Interesse der Bundesregierung besteht, dass möglichst keine Ermittlungsergebnisse geliefert werden. Strafverfahren gegen Mitarbeiter und Verantwortliche amerikanischer Dienste oder gar amerikanische Politiker, kämen in Washington nicht gut an. Strafverfahren gegen Verantwortliche von BND oder Verfassungsschutz möchte die Bundesregierung ebenfalls tunlichst vermeiden, denn sie würden die Frage aufwerfen, in welchem Umfang die Regierung Merkel rechtswidrige Aktivitäten deutscher Dienste gedeckt oder gar angeordnet hat.

Dass der Generalbundesanwalt auf Antrag des Verfassungsschutzpräsidenten jetzt nicht nur gegen Whistleblower, sondern sogar gegen die verantwortlichen Blogger von netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats ermittelt, toppt die amerikanischen Verhältnisse noch.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

„Netzpolitik.org“-Skandal
Verfassungsschutz-Chef Maaßen verteidigt Anzeigen:
Dies sei nötig gewesen "im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus"... 
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Koalition zerstreitet sich über Generalbundesanwalt
SPD-Politiker fordern den Rücktritt von Generalbundesanwalt Range, CDU-Abgeordnete stützen ihn. Die Chefin aber schweigt.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Heiko Maas: „Habe Zweifel an dem Vorwurf des Landesverrats“
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Kanzleramt geht auf Distanz zu Landesverrat-Ermittlungen
Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Journalisten sorgt für große Empörung. Nun rudert der Generalbundesanwalt zurück. Das Kanzleramt hält dessen Vorgehen für problematisch. Die Linke fordert Konsequenzen.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Ermittlungen kritisch.

Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas am Freitag in Berlin.

Er habe auch Zweifel, „ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“.

Er begrüße daher die Ankündigung von Generalbundesanwalt Harald Range, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen.
Der Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut“, betonte Maas. „Dieses Verfahren zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Pressefreiheit und staatlichem Geheimschutz sein kann.“

Deshalb werde zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften zum Landesverrat und dem Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig seien.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

"Wie kommt man eigentlich auf die Idee, gegen ein paar Journalisten zu ermitteln, aber nichts dagegen zu unternehmen, dass Millionen Menschen ausspioniert werden?", sagte Riexinger dem "Handelsblatt". "Ich denke es ist an der Zeit, dass Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nimmt, bevor noch mehr passiert oder besser gesagt unterlassen wird."
Kubicki sagte der "Welt am Sonntag": "Wenn der Generalbundesanwalt die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zur Pressefreiheit und zur Aufgabe von Journalisten nicht beachtet, dann ist er in seinem Amt eine Fehlbesetzung." Die Äußerungen von Justizminister Heiko Maas (SPD), der Zweifel an den juristischen Vorwürfen gegen die Blogger bekundete, bezeichnete Kubicki als "maximale Klatsche" für Range.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Berlin (dpa) - Etwa 1300 Menschen haben in Berlin für Pressefreiheit demonstriert. Die Unterstützer des Internetportals Netzpolitik.org wandten sich damit gegen die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Landesverrats. Angemeldet waren 400.
Die Journalisten von Netzpolitik.org hatten über Pläne des Bundesamts für Verfassungsschutz berichtet, Internet-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu veröffentlichten sie geheime Unterlagen. Der Verfassungsschutz erstattete daraufhin Anzeige. Der Generalbundesanwalt leitete Ermittlungen ein, lässt sie aber nun vorerst ruhen. Die Ermittlungen hatten scharfe, parteiübergreifende Kritik in Politik und Medien ausgelöst. Netzpolitik.org hatte die Ermittlungen als "Angriff auf die Pressefreiheit an sich" bezeichnet.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Wenn der Justizminister monatelang zuschaute und nichts unternahm, als eine ihm untergeordnete Behörde „Landesverrat“ witterte, und der Innenminister von den Machenschaften des ihm unterstellten Verfassungsschutzes angeblich gar nichts erfuhr, stellt sich nur eine Frage: In welcher Republik leben wir?
Weiter zum vollständigen Artikel ...