Donnerstag, 2. Juli 2015
Glücksspielregulierung: „Der Status Quo ist rechtswidrig.“
Auszüge aus dem Interview mit Michael Keiner
Offiziell heißt es, das Glücksspiel-Monopol des Staats existiere zum Zweck der Suchtprävention.
Der Pokerprofi Michael Keiner erläutert im Novo-Interview, dass es in erster Linie dazu dient, die Staatskassen aufzufüllen.
Mit ihren teilweise abstrusen Rechtfertigungen, wieso die Regulierung angeblich diesem Zweck dient, ist die hiesige Politik aber bereits mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
Dieses hat die Privilegierung staatlicher Betriebe als unvereinbar mit europäischem Recht bewertet.
Außerdem wird der Bürger nicht als autonom respektiert.
„Die Rosinenpickerei des Staats verstößt gegen das Grundgesetz“
Einerseits müssen Pokerspieler ihre Gewinne versteuern, andererseits betrachtet die Polizei bei Razzien Pokern schon mal als illegales Glücksspiel......
„Ein geschickt eingeleitetes Strategiespiel, um den Status Quo zu sichern“
Das ganze Bewerbungsverfahren wird aber von Anfang an so angelegt, dass es vor Gericht scheitern muss. Es geht nur darum, Zeit zu gewinnen. Denn solange alles beim Alten bleibt, bleibt auch das Monopol unangetastet. Hier spielen Teile der Verwaltung mit hoher Fachkompetenz ein geschicktes Strategiespiel, um den rechtswidrigen Status Quo so lange wie möglich aufrechtzuhalten.
Spielerschutz verstanden als Verbraucherschutz ist eine sinnvolle Sache.
Heutzutage scheinen immer mehr Verhaltensweisen unter den Suchtbegriff fallen.
Hier spiegelt sich eine bedeutende Strömung des modernen Zeitgeistes wider. Auf der einen Seite wird menschliches Verhalten nach mehr oder weniger willkürlichen medizinischen Maßstäben beurteilt und als krankhaft eingeordnet, auf der anderen Seite gibt es Menschen, deren Verhalten noch als „normal“, also tolerierbar, gilt. Irgendwelche Instanzen maßen sich an, die aus ihrer Sicht nicht-normalen Verhaltensweisen als therapiebedürftig zu deklarieren.......... Wenn wir nur tief genug bei jedem Einzelnen graben, werden wir immer bestimmte Verhaltensweisen feststellen, die nicht mehr der Norm entsprechen. Das können wir mit dem Begriff „Sucht“ belegen und Menschen so diskriminieren.
Nehmen Sie bei den sogenannten stoffgebundenen Süchten das Beispiel Cannabis. In einigen Ländern der Erde wird zunehmend über eine Liberalisierung nachgedacht, in Deutschland ist das immer noch ein Tabuthema – selbst zu medizinischen Zwecken, obwohl eine hilfreiche Wirkung bei multipler Sklerose, bei vielen rheumatischen Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen nachgewiesen ist.
Ein staatliches Monopol – da sprechen alle europäischen Statistiken eine eindeutige Sprache – dient nicht der Spielsuchtbekämpfung. Die Idee ist geradezu absurd. Ich kann auch nicht das Internet verstaatlichen, um Internetsucht zu bekämpfen, genauso wenig wie ich alle Kaufhäuser verstaatlichen kann, wenn ich Kaufsucht bekämpfen möchte. Wollen wir womöglich noch Sexsucht durch ein staatliches Monopol bekämpfen?
„Es ist ganz klar ein Bestreben zu erkennen, dem Menschen mehr Fesseln anzulegen“
Michael „The Doc“ Keiner hat eine Offiziersausbildung abgeschlossen, eröffnete eine Klinik für kosmetische Chirurgie in Wetzlar, nahm als Motorradrennfahrer an Langstrecken-Weltmeisterschaften teil und hat an der Börse spekuliert. 2001 begann er seine Karriere als Pokerspieler und gewann das hochdotierte UK Open. Nachdem er sich aus dem professionellen Pokergeschäft zurückgezogen hat, betreibt er das Gesundheitsportal Gesundheit24.
