Dienstag, 4. August 2015

Landesverrat: Bauernopfer Range – gefeuert !

Ranges Entlassung
Aus Landesverrat wird peinliches Sommerlochtheater
Das Scharmützel zwischen Justizminister Heiko Maas und Generalbundesanwalt Harald Range zeugt von fehlender Professionalität auf allen Seiten. Wer keine Probleme hat, der schafft sich welche.

Am Ende gibt es fast nur Verlierer. Beginnen wir mit den Siegern, den Kollegen von "Netzpolitik.org", die sich eine bessere Werbung für ihr Produkt kaum wünschen könnten als die hausgemachte Staatsaffäre auf der leeren Bühne des Sommerlochtheaters. In den Hauptrollen Justizminister Maas und sein Widersacher, Generalbundesanwalt Harald Range. Für ihren Cameoauftritt schickt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungssprecherin, die Maas stützt.
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Kanzlerin stellt Landesverrats Ermittlungen infrage- Video

Justizminister Maas feuert Generalbundesanwalt Range - Münchner Peter Frank wird Nachfolger

Die Äußerungen und das jüngste Vorgehen Ranges seien "nicht nachvollziehbar" und vermittelten der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck. Sein Vertrauen in Ranges Amtsführung sei "nachhaltig gestört".
Range hatte Maas zuvor nicht über den Inhalt der vormittäglichen Pressekonferenz informiert, obwohl der Justizminister die Dienstaufsicht über den Generalbundesanwalt hat. Das Bundesjustizministerium hatte am Dienstagmorgen durch den Anruf eines Journalisten davon erfahren, dass der Generalbundesanwalt ein Pressestatement plant. Das Ministerium versuchte daraufhin, Range zu erreichen oder wenigstens zu erfahren, was der Generalbundesanwalt mitteilen will. Doch Range stellte sich taub. Dies wurde im Justizministerium als "böses Foul" gewertet.
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Steile Karriere in bayerischer Justiz
Mit 47 Jahren soll Peter Frank jüngster Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte, dass der Jurist aus Bayern den geschassten Harald Range beerbt.
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Volles Vertrauen der CSU

Peter Frank, sollte 2016 ohnehin auf Harald Range folgen. Das Vorschlagsrecht für den Bundesanwalt lag dieses Mal bei der Union. Bisher hatte Frank wenig Erfahrung als Strafverfolger. Nur kurz arbeitete er in den 90er-Jahre als Staatsanwalt in München. Meist war er für das bayerische Justizministerium tätig.
So war er unter anderem Büroleiter der damaligen Justizministerin Beate Merk (CSU).
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Bauernopfer Range, Hardliner Maaßen
In der Affäre um Netzpolitik.org konzentriert sich alles auf Harald Range: Der Generalbundesanwalt ist das ideale Bauernopfer. Doch die Ereignisse nahmen ihren Anfang im Bundesamt für Verfassungsschutz.
Der Präsident ist ein echter Hardliner, er reitet die Attacken.
In der Anhörung vor einem Untersuchungsausschuss hat er einmal die rechtliche Grundlage erläutert, warum dem unschuldig in Guantanamo festgehaltenen Deutsch-Türken Murat Kurnaz die von den USA quasi angebotene Rückkehr nach Deutschland verweigert worden sei. Maaßen erklärte damals, Kurnaz habe seine Aufenthaltsgenehmigung eingebüßt, weil er sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten habe.
Wenn ein Staatsgeheimnis verletzt ist, dann sind auch Journalisten dran. Das wissen Juristen. Durch diese Expertise fühlte sich Range in das Verfahren getrieben. Nun heißt es in Berlin, das Gutachten tauge inhaltlich nichts. Es sei aufgeblasen und die Begriffe stimmten nicht. Das Bundesjustizministerium lässt jetzt auf die Schnelle ein eigenes Gutachten erstellen. Der Begriff des Staatsgeheimnisses wird daraus wohl weitgehend verschwinden.
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Landesverrat-Affäre
Dieses dünne Gutachten überzeugte Range
Anfang Mai schickte der Verfassungsschutzmitarbeiter Müller ein "Rechtsgutachten" an die Generalbundesanwaltschaft.
Die leitete kurz nach Erhalt des geheimen Papiers ein Verfahren wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org ein.
Bei der Lektüre des Gutachtens kann man sich in die Zeit der Spiegel-Affäre versetzt fühlen.
So manche Passage klingt, als hätte der Gutachter den Spott vorausgeahnt

