Drei der derzeit noch in Stuttgart anhängigen Verfassungsbeschwerden betreffen das neue Glücksspielgesetz.
Hier sehen sich Spielhallenbesitzer in ihren Rechten verletzt.
Über diese Beschwerden wird voraussichtlich Anfang 2014 mündlich verhandelt.
Bürger tun sich schwer mit Verfassungsbeschwerden
Die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden am bayerischen Verfassungsgerichtshof liegt bei 2,32 Prozent.
Beim Verfassungsgerichtshof in Sachsen werden mehr als 80 Prozent der Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen.
Weiter zum vollständigen Artikel ...