Ministerpräsident Albig sollte beim Thema Glücksspielrecht endlich Farbe bekennen
Von Ansgar Lange +++ Kiel, Juli 2012.
CDU und FDP haben den Weg für ein rechtssicheres Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein geebnet. Doch einige Landespolitiker wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner scheinen sich nach der Abwahl von Schwarz-Gelb und der eigenen Machtübernahme im Kieler Landtag in der Rolle des ideologischen Scharfmachers zu gefallen. Trotz der teilweise aggressiven Polemik des SPD-Politikers suchen Liberale und Christdemokraten weiter das Gespräch mit der neuen Regierung in Kiel. In einer Pressemitteilung forderte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki Stegner auf, seine „unsachliche Polemik (zu) überdenken“.
Kubicki gilt als einer der geistigen Väter des europarechtskonformen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes. Bei der Landtagswahl 2012 hatte seine Partei mit ihm als Spitzenkandidat ein Ergebnis von 8,2 Prozent der Zweitstimmen erzielt. Dies ist das zweitbeste Wahlergebnis, das die FDP jemals im nördlichsten Bundesland erreichte. Die Meinungsforschung sprach auch von einem „Kubicki-Effekt“, der die Wähler für die Liberalen mobilisiert habe.
Nach Wahlen besteht manchmal der Wunsch, kein Stein auf dem anderen zu belassen. Noch zu Oppositionszeiten sparte Stegner nicht mit markigen Worten. Die „Glücksspiel-Geisterfahrer“ müssten „ihren Irrweg beenden“, tönte er im Dezember 2011. Nun will der SPD-Fraktionsvorsitzende ernst machen und mithilfe des Ampelbündnisses aus SPD, Grünen und SSW das Gesetz der Vorgängerregierung abwickeln.
SPD zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Doch Wunsch und Wirklichkeit, Ideologie und gelebte Praxis sind oft unterschiedliche Dinge. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp http://www.hans-joern-arp.de, forderte die neue Landesregierung unterdessen auf, „nicht am Glücksspielgesetz zu rütteln“. Während sich die SPD-Fraktion bzw. ihr Führer (noch) hartleibig zeigt, scheinen die Grünen einem vernünftigen Diskurs über die Thematik nicht abgeneigt zu sein. Experten sprechen davon, dass sie sozusagen mit einem Fuß auf die Bremse treten. Arp sagt, die neue Finanzministerin Monika Heinold von den Grünen habe immer auf einen rechtssicheren Weg bestanden. „Wenn sie sich an ihren Worten messen lässt, dann kann sie sich den anderen 15 Bundesländern nicht anschließen“, so der Christdemokrat. Arp erinnert daran, alle Minister hätten zudem einen Eid abgelegt, alles Erdenkliche zum Wohle der Menschen in Schleswig-Holstein zu tun.
„Es gibt sachlich und fachlich keinen Grund, den von uns beschrittenen Weg zu verlassen“, bestätigt FDP-Mann Kubicki und verweist auf das jüngst vorgestellte Gutachten der Monopolkommission. Das unabhängige Beratergremium der Bundesregierung hatte den Vorbildcharakter der schleswig-holsteinischen Gesetzgebung unterstrichen: „Eine zu den Sportwetten grundsätzlich vergleichbare Problematik wachsender Graumärkte besteht auch in bestimmten anderen Spielformen wie beim Online-Poker und bei Online-Casinospielen. Anknüpfend an die zuvor dargestellten Überlegungen zur Konzessionierung von Sportwettenanbieter sollte die Experimentierklausel auch auf solche vergleichbaren Spielformen ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden. Mit einem solchen Schritt könnte die Chance der Kanalisierung von Graumarktangeboten in den legalen Markt zudem auch bei Sportwetten ansteigen, da viele Anbieter auf beiden Märkten aktiv sind und damit die Konzessionierung und Legalisierung des gesamten Angebots möglich wäre.“
CDU will konstruktive Gespräche für mehr Rechtssicherheit
CDU-Politiker Arp bedauert, dass Stegner sich offensichtlich von dieser Argumentation unbeeindruckt zeigt, bietet aber konstruktive Gespräche an, um gemeinsam einen „rechtssicheren Weg“ zu beschreiten. Diejenigen Glücksspielanbieter, die bereits eine Lizenz in Schleswig-Holstein erhalten hätten, könnten sich dort ansiedeln und eine sechsjährige Rechtssicherheit genießen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Land Schleswig-Holstein den Anbietern, denen es nun aus nicht stichhaltigen Gründen eine Lizenz verweigere Entschädigungen zahlen müsste. Die Rolle rückwärts könnte also nicht nur Stegner und seine Genossen, sondern das ganze Land teuer zu stehen bekommen.
