Samstag, 25. August 2012

Schleswig-Holstein: Landtag debattiert Glücksspielgesetz

Veröffentlicht am 24. August 2012
Der Kieler Landtag befasst sich heute mit dem Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel. Die neue Landesregierung von SPD, Grünen und SSW will das besonders liberale Glücksspielgesetz der CDU/FDP-Vorgängerregierung wieder kippen. Es begrenzt die Zahl der Glücksspielanbieter-Lizenzen nicht und erlaubt Online-Pokern.  Weiter zum vollständigen Artikel ...   

Landesregierung will Sonderweg rückgängig machen

Landtag bringt Anträge zur Aufgabe des Sonderweges beim Glücksspiel auf den Weg. CDU und FDP warnte vor weniger Steuereinnahmen.  Weiter zum vollständigen Artikel ...   

Schleswig-Holstein arbeitet an Stopp des Glücksspiel-Alleingangs
Innenminister Breitner skizziert rechtssicheren Weg - Beitritt zum Staatsvertrag bis Jahresende
"So ist die Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag ebenso notifizierungspflichtig wie die Aufhebung des Glücksspielgesetzes."  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Rasmus Andresen: Ihr unsolidarischer Kamikaze Kurs hat uns in die Sackgasse geführt   (Auszug)
Auch wenn Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag der anderen Länder beitritt, wird es bei einem Sonderweg für Schleswig-Holstein aufgrund vergebener Lizenzen bleiben.

Schleswig-Holstein ist außen vor und wir haben so erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages verloren.

Und auch bei anderen wichtigen Verhandlungen zwischen den Ländern, stärkt ihr Ausscheren unsere Verhandlungsposition nicht. Es ist deshalb folgerichtig, davon zu sprechen, dass eine einheitliche Lösung mit den anderen Bundesländern an sich von Bedeutung ist.

Ich kann übrigens gut nachvollziehen, dass die anderen Länder keine Lust auf Belehrungen aus Schleswig-Holstein haben. Gute Kooperation sieht anders aus.

Wir wollen dazu den Startschuss geben. Wir sind uns in der Koalition einig dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beizutreten.

Für uns Grüne kann ich aber auch erklären, dass wir uns nicht jeden obrigkeitsstaatlichen Gedanken der 15 Länder zu Eigen machen. Es ist eine deutliche Schwäche, dass Online-Casinospiele und Online-Poker illegal bleiben.

So lässt man bewusst viele tausende Spieler und Spielerinnen in der Illegalität. Dies hilft weder den Betroffenen noch sonst irgendwem.

Es ist sicherlich kein Zufall, dass die EU Kommission von Deutschland eine Datengrundlage einfordert, die belegen muss, dass das Verbot von Online Glücksspiel im Sinne der Suchtprävention ist. Uns Grüne leuchtet das jedenfalls nicht ein.

Ich möchte für meine Fraktion noch einige Worte zu ihrem Initiativantrag bezüglich der Kölner Kanzlei CBH sagen. Ihr Antrag ist ein Showantrag. Das Land Hessen ist für das Verfahren von den anderen Bundesländern nominiert worden und hat die Kanzlei CBH beauftragt das Verfahren zu begleiten. Als Grüne haben wir erhebliche Bauchschmerzen in der Sache. Es ist aber ein grundsätzliches Problem, dass es insgesamt nur wenige auf Glücksspielrecht spezialisierte Kanzleien gibt.

Wir Grüne begleiten dies skeptisch. Wir sind uns sicher, dass die Landesregierung unsere Bedenken teilt. Allerdings gehört zur Ehrlichkeit auch, dass wir nicht Teil des Staatsvertrages sind und deshalb wenig Handhabung auf beschlossene Verfahren haben. Deshalb werden wir ihren Antrag, Herr Arp, ablehnen.

Wir Grüne machen es uns beim Glücksspiel nicht einfach. Durch die Insellösung der Vorgängerkoalition ist es nicht einfacher geworden eine tragfähige Lösung zu finden.

