Freitag, 17. Mai 2013

EU-Beihilfeverfahren zum Nürburgring und zum Flughafen Hahn


update
Im Jahre 2014 war die EU-Kommission nach einem langen Prüfverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die "Nürburgring-Beihilfen" rechtswidrig waren und von den Empfängern zurückgefordert werden müssen. Es ging hierbei um massive öffentliche Unterstützungsleistungen, die vor allem vom Land Rheinland-Pfalz für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring gewährt wurden. Die Fördermaßnahmen umfassten Kapitalzuführungen, Darlehen, öffentliche Garantien, Patronatserklärungen, Rangrücktritte, günstige Pachtzinsen, Leistungsvergütungen und Zuschüsse.
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Hintergrund
Das EU-Hauptsacheverfahren zum Nürburgring wurde am 21. März 2012 eröffnet. Allgemein wird mit einer Dauer von 18 Monaten gerechnet. Demnach könnte die Prüfung Mitte September 2013 mit einem Beschluss enden.

Die EU-Kommission will untersuchen, ob verbotene Beihilfen von insgesamt 524 Millionen Euro zugunsten der Rennstrecke und des Freizeitparks am Nürburgring geflossen sind.

Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen Beihilfe- und Vergaberecht waren diverse Beschwerden bei der Kommission eingegangen. Der Verein, hinter dem Automobilverbände stehen, hatte dazu den Regensburger Universitätsprofessor Jürgen Kühling mit einem vergabe- und beihilferechtlichen Gutachten beauftragt. Daneben sind auch Dr. Dieter Frey und Dr. Matthias Rudolph von der Kölner Kanzlei Frey mandatiert.
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Kommission weitet Beihilfe-Prüfung aus
Die Überprüfung von Staatsbeihilfen für den Nürburgring geht in die nächste Runde.
Die Europäische Kommission als Wettbewerbshüterin weitete heute (Mittwoch) ihre seit März laufende eingehende Prüfung der Fördermaßnahmen zugunsten der Rennstrecke und des Freizeitparks auf zusätzliche staatliche Hilfen aus. Diese sollten die unmittelbare Insolvenz der Betreibergesellschaften abwenden.

Beim derzeitigen Stand der Untersuchung hat die Kommission Zweifel daran, dass die Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurden und die  Unternehmen ohne staatliche Unterstützung rentabel wirtschaften könnten. Beteiligte erhalten nun die Möglichkeit, zu den zusätzlichen Maßnahmen Stellung zu nehmen.

Die zusätzlichen staatlichen Fördermaßnahmen zugunsten der Betreibergesellschaften der Rennstrecke und des Freizeitparks am Nürburgring wurden am 15. Mai 2012 beschlossen und teilweise durchgeführt, um die Unternehmen vor der unmittelbar drohenden Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Dabei geht es um eine Stundung von Zinsen zuvor gewährter Darlehen, einen Rangrücktritt für bestehende Gesellschafterdarlehen und möglicherweise um ein weiteres Gesellschafterdarlehen, mit dem der Betrieb für weitere sechs Monate gewährleistet werden sollte. Während dieser sechs Monate sollte ein Umstrukturierungs- bzw. Abwicklungsplan ausgearbeitet werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass sich der Nürburgring möglicherweise bereits 2008, als die ersten Beihilfen gewährt wurden, in finanziellen Schwierigkeiten befand.

Die EU vermutet, dass am Nürburgring illegale Beihilfen von bis zu 486 Millionen Euro geflossen sind. Davon ist in erster Linie der Bau des Freizeitparks betroffen. Die Kommission sieht aber auch die staatlichen Ausgaben für die Formel 1 kritisch sowie einzelne Bauprojekte an der Rennstrecke (Beispiel Tribüne). Den Eigentümern und Betreibern des Rings ist ein „ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern“ verschafft worden, argumentiert die Wettbewerbsbehörde. 
Pressemitteilung der Kommission vom 08.08.2012

Daten und Fakten zum EU-Beihilfeverfahren
Das Land bestreitet, dass die Nürburgring GmbH bereits 2008 ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ war. Das vermutet die EU und in diesem Fall hätten keine Gelder fließen dürfen. Der Staat ist nicht dafür da, Unternehmen am Markt zu halten, die nicht überlebensfähig sind.  weiter lesen

Kurt Beck (SPD): Wenn die Kommission tatsächlich alle in den vergangenen zehn Jahren am Nürburgring geflossenen Gelder als unerlaubte Beihilfe qualifizieren sollte, dann bedeute das aus Sicht des Landeshaushalts ja nur, dass dieses Geld von der landeseigenen Nürburgring GmbH ans Land zurückgezahlt werden müsste.  Weiter zum vollständigen Artikel ...    

