Hans-Jörn Arp zu Online-Poker-Lizenzen: Auch SPD-Chef Stegner muss endlich verstehen, dass wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik leben!
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat heute (01. August 2012) Innenminister Andreas Breitner (SPD) darin bestärkt,
das im Gegensatz zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer von der EU-Kommission notifizierte und von der Monopolkommission gelobte schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz weiter umzusetzen
und auf dessen Grundlage auch Lizenzen für Online-Poker zu vergeben:
„Auch SPD-Chef Stegner muss endlich verstehen, dass wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik leben. Deshalb begrüße ich, dass der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Andreas
Breitner in seiner Rolle als Innenminister Stegners Druck standhält und die rechtmäßige Vergabe von Online-Pokerlizenzen nicht länger ausschließt”, kommentierte Arp entsprechende Meldungen der
NDR 1 Welle Nord.
In diesem Zusammenhang forderte der CDU-Abgeordnete Innenminister Breitner auf, alle ausstehenden Lizenzierungsverfahren verzugslos zum Abschluss zu bringen, um weitere Verpflichtungsklagen zu vermeiden. Arp:
„Es wäre mehr als peinlich, wenn der Landesregierung durch die Gerichte ins Stammbuch geschrieben würde, gegen geltendes Recht keine Lizenzen zu vergeben.“
Viel zu lange sei die schleswig-holsteinische SPD ihrem Landesvorsitzenden Stegner in dessen Kurs gefolgt, das staatliche Glücksspielmonopol auch gegen geltendes Recht und gegen den gesunden Menschenverstand
um jeden Preis zu sichern.
„Angesichts der rasant zunehmenden Zahl der Spieler ist auch für Online-Poker ein klarer rechtlicher Rahmen erforderlich, der unter anderem den Spieler- und Jugendschutz sowie die Suchtprävention
regelt und eine entsprechende Überwachung sicherstellt. Es darf nicht länger so getan werden, als ob die Spieler in Deutschland die zahlreichen ausländischen Angebote im Internet nicht wahrnehmen würden.
Malta ist am Computer nur einen Mausklick entfernt“, erklärte Arp.
Der CDU-Abgeordnete forderte die Kolleginnen und Kollegen von Grünen, SPD und SSW auf, vor einer Entscheidung über einen Beitritt Schleswig-Holsteins zu einem Glücksspielstaatsvertrag dessen
Notifizierung durch die EU-Kommission abzuwarten:
„Bereits mit dem letzten Glücksspielstaatsvertrag – den SPD-Chef Stegner in seiner damaligen Funktion als Innenminister mit ausgehandelt und für den er in Kabinett und Landtag vehement geworben
hat – sind die 16 Bundesländer vor dem EuGH krachend gescheitert. Deshalb wird sich dieses Mal kein Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtages mehr damit entschuldigen können, es habe in dieser Frage dem Urteil
von Herrn Stegner vertraut“, so Arp abschließend.
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Europäischer Gerichtshof bestätigte Notifizierungspflicht weiterlesen
„Dänen-Ampel schadet auch dem Kreis!“
Norderstedt (em) „Der von der Dänen-Ampel geplante Ausstieg aus dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz wird für den Kreis Segeberg bittere Konsequenzen nach sich ziehen“, ist sich die FDP-Kreisvorsitzende Katharina Loedige sicher. „Durch den angestrebten Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag werden die bisher in Aussicht stehenden Unternehmensansiedlungen und die damit verbundene Schaffung von 300 Arbeitsplätzen leider nicht mehr verwirklicht werden. Das hat auch auf Norderstedt Auswirkungen.“
Neuer Glücksspielstaatsvertrag - Dem Glück noch immer im Weg
Ob Lotto, Sportwetten oder Online-Poker, die Umsätze steigen fast in jedem Jahr, weil der Spieler den Nervenkitzel sucht und sich von der Chance verleiten lässt, in kurzer Zeit mit geringem Einsatz ein Vielfaches als Gewinn einzustreichen. Seitdem die Grenzen des Glücksspiels durch das Medium Internet gefallen sind, kann praktisch jeder rund um die Uhr sein Glück versuchen. Das bisherige staatliche Monopol auf Glückspiele ist bereits seit etlichen Jahren Makulatur. Dass das Monopol in Deutschland nicht aufrechtzuerhalten war, ist teils den Vorgaben aus Brüssel, teils der Erkenntnis geschuldet, das Glücksspiel ohnehin in Deutschland betrieben wird. Mit einer Marktöffnung könnte man wenigstens regulierend einwirken und erhält zudem einen Teil des Steuerkuchens.