Ich bin mir aber sicher, dass wir dies in der Koalition gemeinsam hinbekommen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob
Pressesprecherin
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel.: 0431 / 988 – 1503
Fax: 0431 / 988 – 1501
presse@gruene.ltsh.de
www.sh.gruene.de
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Der langen und reichlich verwirrenden Pressemitteilung der Grünen, lässt sich leider nicht entnehmen, welche Position sie einnehmen und was sie eigentlich erreichen wollen ?  Obwohl sie zugeben von der Sache nichts zu verstehen, sind sie dagegen und lehnen erst mal ab.

In Deutschland scheint das Verwaltungsrecht mehr zu zählen als das Grundgesetz und das Unionsrecht.

Schleswig-Holstein begibt sich beim Glücksspielstaatsvertrag auf den Holzweg
Veröffentlicht am 25. August 2012
Zu den Beratungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages über einen Beitritt des Landes zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag der fünfzehn anderen Bundesländer erklären der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim GÜNTHER und der Obmann der FDPBundestagsfraktion im Sportausschuss Lutz KNOPEK:
Schleswig-Holstein begibt sich leider auf den Holzweg der fünfzehn anderen Länder. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist nicht der große Wurf, den sich die FDP gewünscht hat und für den sie seit Jahren kämpft.
Im Bereich der Sportwetten wird mit der willkürlichen Festlegung auf maximal zwanzig private Wettanbieter eine europarechtliche Grauzone beschritten. Die Besteuerung des Umsatzes anstelle des Rohertrages wird ebenfalls nicht zu einer signifikanten Kanalisierung des Sportwettenmarktes führen. Dabei wäre eine effektive Kanalisierung nötiger denn je: Schon heute umfasst der Grau- und Schwarzmarkt weit über 90 Prozent aller Sportwetten in Deutschland. Die erklärten Ziele der Reduzierung der Glücksspielsucht und der Verhinderung von Spielmanipulationen werden mit dem Änderungsstaatsvertrag leider nicht erreicht werden können.
Die Länder wären gut beraten, auf die Bedenken der Europäischen Kommission und der Monopolkommission zu hören. Leider läuft Schleswig-Holstein unter SPD-Führung den anderen Ländern mit zugehaltenen Ohren hinterher.
Quelle: Presseinformation der FDP im Bundestag Nr. 634 vom 21. August 2012

Hans-Jörn Arp: Sie wollen ein international anerkanntes Gesetz zur Regulierung eines bisher illegalen Marktes durch eine europarechtswidrige Regelung ersetzen
Veröffentlicht am 24. August 2012
In seiner Rede zu Top 8 und 14 – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten GlüÄndStV Neuordnung des Glückspiels – hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen appelliert, ihre Entscheidung auf Grundlage der nationalen und internationalen Bewertungen sowohl des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes, als auch des Staatsvertrages der anderen 15 Bundesländer zu treffen.
In diesem Zusammenhang gratulierte er dem Leiter der Schleswig-Holsteinischen Glücksspielaufsicht, Guido Schlütz, zu dessen Auszeichnung „Gaming Regulator of the Year“ (Glücksspiel-Regulierer des Jahres), die er im Herbst vom internationalen Verband der Glücksspielrechtsexperten – darunter viele Angehörige staatlicher Glücksspielaufsichten – erhalten wird. Vorjahrespreisträger war der Leiter der spanischen Glücksspielaufsicht. Arp zitierte aus der Begründung. Schlütz habe federführende Pionierarbeit bei der erstmaligen qualifizierten Regulierung des Glücksspiels im Internet in Deutschland geleistet.
Das schleswig-holsteinische Gesetz wird von den Experten als gelungene und vorbildliche Regulierung insbesondere auch zur Bekämpfung von Geldwäsche bezeichnet. „Und Sie wollen diese vorbildliche Regulierung durch einen Staatsvertrag ersetzen, dessen Tauglichkeit und Europakonformität höchst umstritten sind“, so Arp.
Gerade vor diesem Hintergrund müsse die neue Landesregierung ein rechtsstaatliches Verfahren einhalten: „Heute ist die erste Lesung, der neue Gesetzentwurf muss von der EU-Kommission notifiziert werden. Bis dahin bleibt unsere Rechtsgrundlage bestehen. Eine zweite Lesung darf erst nach der abschließenden Notifizierung und der rechtskräftigen Veröffentlichung erfolgen. Ansonsten werden Sie sich schadensersatzpflichtig machen“, stellte Arp klar. Der Glücksspielexperte erklärte, er fühle sich durch die starke Kritik von allen Seiten am Glücksspielstaatsvertrag der 15 bestätigt. Eine Notifizierung durch die EU-Kommission sei nicht in Sicht.
„Innenminister Breitner hat das verstanden, die Grünen und der SSW haben es teilweise verstanden, nur Herr Stegner nimmt die Argumente überhaupt nicht wahr“, so Arp. Fakt sei, wenn der Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig sei, dann wäre es die Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Dies zeige auch das vom Bundesland Hessen für alle anderen Bundsländer gewählte Verfahren zur Konzessionierung, bei dem private Anbieter einer Rechtsanwaltskanzlei gegenüber auskunftspflichtig sind, die seit Jahren und bis heute private Anbieter im Auftrag der staatlichen Anbieter verklagt.
Arp wies darauf hin, auch die deutsche Monopolkommission habe gerügt, dass es keinen Grund für die im Staatsvertrag verankerte Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Sportwettenanbieter gebe. Arp appelierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: „Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, mit dem diesem Irrweg ein Ende bereitet wird.“
Quelle: CDU Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

