Donnerstag, 23. Mai 2013

A: Glücksspielgesetzgebung - EU schickt blauen Brief nach Wien

Nach zahlreichen Beschwerden bei der EU-Kommission wird in den nächsten Tagen ein blauer Brief beim Finanzministerium in Wien eintrudeln.

Mit der Neufassung sind aber weder Rechtsexperten noch Glücksspielfirmen abseits der ehemaligen Monopolistin Casinos Austria glücklich. Besonders die Ausschreibung der Casino- und Lotterielizenzen, die bisher stets freihändig an die Casinos-Gruppe vergeben wurden, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, so ein Kritikpunkt. Weiters mangle es beim Spielerschutz an Kohärenz.

Pokerbetreiber fühlt sich enteignet
Den neuen Bestimmungen zufolge fällt nämlich Poker seit Anfang 2013 unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Bisher war es ein freies Gewerbe. Das Problem: Die dafür eigens geschaffene Pokerkonzession ist noch immer nicht ausgeschrieben, Übergangsfristen gab es keine, bestehende Pokersalons sind also jetzt illegal.
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In einem Schreiben fordert die Kommission Österreich auf, zu brisanten Fragen Stellung zu nehmen.
Gelingt es mit dieser Stellungnahme nicht, die Zweifel der Kommission auszuräumen, könnte sich die Republik Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sehen.
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Monopolistin Casinos Austria AG betreibt nachdrückliches Crossmarketing zwischen den Geschäftszweigen Spielbanken und Lotterien und fördert unter ihren Kunden einen Glücksspielgebrauch der wirkungsvolle Spielsuchtprävention ad absurdum führt.
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Derzeit prüft auch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), ob der Bescheid über die Vergabe der Lizenzen zum Betrieb von Spielautomatensalons aufgehoben werden muss. Den Zuschlag hatten 2012 die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment sowie die Novomatic-nahe PA Entertainment erhalten. Novomatic ließ die Polizei bei Ansfeldner Firma Dattl anrücken. Großkonzerne versuchen Familienunternehmen zu diskreditieren, um den Markt zu übernehmen. (vgl. Siegfried Dattl)  
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Lobbying
Zanoni wirft den Casinos Austria verbotene Intervention bei der Novellierung des Glücksspielgesetzes vor, die Casinos verwahren sich dagegen.
Zanoni beruft sich auf ein internes Papier der Casinos Austria zur Ausschreibung der Glücksspielkonzessionen mit dem die Konkurrenz abgewehrt werden sollte.
In dem Papier stellt die Casinos Austria AG (Casag), bisher Monopolistin bei Spielbankkonzessionen, zahlreiche Forderungen, die zum Teil tatsächlich - oft nahezu gleichlautend - in die Glücksspielgesetznovelle übernommen wurden.
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Nicht nur in Deutschland entwirft die Wirtschaft die Gesetze !

A: Interventionen - Was ist noch erlaubt?
Die mit 1. Jänner in Kraft getretene Verschärfung des Tatbestandes der „Verbotenen Intervention" wirft die Frage auf, welche Interventionen jetzt überhaupt noch erlaubt sind. Diese Frage stellt sich nicht nur, aber in besonderem Maße für die berufsmäßigen Parteienvertreter, die ja bis zur aktuellen Neuregelung expressis verbis aus dem Tatbestand ausgenommen waren.
Parteilichkeit weit auszulegen.
Auf der Grundlage der insofern festgefügten Judikatur zur Pflichtwidrigkeit ist davon auszugehen, daß nicht nur jedes Amtsgeschäft, das Gesetzen, Verordnungen, Dienstanweisungen oder auch einzelnen Weisungen widerspricht, als pflichtwidrig zu bewerten ist, sondern auch jede „Parteilichkeit", wozu grundsätzlich auch die bevorzugte raschere Erledigung zählt. Auch die Ausübung eines an sich gegebenen zulässigen Ermessensspielraums aufgrund unsachlicher Motive kann Pflichtwidrigkeit begründen.
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Ex-Vizekanzler Pröll zu Casinos Austria?
Ex-ÖVP-Vizekanzler und -Finanzminister Josef Pröll, nunmehr Chef des Raiffeisen-Mühlenriesen LLI, soll nach Informationen der "Wiener Zeitung" (Wochenende) in den Aufsichtsrat der Casinos Austria AG einziehen.
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Regierungsnahe Kreise beherrschen die ungarische Casino-Szene
Wie das ungarische Wirtschaftsmagazin HVG berichtet, stecken hinter dem gesetzlichen Verbot von Spielautomaten in Ungarn, das jedoch nicht für lizensierte Casinos gilt, auch noch andere als die von der Regierung genannten "nationalen Interessen" (mafiöse Strukturen und Verbindungen in die Behörden) oder gar die behauptete soziale Fürsorge für verarmte Spielsüchtige. 

Böse Zungen behaupten:
Alle Politiker holen sich später ihr Körberlgeld ab!
Gusenbauer bei Strabag, vorher bei Novomatic naher Tochter, Paierl bei Stronach und vieles mehr....... das Spiel scheint so zu laufen, man kennt sich und vertraut sich..... tu felix austria nube!

Auch in Deutschland gibt es eine lange Liste von Persönlichkeiten die von der Wirtschaft in die Politik und zurück wechselten....

Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim:
Das »System« ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Deutschland ist nicht resistent gegen Korruption
Es gebe keine ausreichende Regelung zur Bestechung von Abgeordneten, kritisiert Transparency-Chefin Müller. weiterlesen

Umsetzung der Korruptionsrichtlinie (TNr. 11)
Eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption gibt es wohl, doch konsequent umgesetzt wird sie in Bayern nicht. Doch das wäre nötig, um der Korruption wirksam vorzubeugen.
Die Staatsregierung setzt die bestehende Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung nicht konsequent um. Der ORH sieht Verbesserungsbedarf insbesondere bei der Bestimmung der korruptionsgefährdeten Bereiche, bei der Innenrevision und bei der Personalrotation.
Das Strafrecht erfasst Korruption vor allem durch die Vorschriften zur Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 331 ff. StGB).
Quelle: ORH Bayern

Update:
Abgeordnetenbestechung - Regierungsmehrheit wendet sich gegen Verschärfung des § 108e StGB
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt - die dringend erforderliche Verschärfung wurde damit in die nächste Legislaturperiode verschoben. Deutschland wird als eines von wenigen Ländern der Welt die UN-Anti-Korruptionskonvention (UNCAC - wikipedia-Link) nicht ratifizieren.
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Zusammengestellt durch Volker Stiny