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s.a.: Kurt Beck´s Experiment ist gescheitert - das Regulierungschaos ist perfekt !
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Die Europarechtswidrigkeit wurde durch das BVerwG bereits festgestellt
Am 20. Juni 2013 verwarf das Bundesverwaltungsgericht (8 C 10.12; 8 C 12.12; C 17.12) die vermeintliche Rechtfertigung des Glücksspielmonopols erneut, da die in einem Kartell, dem Deutschen Lotto- und Totoblock, zusammen geschlossenen 16 staatlichen Landeslotterieunternehmen, selbst nicht konsequent gegen die Bekämpfung von Spielsucht vorgehen, sondern ungeniert für ihre Angebote, insbesondere die ausgeschütteten und Jackpots Werbung machen um die Einnahmen zu steigern.
Quelle: (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 38/2013) weiterlesen
Die Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Caspers-Merk:
„Die Spielsucht sei der wichtigste Grund für das Staatsmonopol beim Glücksspiel in Deutschland.
Toto-Lotto berücksichtige den Jugendschutz, die Aufklärung und Prävention zur Spielsucht.“
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Zu den Gewinnern gehört auch die Staatliche Toto-Lotto GmbH . . ..
CASPERS-MERK: . . . Gewinner sind vor allem das Land und das Gemeinwohl! Von den gut 900 Millionen Euro Umsatz pro Jahr geht etwa die Hälfte an die Spieler zurück. Von der anderen Hälfte fließt viel in Zweckerträge, vorrangig für Sport, aber auch für Kultur, Denkmalschutz, Soziales, Umweltschutz. Dazu kommt die Lotteriesteuer, die ebenfalls im Land bleibt.
Was ist mit der Spielsucht?
CASPERS-MERK: Wir versuchen ja, den Spieltrieb der Menschen in geordnete Bahnen zu lenken, sie von stark gefährdenden in weniger gefährdende Spiele zu locken. Das Suchtpotenzial beim Glücksspiel hängt an der Ereignisfrequenz, an der Schnelligkeit des Spiels und daran, wie stark suggeriert wird, dass man Einfluss auf den Ausgang des Spiels hat. Da ist Lotto mit einer Frequenz von zwei Ziehungen pro Woche nicht zu vergleichen mit einem Automatenspiel oder Live-Wetten im Internet.
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Der Staat weitet seine Spielangebote weiter aus, auch im Internet, und subventioniert seine Spielbanken.
Westlotto: «Wir wollen mittelfristig die Spieler erreichen, die nicht »6 aus 49» spielen.» Mit der Ausweitung des Glücksspielangebotes wird die Notwendigkeit eines Monopols/Oligopols konterkariert! (vgl. EuGH-Entscheidungen u.a. C-212/08 Zeturf, Rn 54, 59, 66; C-347/09 Dickinger/Ömer Rn 62, 67)
Staatliche Betreiber versuchen zur Einnahmeerhöhung mit immer neuen Produkten ihren Markt auf neue Verbrauchergruppen auszudehnen (erst 2009 eingestellte Minuten - Jugend-Internet-Lotterie QUICKY, Tageslotterie-KENO, Lotto am Mittwoch, Oddset, Toto, Super 6, Glücksspirale, Sofortlotterie-Rubbellose, BINGO und ab 23.03.2012 der neue Eurojackpot mit einer Gewinnsumme bis 90 Mio €) anstatt einer solchen Ausweitung entgegenzuwirken, wie es in den politischen Zielen der Gesetzesmotive zu § 284 StGB (Deutscher Bundestag, Drucksache 13/8587) nachzulesen ist. weiterlesen
Glücksspiele im Internet
"Aktion Mensch" klagt jetzt wegen strengerer Kontrollen
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Jede zweite Spielhalle muss schließen!
Hannover – Ob am Steintor, an Marienstraße oder Hildesheimer: Überall in der City lockt das Glücksspiel. Die Verwaltung verzeichnet stadtweit 147 Spielhallen mit Daddel-Automaten.
Doch spätestens bis Sommer 2017 muss die Hälfte aller Spielhallen schließen – mindestens!