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Maas ist im Recht – und hat trotzdem versagt

Der Justizminister darf einem Generalbundesanwalt Weisungen erteilen. Maas hat aber versäumt, das rechtzeitig zu tun. Deshalb wurde er von seinem Untergebenen Range per Verbalgrätsche attackiert.
Staatsanwalt als Zwitterwesen zwischen Justiz und Exekutive

Anders als der Richter, dem niemand in seine Amtsführung reinzureden hat, ist der Staatsanwalt nämlich weisungsgebunden.
"Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen", heißt es in Paragraf 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Und in Paragraf 147 steht, dass dies auch für den Generalbundesanwalt gilt: Danach steht dem Bundesminister der Justiz das "Recht der Aufsicht und Leitung" zu.
Der Staatsanwalt ist also ein Zwitterwesen: einerseits Teil der unabhängigen Justiz, andererseits Teil der Exekutive – und damit einer Behördenhierarchie samt Weisungen des Dienstherrn unterworfen. Das kommt auch in der beamtenrechtlichen Stellung des Generalbundesanwalts zum Ausdruck. Range ist ein politischer Beamter, der jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann – genau das veranlasste Bundesjustizminister Maas am Dienstagabend.
Die Grenzen des Weisungsrechts sind recht weit. Der Minister kann beispielsweise ganz generell anordnen, dass die Bundesanwaltschaft der Verfolgung rechtsextremer Straftaten besondere Aufmerksamkeit zu widmen habe. Und er kann auch im Einzelfall einschreiten, also zum Beispiel anweisen, von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person abzusehen. Was der Minister nicht erteilen darf, sind offenkundig rechtswidrige Anordnungen oder solche aus "justizfremden Zwecken". Auch das Legalitätsprinzip muss beachtet werden. Das besagt, dass eine Strafverfolgungsbehörde zu Ermittlungen verpflichtet ist, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt.

Wolfgang Kubicki, Rechtsanwalt und Vizechef der FDP:
"Mit der jetzt bekannt gewordenen Weisung an den Generalbundesanwalt, ein Gutachten zur Einschätzung der veröffentlichten Unterlagen zu stoppen, will Maas offensichtlich von seinem Totalversagen am Beginn der Affäre ablenken", sagte Kubicki. "Denn bereits am Anfang der Ermittlungen hätte er darauf hinwirken müssen, dass kein Verfahren gegen ,Netzpolitik.org' und die betroffenen Journalisten geführt wird, völlig unabhängig von der Frage, ob oder wie sich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes durch Informationsweitergabe strafbar gemacht haben."
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Jetzt erst recht
netzpolitik.org Von der Bundesanwaltschaft wird eine juristische Drohkulisse aufgebaut, die bei näherer Betrachtung wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt. Jeder durchschnittlich begabte Jurist wird spätestens nach kurzem Studium eines Kommentars zum Strafgesetzbuch erkennen, dass die Blogger in den beiden Artikeln, um die es in dem Verfahren geht, keine Staatsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes veröffentlicht haben und vor allen Dingen auch keine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem betont, dass die öffentliche Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch die Presse grundsätzlich unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten ist, als ein gemeiner Landesverrat durch Agenten oder Spione. Genau das sollte auch der Generalbundesanwalt zur Kenntnis nehmen.
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Recht subversiv
Aus der Werkstatt eines Anwalts und Menschenrechtlers
Ein Sündenbock ist mit Generalbundesanwalt Range ja bereits ausgemacht, wenn auch nicht ganz zu Unrecht. Denn das Verfahren wurde laut Berichten bereits im Mai eröffnet – da hätte es nahegelegen, innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten darüber einzuholen, ob denn die inkriminierten Dokumente tatsächlich Staatsgeheimnisse darstellen. Und die für den Straftatbestand des Landesverrates notwendige Absicht der Blogger, die Bundesrepublik zu benachteiligen, ist nicht erkennbar, auch der Schutz der Pressefreiheit hätte schon in einem früheren Stadium des Verfahrens zur Einstellung desselben führen müssen.