Lottostaatsvertrag – Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Glückwunsch an den ausgezeichneten Leiter der Kieler Glücksspielaufsicht!
Veröffentlicht am 23. August 2012
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Entscheidung der „International Masters of Gaming Law“, (IMGL, eine weltweit in 38 Ländern sowie 32 Staaten der USA vertretene Vereinigung von Glücksspielrechtsexperten, insbesondere der staatlichen Aufsichtsbehörden) begrüßt, den Leiter der Glücksspielaufsicht im Kieler Innenministerium, Guido Schlütz, zum europäischen „Gaming Regulator of the Year“ zu ernennen. Die Auszeichnung wird ihm offiziell auf der diesjährigen IMGL-Herbstkonferenz in London verliehen. Vorjahrespreisträger war der Leiter der spanischen Glücksspielaufsicht, Juan Carlos Alfonso:
„Wir gratulieren Guido Schlütz. Er hat erstmals in Deutschland einen einheitlichen Regelungsrahmen sowohl für privates als auch öffentliches Glücksspiel geschaffen“, erklärten Arp und Kubicki in Kiel.
Besonders erwähnenswert sei die Feststellung aus der Begründung des Expertenverbandes, dass Schlütz völlig neue Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte und technische Strukturen, praktizierten Spielerschutz und maximale Vorsorge gegen Geldwäschegefahren sowie Betrug auf internationalem Referenzniveau geschaffen habe. Weiter habe er mit der Entwicklung von Normen und Anforderungen für die Erlaubnis und Überwachung eines legalisierten Marktes im Internet federführend erstklassige Pionierarbeit geleistet.
„Diese Begründung ist nicht nur ein wirklich gerechtfertigtes Lob für die Arbeit von Guido Schlütz. Sie zeigt gleichzeitig deutlich, dass die insbesondere durch den SPD-Landesvorsitzenden Stegner gebetsmühlenartig ohne jede Begründung vorgebrachte Kritik am schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz durch nichts gerechtfertigt ist“, so Arp und Kubicki.
An der Verleihung in London werden auf Glücksspielrecht spezialisierte Anwälte aus der
ganzen Welt, Regulierungsbeamte aus den Glücksspielaufsichtsbehörden verschiedener Länder sowie Inhouse-Juristen von Glücksspielanbietern und im Glücksspielrecht ausgewiesene Hochschulprofessoren teilnehmen. Die Laudatio wird IMGL-Präsident Kelly Duncan persönlich halten.
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Pressesprecherin
Susann Wilke
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de
Internet: http://www.fdp-sh.de



update: 28.08.2012