Montag, 9. Juli 2012

Landesrecht hebelt Kasseler Spielhallenbeschränkungen aus

Magistrat bedauert Rückschritt beim Glücksspiel
Mit Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes, in dem künftig eine grundsätzliche Sperrzeit von 4 Uhr bis 10 Uhr vorgesehen ist, wird die Kasseler Sperrzeitverordnung ab sofort außer Kraft gesetzt, teilte jetzt Bürgermeister Jürgen Kaiser mit. Die Kasseler Regelung sei insofern weitergehend, als sie eine Sperrzeit bereits ab 2 Uhr nachts bis 11 Uhr vormittags vorgesehen habe.
Der Kasseler Ordnungsdezernent führte dazu im städtischen Pressedienst aus: „Die neue Rechtslage ist eindeutig, jedoch aus Kasseler Sicht bedauerlich.“ Angesichts der rapiden Ausbreitung von Spielhallen während der vergangenen Jahre habe die Stadt im Interesse des Jugendschutzes, der Begrenzung von potenziellen Suchtgefahren, aber auch im Interesse der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine längere nächtliche Sperrzeit beschlossen.   Weiter zum vollständigen Artikel ...    

SPIELHALLEN - Neues Gesetz für mehr Jugendschutz / Kampf gegen Spielsucht
Spielhallen in Rheinland-Pfalz müssen seit 1. Juli das Alter ihrer Gäste kontrollieren und überprüfen, ob sich ein Spieler aufgrund einer Suchtproblematik freiwillig hat sperren lassen. Außerdem dürfen in Spielhallen keine Bankautomaten mehr aufgestellt werden, die das Beschaffen von Bargeld erleichtern. Dies ist im neuen Glücksspielstaatsvertrag beziehungsweise einem ergänzenden Landesgesetz geregelt, das den Jugendschutz und den Kampf gegen die Spielsucht stärker als bislang berücksichtigt.  Weiter zum vollständigen Artikel ...    

Westlotto-Chef Goßner: "Lotto harmloser als Spielhallen"
Debatte über den neuen Glücksspielstaatsvertrag
Sie wollen Ihr Sportwettengeschäft demnach ausweiten?  
GOßNER: Ja, das ist nötig, um konkurrenzfähig zu sein und somit als Korrektiv am Markt auftreten zu können. Steht diese geplante Ausweitung nicht im Widerspruch zur Bekämpfung der Glücksspielsucht?  Weiter zum vollständigen Artikel ...