Aber warum kam diese Ansage nicht vom weisungsbefugten Bundesjustizminister? Und wer will einem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes den Schutz der Verfassung anvertrauen, der keine Skrupel hat, kleine Medien mit dem Strafrecht zu attackieren, um Informanten aus dem eigenen Hause in den Griff zu kriegen? Und nicht zuletzt: Hätte nicht das Parlament schon lange für die gesetzliche Beschneidung des aus autoritärer Tradition stammenden Staatsschutzrechts sorgen müssen?
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NSA wollte mit Hilfe des BND u.a. Siemens bespitzeln

Generalbundesanwalt sagt Justizminister den Kampf an

Range warf Maas' Ministerium am Dienstag in scharfen Worten vor, sich in seinen Fall einzumischen.

"Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz", erklärte er in Karlsruhe.
Rückendeckung erhielt Range aus CDU und CSU.
"Herr Range hat recht, wenn er sich gegen eine Einflussnahme der Politik wehrt", sagte der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Hier müsse die Politik Zurückhaltung üben.

Auch der Deutsche Richterbund stellte sich hinter Range.
"Hier soll ein umstrittenes Ermittlungsverfahren allem Anschein nach bereits im Anfangsstadium unterbunden werden, weil der Bundesjustizminister politischen Flurschaden in Berlin befürchtet", bemängelte der Verbandsvorsitzende Christoph Frank.

..... der Staatsrechtler Joachim Wieland nannte die Kritik Ranges an Maas nicht berechtigt.
"Die Unabhängigkeit der Justiz gilt nur für Richter, nicht für Staatsanwälte - und damit auch nicht für den Generalbundesanwalt", sagte der Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer dem "Handelsblatt".
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Range beklagt "Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz"

Viele hatten seinen Rücktritt erwartet, doch der Generalbundesanwalt ist in die Offensive gegangen.
Range wehrt sich gegen die Einflussnahme der Politik.

Der Generalbundesanwalt ist politischer Beamter und untersteht dem Bundesjustizminister. Dieser trägt die politische Verantwortung und kann den Generalbundesanwalt – auch ohne nähere Begründung – in den einstweiligen Ruhestand versetzen.

Lesen Sie hier die Erklärung Ranges im Wortlaut.
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Unabhängigkeit der Justiz
Straffe Hierachie für Staatsanwälte

Richter und Anwälte streiten über das Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften.
Gesteuert wird subtiler
Faktisch machen die Minister vom Weisungsrecht aber kaum Gebrauch. In manchen Bundesländern wie in Nordrhein-Westfalen gibt es sogar eine Selbstverpflichtung des Justizministeriums, dieses Instrument nicht zu nutzen. Gesteuert wird dann aber subtiler – über Berichtspflichten, über gut gemeinte Ratschläge und fachliche Einschätzungen.
Eine Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister würde also nicht viel ändern. Gestärkt würde dabei auch nicht der einzelne Staatsanwalt, der weiter von seinen Vorgesetzten abhängig bliebe, sondern nur der jeweilige Generalstaatsanwalt.
Die Ironie der Geschichte: Justizminister Maas machte Range seine „Unabhängigkeit“ gar nicht streitig. Maas beharrt nicht darauf, dass er Range anweisen durfte.
Vielmehr insistiert Maas, dass es gar keine Weisung gegeben hat – und zeigte sich empört darüber, dass Range ihm dennoch eine Weisung unterstellte.
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Was hat Maas wirklich gewusst?
Die Ermittlungen gegen Journalisten des Blogs netzpolitik.org von Generalbundesanwalt Harald Range bringen Justizminister Heiko Maas (SPD) mehr und mehr unter Druck. Die Grünen-Politikerin Renate Künast will Klarheit über Maas' Rolle.
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Der Druck auf den Generalbundesanwalt wächst

Auch SPD-Politiker fordern inzwischen den Rücktritt von Generalbundesanwalt Range. Der Koalitionspartner CDU verteidigt hingegen die Ermittlungen gegen "netzpolitik.org"
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2.500 Landesverräter
In Berlin feiern Demonstranten die Blogger von "netzpolitik.org". Sie fordern das Ende der Ermittlungen gegen das Blog und den Rücktritt des Generalbundesanwalts.
Am deutlichsten aber wird der US-amerikanische Internetaktivist Jacob Appelbaum: "Lasst uns noch viel mehr Dokumente veröffentlichen!", ruft er den Demonstranten zu. Jeder wisse jetzt, welchen Journalisten man vertrauliche Dokumente anvertrauen könne.
Dem deutschen Verfassungsschutz, der den Terroristen des NSU geholfen habe, sagt er:
"Wir sind alle Landesverräter!