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat, anders als die baden-württembergische, die Verluste ihrer Rennstrecke aus der Formel 1 getragen und dazu für 330 Millionen Euro in einen unrentablen Freizeitpark gebaut. Deshalb wird sie von der EU-Kommission verdächtigt, den Nürburgring illegal subventioniert zu haben. Inzwischen ist die Nürburgring GmbH pleite. Die Insolvenzverwalter wollen in Kürze den Verkaufsprozess einleiten.
Zur Zukunft des Flughafens Hahn, der ebenso wie der Flughafen Zweibrücken und rund 20 andere europäische Luftverkehrsstandorte unter dem Verdachts unerlaubter Beihilfen steht, wagte Oettinger keine Prognose. Im nächsten Jahr würden voraussichtlich die neuen Luftverkehrsrichtlinien erlassen, in denen neu geregelt wird, welche Hilfen für regionale Flughäfen erlaubt sind. Weiter zum vollständigen Artikel ..    

Staatshilfen für Staatsunternehmen
Beihilferechtliche Grenzen am Beispiel der Nürburgring-Insolvenz


Die Vorgänge um die Insolvenz der Nürburgring GmbH werfen die Frage nach den unionsrechtlichen Grenzen staatlicher Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Staatsunternehmen auf.

Die Nürburgring GmbH hat über die landeseigene ISB ein Darlehen erhalten, welches ihr unter Marktbedingungen nicht gewährt worden wäre. Mit der Landesgarantie sollen die Zahlungsverpflichtungen der Nürburgring GmbH aus diesem Darlehen gesichert werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union überlässt es ausdrücklich den Mitgliedstaaten, über die Nichtigkeit einer Bürgschaft oder Garantie zu entscheiden. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist daher auch die Landesgarantie nichtig. weiter lesen

Landesrechnungshof deckt unzulässige Beihilfen auf
Mit dem Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz, wurde die Steuergeldverschwendung wie folgt beschrieben:
2.4 Mängel beim Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
Dem Sachbericht der Nürburgring GmbH zu dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2009 war nicht zu entnehmen, dass der ausgezahlte Zuschuss von 1,6 Mio. € zweckentsprechend verwendet worden war. Die Gesellschaft gab an, die Mittel für die laufenden Betriebsausgaben eingesetzt zu haben.
Dem Bewilligungsbescheid zufolge waren die Mittel zur anteiligen Deckung der Kosten "der im Rahmen des Projekts Nürburgring 2009 bei der Nürburgring GmbH … im Zusammenhang mit der Förderung des Fremdenverkehrs errichteten Einrichtungen"  bestimmt. Des Weiteren legte die Gesellschaft die Verwendungsnachweise für die Jahre 2010 und 2011 nicht fristgerecht vor. Quelle

Die EU-Kommission greift durch: Zurzeit laufen 30 Verfahren gegen EU-Flughäfen wegen des Verdachts auf unerlaubte Beihilfen. 60 Euro von Deutschland nach Istanbul: Billigfliegerangebote erscheinen attraktiv, aber ohne millionenschwere Subventionen - letztlich vom Steuerzahler gezahlt - wären solche Preise nicht möglich.
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EU-Beihilfeverfahren zum Nürburgring und zum Hahn
CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner heute in Brüssel zum Gespräch mit EU-Kommissaren Joaquin Almunia und Günter Oettinger

Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 20.02.2013

Die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, trifft heute in Brüssel mit dem EU-Wettbewerbskommissar, Joaquin Almunia, und dem EU-Energiekommissar, Günter Oettinger, zusammen. Begleitet wird Frau Klöckner vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht, und vom Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht.

Im Gespräch mit Kommissar Almunia wird es um die laufenden EU-Beihilfeverfahren gehen, von denen der Nürburgring und der Flughafen Hahn betroffen sind. Insbesondere wollen die CDU-Landtagsabgeordneten erörtern, welche EU-rechtskonformen Modelle es für eine Unterstützung dieser großen und zentralen Infrastrukturprojekte geben kann. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion handelt es sich bei beiden Projekten um für die jeweiligen Regionen wichtige Anliegen.

Mit Blick auf den Nürburgring geht es der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, insbesondere darum, einen Ausverkauf an Milliardäre zu verhindern, die den Ring zu ihrer Privatrennstrecke machen. Der Nürburgring sei motorsportliches Kulturgut in Rheinland-Pfalz von weltweiter Bedeutung. Er müsse auch künftig nicht nur in der Region verwurzelt bleiben, sondern für jeden Rennsportfan zugänglich sein. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich deshalb dafür aus, den Motorsport konsequent vom Freizeitpark zu trennen. Mit Kommissar Almunia soll erörtert werden, ob und inwieweit ein Modell umgesetzt werden kann, das die Grand-Prix-Strecke und die Nordschleife als Traditionskern des Nürburgrings aus einer möglichen Ausschreibung herauslöst.

