Sonntag, 16. August 2015

Ermittlungen gegen Netzpolitik.org dienen objektiv der Einschüchterung.....

Ermittlungen gegen Netzpolitik.org dienen objektiv der Einschüchterung von Journalisten und Informanten

Bundesrichter Dieter Deiseroth über das Vorgehen des Generalbundesanwalts und Whistleblowing

Es kann
"kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist."
So sieht es Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der im Telepolis-Interview auf die Bedeutung von Whistleblowern verweist, die geheime Unterlagen von Behörden der Öffentlichkeit zugänglich machen, um Unrecht aufzudecken.
Bei den geheimen Plänen zur Überwachung des Internets, über die Netzpolitik.org berichtete, handelt es sich aus Sicht von Deiseroth
"um schwerwiegende Eingriffe unseres Inlands-Geheimdienstes in wichtige Grundrechte".
Im Interview verdeutlicht er, dass ein großes öffentliches Interesse daran besteht zu erfahren, was es mit diesen Plänen auf sich hat.
Der Vorwurf des Landesverrats gegen die beiden Journalisten von Netzpolitik.org ist für Deiseroth

"nach der bisherigen Informationslage in keiner Weise nachvollziehbar."
Das Ermittlungsverfahren

"hat objektiv die Wirkung, investigative Journalisten und unbequeme Kritiker sowie ihre Informanten einzuschüchtern".
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Fr, 4. Sep 15 · 19:20-20:00 · 3sat
Kulturzeit

Statement von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum
zur Netzpolitik.org-Affäre: "Es geht Schreckliches vor. Wir leben in einem Welt-Überwachungsstaat inzwischen." Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum im "Kulturzeit"-Gespräch zu den Parallelen zwischen der Netzpolitik.org-Affäre und der "Spiegel"-Affäre um Landesverrat.
Mediathek

Bundesverfassungsgericht zur Pressefreiheit:
„Kritischer Journalismus als Verfassungsauftrag“
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Pressefreiheit mit Füßen getreten - Verfassungsschutz bespitzelte Journalisten
Zur langjährigen Bespitzelung diverser investigativ arbeitender Journalistinnen und Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz unter CDU-Innenminister Schünemann erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium: "Der Verfassungsschutz in Niedersachsen hat die Pressefreiheit mit Füßen getreten, als er zwischen 2006 bis 2012 offenbar missliebige Journalisten rechtswidrig bespitzelt hat. Darunter sogar eine Journalistin, die der NSU-Untersuchungsausschuss am 22.3.2012 als sachverständige Zeugin gegen Rechtsextremismus und Verfassungsschutz-Verfehlungen anhörte, während derselbe Verfassungsschutz sie mutmaßlich noch bespitzelte."
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Netzpolitik: Ströbele fordert Klarheit in Affäre
19.08.2015: Neue Osnabrücker Zeitung: In der Netzpolitik-Affäre hat der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele Aufklärung darüber verlangt, wie der Vorwurf des "Landesverrats" gegen die Betreiber des Blogs überhaupt auf den Tisch gekommen ist.
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Die TAZ schrieb am 07.08.15 zur Affäre um Harald Range:
Das Problem ist der Verfassungsschutz und sein Selbstverständnis.
Brauchen wir einen Verfassungsschutz, der auf die vom Obrigkeitsstaat erfundenen Straftatbestände („Landesverrat“, „Staatsgeheimnis“) zurückgreift – die unter demokratisch-rechtsstaatlichen Verhältnissen längst obsolet geworden sind?

Von Spezialfällen abgesehen (Verrat von Dienstgeheimnissen, Verrat militärischer Geheimnisse und Spionage), sind die Begriffe Landesverrat und Staatsgeheimnis bestenfalls Anachronismen,
mit denen nicht die Verfassung, also die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, geschützt werden,
sondern die

Verfassungsschutzbehörden von Kritik und Kontrolle durch Politik, Parlament und Presse abgeschottet werden.
„Der Verfassungsschutz half, Verfassungsfeinde aufzubauen, anstatt die Verfassung zu schützen“, meint die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau.
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NSU: ZDF - Skandal beim Verfassungsschutz
Ein Verfassungsschutz der die Verfassung nicht schützt wird nicht gebraucht. (s.u.a. mangelnde Aufklärung im NSU-Skandal, wie auch schon früher das unaufgeklärte Oktoberfest-Attentat)

De Maizières Sprecher korrigiert Darstellung
Innenministerium wusste umfassend Bescheid

Ein Sprecher räumte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio ein, das Ministerium habe von Ermittlungen gegen Journalisten gewusst und das Gutachten des Verfassungsschutzes gekannt.

Anders als bisher dargestellt, wusste das BMI auch, dass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrates gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet hatte. Das dem BMI unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) habe die zuständige Fachabteilung schon im Juni informiert, dass es vom Generalbundesanwalt (GBA) mit den konkreten Ermittlungen wegen Landesverrats beauftragt worden sein.

Am Freitag, 31. Juli, hatte die Staatssekretärin im BMI, Emily Haber, noch behauptet, das Ministerium sei nur sehr früh über die "Absicht" des Präsidenten des BfV informiert worden, Anzeige "wegen des Durchstechens von mehreren Dokumenten" zu stellen.

Scharfe Kritik kommt dagegen vom FDP-Vorsitzenden Christian Lindner, der dabei auch das Justizministerium einbezieht:
"Es wird mehr und mehr klar: Beide Ministerien haben von Beginn an gewusst, was da abläuft und was ihre nachgeordneten Behörden da treiben. Und sie haben nicht eingegriffen."
Die Grünen nahmen die neuen Informationen aus dem BMI zum Anlass, eine Sondersitzung des Bundestags-Rechtsausschusses zu verlangen. Es müsse schnell geklärt werden, wer wann was gewusst habe, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz.
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s.a.:
Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat gegen die Betreiber des Blogs Netzpolitk.org einen Antrag auf Strafanzeige gestellt.
Der Vorwurf lautet:  Landesverrat
Die beiden Journalisten Markus Bekedahl und André Meister sind von einer lebenslangen Haftstrafe bedroht, mindestens jedoch einem Jahr.
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Landesverrat: Bauernopfer Range – gefeuert !
Justizminister Maas feuert Generalbundesanwalt Range - Münchner Peter Frank wird Nachfolger
Aber es geht nicht um Gesetzestreue, sondern um das ramponierte Image des Verfassungsschutzes.
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Hervorhebungen durch VS