Donnerstag, 16. Mai 2013

„Wir sind nicht die Prügelknaben“ – Deutsche Automatenwirtschaft zu den Forderungen des Deutschen Städtetages vom 15.05.2013

Kooperation statt Prohibition

Berlin. Die Deutsche Automatenwirtschaft weist die Forderungen des Präsidenten des Deutschen Städtetages, Nürnbergs OB Maly, nach weiteren rechtlichen Beschränkungen des gewerblichen Automatenspiels scharf zurück. „Herr Maly beklagt eine ´Verschandelung der Städte durch Spielhallen und weist die Verantwortung dafür der Automatenwirtschaft zu: Er zeigt dabei mit dem Finger auf die Wirtschaft, anstatt sich ehrlicherweise zur eigenen Verantwortlichkeit zu bekennen, so der Sprecher der Automatenwirtschaftsverbände, Dirk Lamprecht. „Der Präsident des Deutschen Städtetages beklagt den baulichen Zustand in den Kommunen, den diese durch Anwendung der seit 23 Jahren geltenden Baunutzungsverordnung und anderer Vorschriften längst hätten wirkungsvoll regeln können,“ so Dirk Lamprecht weiter. „Es entsteht der Eindruck, die Kommunen seien der Ansiedlung von Vergnügungsstätten hilflos ausgeliefert – dabei erteilen die Kommunen selbst die entsprechenden Gewerbeerlaubnisse und Baugenehmigungen – und nicht der Spielhallenbetreiber.”

Wer eine Ausbreitung von Spielangeboten, wie Herr Maly, beklagt, muss sich als kommunaler Verantwortungsträger z.B. in der Nürnberger Südstadt fragen lassen, wie es zu den dortigen Zuständen kommen konnte, wo dubiose Sportwettläden, umfunktionierte erlaubnisfreie Gaststätten (sog. „Cafe-Casinos“) und Kulturvereine offensichtlich ohne Einschreiten der Vollzugsbehörden ganz offen oder in Hinterzimmern ihren grauen oder schwarzen Geschäften nachgehen können. Vom städtebaulichen Gesamteindruck ganz zu schweigen. Die in den Verbänden der Automatenwirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen wehren sich als Ausbildungsbetriebe, die sich an Recht und Gesetz halten, dagegen als Prügelknaben missbraucht zu werden, um ordnungspolitisches und stadtplanerisches Versagen zu bemänteln.

Mit seiner Forderung, Geldspielgeräte auch in konzessionierten Gaststätten komplett abzuschaffen, diffamiert der Präsident des Deutschen Städtetages die Gastwirte. Mit seiner Verbotsforderung wirft er nämlich den Gastwirten vor, dass sie sich beim Betrieb von Geldspielgeräten nicht an das Jugendschutzgesetz halten. Dieser Vorwurf geht an der Realität völlig vorbei. „Ein Blick ins Internet zeigt, wo an der Steuer und den Jugendschutzgesetzen vorbei gespielt werden wird, wenn die Forderung von OB Maly Realität würde. Denn von Spielerschutz, den der Städtetag fordert, ist im Internet keine Rede.“ Die im Entwurf der Spielverordnung vorgesehene zusätzliche Zugangsschwelle durch eine Spielerkarte erleichtert die wirksame Alterskontrolle durch den Gastwirt und verbessert den Jugendschutz. Prohibition hat übrigens noch nie geholfen.

Lamprecht weiter: „Auch bei seinen Berechnungen der in Deutschland aufgestellten Spielgerätezahl geht der Städtetag wider besseres Wissen fehl: Denn 2006 wurden im Zuge der novellierten Spielverordnung über 80.000 (!) Spielgeräte, die mit Weiterspielmarken statt Bargeld betrieben wurden, ersatzlos abgebaut, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Geräte wurden nach und nach in den Folgejahren durch zugelassene Geldgewinnspielgeräte kompensiert. Die Menge der heute in Deutschland betriebenen Geldspielgeräte entspricht etwa dem Stand von 2005.
Auch die Zahl der pathologisch Spielenden liegt bundesweit seit Jahren unverändert zwischen 0,19 und 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung – ganz unabhängig davon wie sich die Spielangebote verändern. Nur zwischen 30 und 50 Prozent entfallen davon auf das gewerbliche Geldspiel. Die Behauptung, dass Spielsucht weiter um sich greife, entbehrt damit jeglicher statistisch abgesicherten Grundlage.

Richtig ist, dass sich die Zahl der wegen ihrer Spielprobleme Ratsuchenden in Hilfseinrichtungen vergrößert hat. Auch wenn dies nur knapp 7.900 Personen waren, die ca. 0,1 Prozent unserer Spielkunden in Deutschland ausmachen, sehen wir die Steigerung der Beratungsnachfrage als einen Erfolg unserer Aufklärungs- und Informationskampagne an.

Die Automatenwirtschaft schult ihr Personal seit geraumer Zeit in der Früherkennung und Vermeidung von pathologischem Spielverhalten. Allein seit den letzten beiden Jahren haben mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher Spielstätten entsprechende Schulungen durchlaufen. Flankierend kommen Alters- und Zutrittsbeschränkungen hinzu. Der vom Gesetzgeber erwünschte Effekt, Betroffene frühzeitiger in Hilfesystem zu leiten, schlägt sich deswegen erfreulicherweise auch in der steigenden Zahl der Nachfragen in den Beratungseinrichtungen nieder.

Die Automatenwirtschaft hat den gesellschaftspolitischen Auftrag verstanden, das Bedürfnis nach Zufallsspielen in geordnete und sichere Bahnen zu kanalisieren und hat entsprechend enorme Anstrengungen zur Selbstregulierung und zur weiteren Verbesserung des Spielerschutzes unternommen, die sichtbar sozial erwünschte Früchte tragen. „Darauf können wir zu Recht stolz sein“, so Dirk Lamprecht, „und müssen uns nicht mit fadenscheinigen Behauptungen verunglimpfen und damit ins gesellschaftliche Abseits stellen lassen.“ Vielmehr sei die Deutsche Automatenwirtschaft bereit, in enger Kooperation mit den Kommunalverwaltungen für eine sozialverträgliche Integration von Spielangeboten in den städtischen Alltag zu sorgen.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


Spielhallen: Eilanträge gegen Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg erfolglos
Mehrere Spielhallenbetreiber klagen gegen eine von der Stadt Augsburg erlassene Sperrzeitverordnung, durch die die Sperrzeit in Spielhallen auf den Zeitraum von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr verlängert wird. Ihre Anträge, die Verordnung zumindest vorläufig außer Vollzug zu setzen, sind ohne Erfolg geblieben. Die Spielhallenbetreiber hätten nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen aufgrund der verlängerten Sperrzeit derart gravierende Umsatzeinbußen entstehen würden, dass ihnen ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung eine existenzielle Gefährdung bereits bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren unmittelbar drohe. Ob die Sperrzeitverordnung gültig ist, ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren offen. Die inhaltlichen Anforderungen und Grenzen der neu geschaffenen Ermächtigungsgrundlage in Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV bedürften einer besonders gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 7. Mai 2013, Az.10 NE 13.211, 10 NE 13.213, 10 NE 13.215, 10 NE 13.217, 10 NE 13.226, 10 NE 13.249

Quelle: Rechtsprechungs-Newsletter der Landesanwaltschaft Bayern vom 16. Mai 2013