Es sei nicht hinnehmbar, so Arp, dass die Rechtsunsicherheit aufgrund der Abwicklungstendenzen der neuen Landesregierung wieder gewachsen sei. In Deutschland herrsche ein ziemliches Durcheinander. So dürften Anbieter von Sportwetten eigentlich nur in Schleswig-Holstein werben, wo es zurzeit Rechtssicherheit gibt. Das an sich wünschenswerte Sponsoring durch Sportwettenanbieter in anderen Bundesländern, das ja de facto über Banden- und Trikotwerbung etc. bereits gängige Praxis sei, sei eigentlich nicht zulässig, da nur in den übrigen 15 Ländern keine gesetzliche Grundlage hierfür bestehe.
Christdemokraten und Liberale bemühen sich derweil, dass der Scherbenhaufen nicht größer wird. In Gesprächen mit Anbietern und Nutzern von Glücksspielen stellen sie eine zunehmende Unsicherheit fest. Dies ist bedauerlich, denn die Ansiedlung von Unternehmen könnte dem Land an der Förde dringend benötigte neue Steuereinnahmen, Sponsorengelder und Arbeitsplätze bringen.
Beobachter der politischen Szene verlangen mittlerweile nach einem Machtwort von Ministerpräsident Torsten Albig, der sein dröhnendes Schweigen endlich beenden und Stegner in die Schranken weisen müsse. Schließlich hatte Albig als Kieler Oberbürgermeister die finanzielle Unterstützung der Kieler Woche durch das Unternehmen betfair seinerzeit durchaus willkommen geheißen.
Quelle
Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Heisterstraße 44 || 57537 Wissen
Von Ansgar Lange +++ Kiel, Juli 2012.
CDU und FDP haben den Weg für ein rechtssicheres Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein geebnet. Doch einige Landespolitiker wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner scheinen sich nach der Abwahl von Schwarz-Gelb und der eigenen Machtübernahme im Kieler Landtag in der Rolle des ideologischen Scharfmachers zu gefallen. Trotz der teilweise aggressiven Polemik des SPD-Politikers suchen Liberale und Christdemokraten weiter das Gespräch mit der neuen Regierung in Kiel. In einer Pressemitteilung forderte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki Stegner auf, seine „unsachliche Polemik (zu) überdenken“.
Kubicki gilt als einer der geistigen Väter des europarechtskonformen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes. Bei der Landtagswahl 2012 hatte seine Partei mit ihm als Spitzenkandidat ein Ergebnis von 8,2 Prozent der Zweitstimmen erzielt. Dies ist das zweitbeste Wahlergebnis, das die FDP jemals im nördlichsten Bundesland erreichte. Die Meinungsforschung sprach auch von einem „Kubicki-Effekt“, der die Wähler für die Liberalen mobilisiert habe.
Nach Wahlen besteht manchmal der Wunsch, kein Stein auf dem anderen zu belassen. Noch zu Oppositionszeiten sparte Stegner nicht mit markigen Worten. Die „Glücksspiel-Geisterfahrer“ müssten „ihren Irrweg beenden“, tönte er im Dezember 2011. Nun will der SPD-Fraktionsvorsitzende ernst machen und mithilfe des Ampelbündnisses aus SPD, Grünen und SSW das Gesetz der Vorgängerregierung abwickeln.
