Donnerstag, 10. Oktober 2013

EuGH: Gesetzliche Krankenkassen müssen Wettbewerbsregeln einhalten

Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 3. Oktober 2013
BKK Mobil Oil Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland.
Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken -Anwendungsbereich - Irreführende Angaben einer Krankenkasse des gesetzlichen Krankenversicherungssystems - Krankenkasse in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Rechtssache C-59/12.
Urteil
Schlussanträge
Richtlinie 2005/29/EG s.u.

Auch gesetzliche Krankenkassen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Das EU-weite Verbot irreführender Werbung gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften, urteilte am Donnerstag, 3. Oktober 2013, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
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Gesetzliche Krankenkassen müssen sich an das in der EU geltende Verbot unlauterer Geschäftspraktiken halten. Eine entsprechende Entscheidung fällte der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die BKK Mobil Oil.
Der EuGH musste nun darüber entscheiden, ob die BKK damit gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Im Juli erklärte bereits ein Gutachter des Gerichtshofs, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mit unlauterer Werbung in die Irre führen dürften.

Zwar dienten die Leistungen der Kassen dem Allgemeininteresse, sagte der Gutachter damals. Aber wenn sie kommerzielle Werbeanzeigen veröffentlichten, müssten die Kassen wie normale Gewerbetreibende behandelt werden - und dürften damit die Verbraucher nicht täuschen. Die Richter folgten nun dem Gutachten. Die Richtlinie wolle ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung. Deshalb müsse sie unabhängig vom öffentlichen oder privaten Charakter eines Unternehmens gelten. 
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Amtshaftung - gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
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32005L0029
Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 149 vom 11/06/2005 S. 0022 – 0039
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