Experten sehen Regelung kritisch
Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Sachen Glücksspiel berät, kritisiert die beschränkte Anzahl der Lizenzen.
Massive Regulierung für andere EU-Staaten kein Thema
Unterdessen gelten in anderen EU-Staaten weit liberalere Regulierungen für den Glücksspielmarkt. In Italien, Spanien, England und den Niederlanden kennt man die aus deutscher Sicht existierenden Probleme im Zusammenhang mit dem Glücksspielangebot kaum. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Glücksspielstaatsvertrag und Glücksspielgesetz
Veröffentlicht am 18. August 2012
Die Fraktion der CDU hat im Schleswig-Holsteinischen Landtag zwei Erschließungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze eingebracht, Drs. 18/107 sowie 18/108. Die Anträge lauten, der Landtag wolle beschließen:
· Drucksache 18/107:
Der Landtag stellt fest, dass das Verfahren zur Konzessionserteilung an private Wettbewerber des deutschen Lotto- und Totoblocks den Bedingungen eines transparenten, nicht diskriminierenden und offenen Verfahrens genügen muss.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass als Kontaktstelle des öffentlichen Auftraggebers zur Erteilung von Konzessionen keine Dritten beauftragt werden dürfen, die bereits als Berater und Vertreter des deutschen Lotto- und Totoblocks tätig waren oder sind.
· Drucksache 18/108:
Der Landtag stellt fest, dass der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) noch nicht durch die Europäische Union notifiziert worden ist.
Der Landtag stellt weiterhin fest, dass das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz von der Europäischen Union notifiziert worden ist.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, das von der Europäischen Union notifizierte, europarechtskonforme schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz solange weiter umzusetzen und Lizenzen zu erteilen, bis das Notifizierungsverfahren für den Ersten GlüÄndStV abgeschlossen ist.
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein vom 17.08.2012
Hans-Jörn Arp zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir lassen nicht zu, dass die Dänen-Ampel sich mit Polemik aus der Verantwortung stiehlt!
Veröffentlicht am 15. August 2012
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die Reaktionen von Landesregierung und SPD-Fraktionschef Stegner auf die Berichterstattung der Kieler Nachrichten über einen offensichtlichen Interessenkonflikt der im Auftrag der 15 Staatsvertragsbundesländer an der Vergabe von Sportwettenlizenzen beteiligten Anwaltskanzlei (Kieler Nachrichten, S. 1 vom 15. August 2012, Stegners Twitter von 08:45 Uhr am 15. August 2012) scharf kritisiert. Die Landesregierung hatte erklärt, „Fragen einer möglichen Interessenkollision fallen in die alleinige Verantwortung des hessischen Innenministeriums“. Stegner hatte getwittert: „Die böse schwarzgelbe Koalition in Hessen-hat sich doch tatsächlich gegen schwarzgelbe Zockerfreunde aus Kiel verschworen-so was aber auch!“
„Die Interessenkollision der Anwaltskanzlei ist genau so offensichtlich, als wenn man Herrn Dr. Stegner den Vorsitz über einen Schlichtungsausschuss zwischen ihm selbst und Wolfgang Kubicki übertragen würde. Trotzdem wollen SPD, Grüne und SSW dieses Verfahren für Schleswig-Holstein übernehmen. Wenn die Protagonisten der neuen Landesregierung jetzt meinen, sich mit Polemik aus der Verantwortung stehlen zu können, dann wird ihnen spätestens der Europäische Gerichtshof einmal mehr einen Riegel vorschieben“, erklärte Arp in Kiel.
Die Landesregierung habe dem Landtag den Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer zur Zustimmung vorgelegt (Drucksache 18/79). Bereits in der Einleitung zum Staatsvertrag werde ausdrücklich ausgeführt, dass Hessen für alle Bundesländer die Konzessionsverfahren und Aufsicht für Sportwettenanbieter durchführen solle. Mit Ausschreibung vom 08. August 2012 habe das Land Hessen das Verfahren veröffentlicht. Danach sind private Sportwettenanbieter zur Beantragung einer Konzession gezwungen, Betriebsinterna einer Anwaltskanzlei zur Kenntnis zu geben, die seit Jahren im Auftrag staatlicher Sportwettenanbieter gegen Private vorgeht.
Arp: „Damit ist klar: Jeder Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags wird mit einer Zustimmung zum Staatsvertrag auch seine Zustimmung zum durch das Land Hessen gewählten Verfahren geben“.