SPD zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Doch Wunsch und Wirklichkeit, Ideologie und gelebte Praxis sind oft unterschiedliche Dinge. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp http://www.hans-joern-arp.de, forderte die neue Landesregierung unterdessen auf, „nicht am Glücksspielgesetz zu rütteln“. Während sich die SPD-Fraktion bzw. ihr Führer (noch) hartleibig zeigt, scheinen die Grünen einem vernünftigen Diskurs über die Thematik nicht abgeneigt zu sein. Experten sprechen davon, dass sie sozusagen mit einem Fuß auf die Bremse treten. Arp sagt, die neue Finanzministerin Monika Heinold von den Grünen habe immer auf einen rechtssicheren Weg bestanden. „Wenn sie sich an ihren Worten messen lässt, dann kann sie sich den anderen 15 Bundesländern nicht anschließen“, so der Christdemokrat. Arp erinnert daran, alle Minister hätten zudem einen Eid abgelegt, alles Erdenkliche zum Wohle der Menschen in Schleswig-Holstein zu tun.
„Es gibt sachlich und fachlich keinen Grund, den von uns beschrittenen Weg zu verlassen“, bestätigt FDP-Mann Kubicki und verweist auf das jüngst vorgestellte Gutachten der Monopolkommission. Das unabhängige Beratergremium der Bundesregierung hatte den Vorbildcharakter der schleswig-holsteinischen Gesetzgebung unterstrichen: „Eine zu den Sportwetten grundsätzlich vergleichbare Problematik wachsender Graumärkte besteht auch in bestimmten anderen Spielformen wie beim Online-Poker und bei Online-Casinospielen. Anknüpfend an die zuvor dargestellten Überlegungen zur Konzessionierung von Sportwettenanbieter sollte die Experimentierklausel auch auf solche vergleichbaren Spielformen ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden. Mit einem solchen Schritt könnte die Chance der Kanalisierung von Graumarktangeboten in den legalen Markt zudem auch bei Sportwetten ansteigen, da viele Anbieter auf beiden Märkten aktiv sind und damit die Konzessionierung und Legalisierung des gesamten Angebots möglich wäre.“
CDU will konstruktive Gespräche für mehr Rechtssicherheit
CDU-Politiker Arp bedauert, dass Stegner sich offensichtlich von dieser Argumentation unbeeindruckt zeigt, bietet aber konstruktive Gespräche an, um gemeinsam einen „rechtssicheren Weg“ zu beschreiten. Diejenigen Glücksspielanbieter, die bereits eine Lizenz in Schleswig-Holstein erhalten hätten, könnten sich dort ansiedeln und eine sechsjährige Rechtssicherheit genießen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Land Schleswig-Holstein den Anbietern, denen es nun aus nicht stichhaltigen Gründen eine Lizenz verweigere Entschädigungen zahlen müsste. Die Rolle rückwärts könnte also nicht nur Stegner und seine Genossen, sondern das ganze Land teuer zu stehen bekommen.
Es sei nicht hinnehmbar, so Arp, dass die Rechtsunsicherheit aufgrund der Abwicklungstendenzen der neuen Landesregierung wieder gewachsen sei. In Deutschland herrsche ein ziemliches Durcheinander. So dürften Anbieter von Sportwetten eigentlich nur in Schleswig-Holstein werben, wo es zurzeit Rechtssicherheit gibt. Das an sich wünschenswerte Sponsoring durch Sportwettenanbieter in anderen Bundesländern, das ja de facto über Banden- und Trikotwerbung etc. bereits gängige Praxis sei, sei eigentlich nicht zulässig, da nur in den übrigen 15 Ländern keine gesetzliche Grundlage hierfür bestehe.
Christdemokraten und Liberale bemühen sich derweil, dass der Scherbenhaufen nicht größer wird. In Gesprächen mit Anbietern und Nutzern von Glücksspielen stellen sie eine zunehmende Unsicherheit fest. Dies ist bedauerlich, denn die Ansiedlung von Unternehmen könnte dem Land an der Förde dringend benötigte neue Steuereinnahmen, Sponsorengelder und Arbeitsplätze bringen.
Beobachter der politischen Szene verlangen mittlerweile nach einem Machtwort von Ministerpräsident Torsten Albig, der sein dröhnendes Schweigen endlich beenden und Stegner in die Schranken weisen müsse. Schließlich hatte Albig als Kieler Oberbürgermeister die finanzielle Unterstützung der Kieler Woche durch das Unternehmen betfair seinerzeit durchaus willkommen geheißen.
Quelle
Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Heisterstraße 44 || 57537 Wissen