Im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Flughafens Hahn muss aus Sicht von Julia Klöckner, im Sinne der Arbeitsplätze und der davon betroffenen Menschen möglichst schnell Rechtssicherheit erreicht werden. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Kommissar Almunia wird u.a. die Frage nach der von der EU geplanten neuen Luftfahrtrichtlinie und ihrer Auswirkungen auf den Flughafen stehen.   
www.cdu-fraktion-rlp.de

BayernLB und Nürburgring: EU-Kommission nimmt Einfluss durch das EU-Beihilferecht
EU-Kommission entscheidet alleine über Zulässigkeit von Subventionen


Nicht nur im Fall BayernLB gab und gibt das in den EU-Verträgen geregelte Beihilferecht der EU-Kommission eine erhebliche Machtfülle: Nach dem EU-Vertrag sind nämlich staatliche Subventionen an Unternehmen (eine vielleicht etwas „griffigere“ Umschreibung für „Beihilfe“) grundsätzlich untersagt. Es gibt nur wenige Ausnahmen und auch dies nur  in bestimmten, engen Grenzen. Geplante Subventionen sind in der Regel bei der EU-Kommission anzumelden, und nur die EU-Kommission entscheidet, ob sie zulässig sind. Damit hat die EU-Kommission großen Einfluss auf die Verwendung staatlicher Mittel. Und da Politik nicht nur durch Gesetze, sondern gerade auch durch Gewährung oder Nicht-Gewährung öffentlicher Gelder „gemacht“ werden kann, lösen Entscheidungen der EU-Kommission im EU-Beihilferecht nicht selten erhebliche politische Debatten in den Mitgliedstaaten aus. Ein weiteres aktuelles Beispiel dafür ist die Insolvenz der Nürburgring GmbH, nachdem die EU-Kommission zu erkennen gab, eine weitere staatliche Rettungsbeihilfe nicht zu genehmigen.

Subventionsrecht soll modernisiert werden
Zwar hat die EU-Kommission im Mai diesen Jahres angekündigt, das EU-Beihilferecht modernisieren zu wollen. Eine grundlegende Veränderung darf und kann man sich davon aber nicht erwarten: Wie gesagt, ist der „Kern“ des Beihilferechts in den EU-Verträgen selbst geregelt – und damit auch das grundsätzliche Verbot staatlicher Subventionen. Und der dahinter stehende Gedanke, dass der EU-Binnenmarkt und der freie Warenverkehr grundsätzlich nicht durch staatliche Interventionen „verfälscht“ werden darf, ist so grundlegend, dass die EU-Kommission sicher nicht an eine Änderung der europäischen Verträge denkt. Vielmehr wird es darum gehen, manche Verfahrensregeln zu vereinfachen, Leitfäden für einzelne Wirtschaftssektoren zu erstellen, oder aber auch – und das wäre durchaus ein wichtiger Punkt – für Bagatellfälle unkompliziertere Regelungen zu schaffen. Weiter zum vollständigen Artikel ...    

Flughafen Frankfurt-Hahn und Flughafen Lübeck
Koenig und Hellstern erörtern die Urteile des BGH vom 10.02.2011 und die Klagebefugnis des Wettbewerbers

Kurznachricht zu "Die Klagebefugnis bei wettbewerbsrechtlichen Klagen gegen unionsrechtswidrige Beihilfemaßnahmen" von Prof. Dr. jur. Christian Koenig LL.M. (LSE) und WissMit Mara Hellstern, original erschienen in: GRUR Int. 2012 Heft 1, 14 - 18.

Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 10.02.2011 (Az.: I ZR 136/09 - Flughafen Frankfurt-Hahn; I ZR 213/08 - Flughafen Lübeck) wettbewerbsrechtlichen Klagen gegen EU-beihilferechtswidrige Begünstigungen stattgegeben. Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem klagebefugten Personenkreis in solchen Fällen, der nach ihrer Mitteilung vom BGH nur unscharf umrissen wurde. Sie schildern zunächst kurz die Sachverhalte, die den Entscheidungen vom 10.02.2011 zugrunde lagen. Geltend gemacht wurde ein Verstoß gegen das unionsrechtliche Durchführungsverbot aus Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV für aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen jeder Art, die den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen. Dabei ging es unter anderem um Rabatte, die die Flughafenbetreiber der Fluggesellschaft Ryanair gegeben hatten. Die Klägerinnen waren vom BGH als Wettbewerberinnen zum Personenkreis der von der Beihilfe betroffenen angesehen worden, obwohl sie sich nicht für die Nutzung der Flughäfen interessierten.

Der BGH habe die Klagebefugnis aber damit begründet, dass die Klägerinnen Flughäfen anfliegen, die im Einzugsbereich der betroffenen Flughäfen liegen, die Flugverbindungen aus der Sicht der Passagiere also austauschbar seien. Die Autoren stellen klar, dass es für die Geltendmachung der Auskunfts-, Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus §§ 9, 8, 3, 4 Nr. 11 UWG und § 823 Abs. 2 BGB jeweils in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 S. 3 AEUV auf den unionsrechtlichen Begriff des "Wettbewerbers" ankommt. Dem entsprechend seien sowohl Unternehmen in dem sachlich und räumlich relevanten Markt als auch solche Unternehmen als Wettbewerber anzusehen, die in diesen Markt vorstoßen könnten, wenn die damit verbundenen Kosten in einem "unverzerrten" Wettbewerb wieder erwirtschaftet werden können.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Thorsten Gräber Quelle


Zusammengestellt von Volker Stiny