Die Vorstellung, dass ein solches Verfahren von der Europäischen Kommission nicht beanstandet werde, bezeichnete Arp als abwegig. Die CDU-Fraktion habe deswegen für die kommende Landtagssitzung zwei Entschließungsanträge gestellt, mit denen der Landtag zum Einen die Regierung auffordere, das geltende Glücksspielgesetz so lange weiter umzusetzen, bis das Notifizierungsverfahren für den Staatsvertrag abgeschlossen ist. Zweitens wird die Landesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass als Kontaktstelle zur Erteilung von Konzessionen keine Dritten beauftragt werden dürfen, die bereits als Berater und Vertreter des deutschen Lotto- und Totoblocks tätig waren oder sind.
Arp abschließend: „Grüne und SSW haben in den letzten Wochen ein rechtssicheres Verfahren für den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielsstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer gefordert. In der kommenden Landtagssitzung haben sie Gelegenheit, diese Forderung rechtssicher umzusetzen.“
Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
„Es besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Anbieters auf diese Lizenzen“, betont Dr. Hambach. „Es kann nicht sein, dass ein Gesetz einfach nicht angewendet wird. So etwas gibt es nicht.“
Nun müsste ein Gesetz, dass dies alles wieder rückgängig macht, ebenfalls notifiziert werden.
Es ist kaum vorstellbar, wie ein solcher Akt juristisch begründet werden sollte, dass Lizenznehmern bestehende Rechte wieder wegnehmen will. weiterlesen
Nun müsste ein Gesetz, dass dies alles wieder rückgängig macht, ebenfalls notifiziert werden.
Es ist kaum vorstellbar, wie ein solcher Akt juristisch begründet werden sollte, dass Lizenznehmern bestehende Rechte wieder wegnehmen will. weiterlesen
Europäischer Gerichtshof bestätigte Notifizierungspflicht weiterlesen
„Dänen-Ampel schadet auch dem Kreis!“
Norderstedt (em) „Der von der Dänen-Ampel geplante Ausstieg aus dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz wird für den Kreis Segeberg bittere Konsequenzen nach sich ziehen“, ist sich die FDP-Kreisvorsitzende Katharina Loedige sicher. „Durch den angestrebten Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag werden die bisher in Aussicht stehenden Unternehmensansiedlungen und die damit verbundene Schaffung von 300 Arbeitsplätzen leider nicht mehr verwirklicht werden. Das hat auch auf Norderstedt Auswirkungen.“
Neuer Glücksspielstaatsvertrag - Dem Glück noch immer im Weg
Ob Lotto, Sportwetten oder Online-Poker, die Umsätze steigen fast in jedem Jahr, weil der Spieler den Nervenkitzel sucht und sich von der Chance verleiten lässt, in kurzer Zeit mit geringem Einsatz ein Vielfaches als Gewinn einzustreichen. Seitdem die Grenzen des Glücksspiels durch das Medium Internet gefallen sind, kann praktisch jeder rund um die Uhr sein Glück versuchen. Das bisherige staatliche Monopol auf Glückspiele ist bereits seit etlichen Jahren Makulatur. Dass das Monopol in Deutschland nicht aufrechtzuerhalten war, ist teils den Vorgaben aus Brüssel, teils der Erkenntnis geschuldet, das Glücksspiel ohnehin in Deutschland betrieben wird. Mit einer Marktöffnung könnte man wenigstens regulierend einwirken und erhält zudem einen Teil des Steuerkuchens.
Experten sehen Regelung kritisch
Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Sachen Glücksspiel berät, kritisiert die beschränkte Anzahl der Lizenzen.
Massive Regulierung für andere EU-Staaten kein Thema
Unterdessen gelten in anderen EU-Staaten weit liberalere Regulierungen für den Glücksspielmarkt. In Italien, Spanien, England und den Niederlanden kennt man die aus deutscher Sicht existierenden Probleme im Zusammenhang mit dem Glücksspielangebot kaum. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Glücksspielstaatsvertrag und Glücksspielgesetz
Veröffentlicht am 18. August 2012
Die Fraktion der CDU hat im Schleswig-Holsteinischen Landtag zwei Erschließungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze eingebracht, Drs. 18/107 sowie 18/108. Die Anträge lauten, der Landtag wolle beschließen:
· Drucksache 18/107:
Der Landtag stellt fest, dass das Verfahren zur Konzessionserteilung an private Wettbewerber des deutschen Lotto- und Totoblocks den Bedingungen eines transparenten, nicht diskriminierenden und offenen Verfahrens genügen muss.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass als Kontaktstelle des öffentlichen Auftraggebers zur Erteilung von Konzessionen keine Dritten beauftragt werden dürfen, die bereits als Berater und Vertreter des deutschen Lotto- und Totoblocks tätig waren oder sind.