Ohnehin blicke Deutschland mit Spannung auf vier Klagen gegen den gesamten Glücksspielstaatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht.
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Bücher:
Alexander Neubacher: Total beschränkt: Wie uns der Staat mit immer neuen Vorschriften das Denken abgewöhnt - Ein SPIEGEL-Buch, Deutsche Verlags-Anstalt (29. September 2014).
Vater Staat ist zur Übermutter geworden; sie schreibt uns vor, was wir essen, wie viel wir trinken, wie wir wohnen und über die Straße gehen. Sinnlose Gesetze und Sicherheitshinweise maßregeln uns im Alltag. Statt selbst für unser Leben verantwortlich zu sein, werden wir wie Kleinkinder behandelt. Der gesunde Menschenverstand bleibt dabei auf der Strecke. So darf es nicht weitergehen, meint Alexander Neubacher, denn hinter dem vermeintlich fürsorgenden Staat steht ein Menschenbild, das uns Sorge bereiten sollte. Anhand skurriler Alltagsgeschichten aus der Nanny-Republik Deutschland zeigt Neubacher gewohnt witzig und scharfsichtig, warum es sich lohnt, wieder mit dem Selberdenken zu beginnen.
Bevormundung allerorten
Pressestimmen
»Zum Highlight [...] wird "Total beschränkt" durch die Akribie und die feine Ironie. [...] Ein Plädoyer für die liberale Gesellschaft und ein Appell an das selbstständige Denken.« (Handelsblatt, 14.11.2014)
»Neubacher ist mit „Total beschränkt“ zweifellos das Standardwerk zum Thema gelungen.« (Wiener Zeitung (A), 25.11.2014)
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Michael Schmittmann (Hrsg): Neuordnung des Glücks- und Gewinnspielmarktes in Deutschland: Juristisches Pressefachgespräch am 22. November 2011 im Bundespresseamt, Berlin - Tagungsbericht, Thesen und Gutachten, Medien u. Recht Verlags GmbH (2. März 2012).
Durch den 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 28. Oktober 2011 wurde das bisher vom Bund gewerberechtlich geregelte Geld-Gewinnspiel in Spielhallen und Gaststätten in den Entwurf einbezogen und massiven Einschränkungen unterworfen. Damit soll das gewerbliche Geld-Gewinnspiel im Ergebnis zugunsten der im Monopol der Länder sich befindenden Glücksspielangebote, vor allem zugunsten der Spielbanken, vom Markt verdrängt werden. In einem Pressefachgespräch am 22. November 2011 im Bundespresseamt, Berlin, haben namhafte Verfassungs- und Europarechtsexperten auf Grundlage von für die deutsche Automatenwirtschaft erstellten Gutachten im Einzelnen dargelegt, welche Verstöße rechtlicher Art mit dieser Vorgehensweise der Länder im Bereich des gewerblichen Geld-Gewinnspiels verbunden sind. Im Kern geht es vor allem um Eingriffe der Länder in die Gewerbe- und Berufsfreiheit, das Eigentum und auf europäischer Ebene die Dienstleistungsfreiheit. Die bei dem Pressefachgespräch vorgetragenen Thesen und die zugrundeliegenden Gutachten sind in dem vorliegenden Band 3 der Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht dokumentiert: • Europarechtliche Beurteilung der Einbeziehung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels in den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 28. Oktober 2011 (politische Einigung) (Prof. Dr. Christoph Herrmann) • Verfassungsrechtliche Maßstäbe und Grenzen einer Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels – Insbesondere Vertrauensschutz und Übergangsfristen (Prof. Dr. Friedhelm Hufen) • Neuordnung des Glücks- und Gewinnspielmarktes in Deutschland (Siegfried Kauder, MdB, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages) • Das europarechtliche Kohärenzgebot im Glücksspielrecht und die spielhallenbezogenen Beschränkungen und Verbote im Entwurf eines Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (Dr. Dirk Uwer/Dr. Susanne Koch) • Bestandsschutz im Rechtsstaat – Zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen im neuen Spielhallenrecht der Länder (Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider) Mit einem Vorwort von Professor Georg-Berndt Oschatz, Min.a.D.
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