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Maaßen soll Verfahren gezielt initiiert haben
Offenbar brachte der Verfassungsschutzpräsident das Verfahren gegen die Journalisten von "netzpolitik.org" bewusst in Gang. Der Justizminister soll davor gewarnt haben.
Über die Affäre um netzpolitik.org war die Bundesregierung offenbar – anders als sie es bislang dargestellt hat –  frühzeitig informiert und wusste über Einzelheiten des Verfahrens Bescheid. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung waren Spitzenbeamte diverser Häuser bereits seit Wochen über den Fall im Bilde. Sie sollen sogar über die Entscheidung von Generalbundesanwalt Harald Range, gegen die Journalisten zu ermitteln, informiert gewesen sein.
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Maaßen nennt Strafanzeigen "notwendig"
Im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus seien die Anzeigen notwendig, sagt der Verfassungsschutzchef.
Leserkommentare
Kampf gegen Extremismus und Terrorismus
.... stets sind es diese kräftigen Schlagworte, die helfen sollen, Grundrechte auszuhebeln.
In den vergangenen 10 Jahren hat sich die BRD zu einem regelrechten Überwachungsstaat entwickelt.
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Aber es geht nicht um Gesetzestreue, sondern um das ramponierte Image des Verfassungsschutzes.
Der befindet sich seit den NSU-Morden in einer tiefen Legitimationskrise. Sein Ansehen sank in dem Maße, wie im NSU-Prozess und diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen deutlich wurde, dass die V-Leute-Praxis der Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern bis hart an die Grenze zu Kumpanei und Komplizenschaft mit der Rechten heranreicht: „Der Verfassungsschutz half, Verfassungsfeinde aufzubauen, anstatt die Verfassung zu schützen“, meint die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau.
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Eine Warnung an alle
Geheimdienstchef Maaßen dürfte die Empörung über das Verfahren gegen "netzpolitik.org" nicht stören. Im Gegenteil. Was er am meisten fürchtet, ist ein deutscher Snowden.
Der oberste Verfassungsschützer will verhindern, dass es demnächst einen deutschen Edward Snowden, eine deutsche Chelsea Manning gibt, die noch viel mehr geheime Unterlagen an die Öffentlichkeit tragen. Denn das könnte nicht nur Methoden zutage fördern, über die kein Geheimdienstler gerne öffentlich debattieren möchte. Es könnte auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern – allen voran den USA – gefährden, von deren Wissen und deren Technik der Verfassungsschutz in großem Umfang profitiert.
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Offene Widersprüche im "netzpolitik.org"-Verfahren
Sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Verfassungsschutz verteidigen ihr Vorgehen im Fall "netzpolitik.org". In Bezug auf die Strafanzeige gibt es Ungereimtheiten.
Generalbundesanwalt Harald Range hat der Darstellung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen widersprochen, wonach dieser im Falle von netzpolitik.org nur eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt habe. In einer Mitteilung lässt Range deutlich machen, dass in den Strafanzeigen des Verfassungsschutzes konkret auch Namen genannt wurden.
Rücktrittsforderungen gegen Range und Maaßen
Immer mehr Politiker fordern nun Konsequenzen aus der Affäre. Nach Rücktrittsforderungen gegen den Generalbundesanwalt steht vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen nun auch Maaßen in der Kritik.
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Die umstrittenen Ermittlungen wegen Landesverrats haben dem deutschen Blog Netzpolitik.org neue Spenden eingebracht.
Das Schönste sei, wenn es nicht zu einem Prozess käme und sie mit dem Spendengeld ein bis zwei weitere Stellen bei Netzpolitik.org schaffen könnten, sagte Beckedahl. Die könnten dazu beitragen, den Geheimdiensten besser auf die Finger zu schauen. "Es wäre ein Schuss ins eigene Knie der Sicherheitsbehörden, wenn es das Ziel war, uns einzuschüchtern und wir gestärkt aus der Sache hervorgehen."
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