· Drucksache 18/108:
Der Landtag stellt fest, dass der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) noch nicht durch die Europäische Union notifiziert worden ist.
Der Landtag stellt weiterhin fest, dass das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz von der Europäischen Union notifiziert worden ist.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, das von der Europäischen Union notifizierte, europarechtskonforme schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz solange weiter umzusetzen und Lizenzen zu erteilen, bis das Notifizierungsverfahren für den Ersten GlüÄndStV abgeschlossen ist.
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein vom 17.08.2012
Hans-Jörn Arp zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir lassen nicht zu, dass die Dänen-Ampel sich mit Polemik aus der Verantwortung stiehlt!
Veröffentlicht am 15. August 2012
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die Reaktionen von Landesregierung und SPD-Fraktionschef Stegner auf die Berichterstattung der Kieler Nachrichten über einen offensichtlichen Interessenkonflikt der im Auftrag der 15 Staatsvertragsbundesländer an der Vergabe von Sportwettenlizenzen beteiligten Anwaltskanzlei (Kieler Nachrichten, S. 1 vom 15. August 2012, Stegners Twitter von 08:45 Uhr am 15. August 2012) scharf kritisiert. Die Landesregierung hatte erklärt, „Fragen einer möglichen Interessenkollision fallen in die alleinige Verantwortung des hessischen Innenministeriums“. Stegner hatte getwittert: „Die böse schwarzgelbe Koalition in Hessen-hat sich doch tatsächlich gegen schwarzgelbe Zockerfreunde aus Kiel verschworen-so was aber auch!“
„Die Interessenkollision der Anwaltskanzlei ist genau so offensichtlich, als wenn man Herrn Dr. Stegner den Vorsitz über einen Schlichtungsausschuss zwischen ihm selbst und Wolfgang Kubicki übertragen würde. Trotzdem wollen SPD, Grüne und SSW dieses Verfahren für Schleswig-Holstein übernehmen. Wenn die Protagonisten der neuen Landesregierung jetzt meinen, sich mit Polemik aus der Verantwortung stehlen zu können, dann wird ihnen spätestens der Europäische Gerichtshof einmal mehr einen Riegel vorschieben“, erklärte Arp in Kiel.
Die Landesregierung habe dem Landtag den Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer zur Zustimmung vorgelegt (Drucksache 18/79). Bereits in der Einleitung zum Staatsvertrag werde ausdrücklich ausgeführt, dass Hessen für alle Bundesländer die Konzessionsverfahren und Aufsicht für Sportwettenanbieter durchführen solle. Mit Ausschreibung vom 08. August 2012 habe das Land Hessen das Verfahren veröffentlicht. Danach sind private Sportwettenanbieter zur Beantragung einer Konzession gezwungen, Betriebsinterna einer Anwaltskanzlei zur Kenntnis zu geben, die seit Jahren im Auftrag staatlicher Sportwettenanbieter gegen Private vorgeht.
Arp: „Damit ist klar: Jeder Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags wird mit einer Zustimmung zum Staatsvertrag auch seine Zustimmung zum durch das Land Hessen gewählten Verfahren geben“.
Die Vorstellung, dass ein solches Verfahren von der Europäischen Kommission nicht beanstandet werde, bezeichnete Arp als abwegig. Die CDU-Fraktion habe deswegen für die kommende Landtagssitzung zwei Entschließungsanträge gestellt, mit denen der Landtag zum Einen die Regierung auffordere, das geltende Glücksspielgesetz so lange weiter umzusetzen, bis das Notifizierungsverfahren für den Staatsvertrag abgeschlossen ist. Zweitens wird die Landesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass als Kontaktstelle zur Erteilung von Konzessionen keine Dritten beauftragt werden dürfen, die bereits als Berater und Vertreter des deutschen Lotto- und Totoblocks tätig waren oder sind.
Arp abschließend: „Grüne und SSW haben in den letzten Wochen ein rechtssicheres Verfahren für den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielsstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer gefordert. In der kommenden Landtagssitzung haben sie Gelegenheit, diese Forderung rechtssicher umzusetzen.“
Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
zuletzt aktualisiert: 25.08.2012