Freitag, 27. Juli 2012

Kieler Koalition will den Alleingang rasch beenden.


Die neue Kieler Koalition will den Alleingang der Vorgänger-Regierung beim Glücksspielgesetz rasch beenden.
Die Koalition hofft, einerseits die Vergabe neuer Lizenzen an Glücksspielanbieter zu vermeiden, andererseits Entschädigungszahlungen an bereits lizenzierte Anbieter auszuschließen.
Unterdessen wurde ohnehin per Bundesgesetz die Besteuerung von Sport- und Pferdewetten neu geregelt. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte: „Die Änderung des Gesetzes ist als rote Karte für die ehemalige Landesregierung zu verstehen. Weiter zum vollständigen Artikel ...
Schnelle Rückabwicklung des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein nicht möglich
Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein macht ernst: Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) und seine Koalitionäre wollen das liberale Glücksspielgesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung kippen. Wie die Kieler Senatskanzlei mitteilte, soll das Land so schnell wie möglich dem Staatsvertrag der übrigen 15 Länder beitreten, der nach Ansicht von Experten aber über gravierende Schwächen verfügt, die einer rechtlichen Prüfung auf Dauer nicht standhalten dürften.
Bereits in der August-Sitzung des Landtages soll hierüber in erster Lesung beraten werden. “Wir beginnen, das Minenfeld in der deutschen Glücksspielgesetzgebung zu räumen, das unsere Vorgänger den Schleswig-Holsteinern hinterlassen hat”, sagte Albig. “Schleswig-Holstein gibt wohl klein bei”, lautete ein erstes Fazit der Augsburger Allgemeinen
Grüne geraten unter die Räder

Die Grünen machen derweil in Schleswig-Holstein eine mehr als unglückliche Figur. Während sie in anderen Ländern die Muskeln spielen lassen, ist die Aufgabenteilung von Koch (SPD) und Kellner (Grüne) an der Förde für jeden ersichtlich. Sie müssen sich beim Thema Glücksspiel von den beiden “Alphatieren” Albig und Stegner dominiert fühlen, die den Takt vorgeben und die Schlagzeilen bestimmen. Die grüne Finanzministerin Monika Heinold dürfte die Suppe auslöffeln, die ihr die SPD-Herrenriege eingebrockt hat. Sie hatte immer wieder auf einem rechtssicheren Weg beharrt. Wenn sich Schleswig-Holstein nun aber dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder anschließt, verlässt sie diesen rechtssicheren Weg. Nicht zuletzt das kürzlich vorgestellt Gutachten der Monopolkommission hatte den Vorbildcharakter des schwarz-gelben Glücksspielgesetzes betont und den Staatsvertrag scharf kritisiert.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Kritik am Glücksspielstaatsvertrag
Die EU-Kommission hatte im März den neuen Staatsvertrag kritisiert und wies die Bundesländer darauf hin, dass ein Mitgliedsstaat der EU belastbare Beweise vorbringen muss, wenn er eine Beschränkung einer Dienstleistung durchsetzen will. Die Bundesländer hätten nicht überzeugend dargelegt, dass Online-Poker und Kasino-Spiele besonders süchtig machten und der Geldwäsche dienen könnten. Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Ignoranz der Länder beim Glücksspielstaatsvertrag macht erneuten Gang vors Gericht unausweichlich
Dr. Wulf Hambach zufolge werde diese Ignoranz zur Folge haben, dass der Glücksspielstaatsvertrag den Politikern ganz schnell wieder auf die Füße fallen und ein Gang vor Gericht unausweichlich sein wird, schließlich gibt es nicht zuletzt starke europarechtliche Bedenken gegen den Vertrag.

Im September 2011 verabschiedete der Landtag ein eigenes Glücksspielgesetz, das bereits grünes Licht von der EU-Kommission erhalten hat. Im März 2012 wurden die Lizenzen ausgeschrieben. Die neue Landesregierung will dieses Gesetz nun wieder zurücknehmen.

„Es besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Anbieters auf diese Lizenzen“, betont Dr. Hambach. „Es kann nicht sein, dass ein Gesetz einfach nicht angewendet wird. So etwas gibt es nicht.“

Nun müsste ein Gesetz, dass dies alles wieder rückgängig macht, ebenfalls notifiziert werden.

Es ist kaum vorstellbar, wie ein solcher Akt juristisch begründet werden sollte, dass Lizenznehmern bestehende Rechte wieder wegnehmen will.

Doch von Argumenten der Vernunft haben sich bisher zu wenige (politische) Akteure im Dauerstreit über das deutsche Glücksspielrecht beeindrucken lassen. Wie so oft müssen also wahrscheinlich wieder Gerichte die Aufgaben übernehmen, zu deren Lösung sich ein Großteil der Landespolitiker (noch) nicht in der Lage sieht. Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Europäischer Gerichtshof bestätigte Notifizierungspflicht  weiterlesen

Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, einfachgesetzliche Regelungen (Landesrecht), können grundsätzlich nicht über das mitgliederstaatliche Verfassungsrecht (Primärrecht) bestimmen

Die hierarchische Ordnung der Rechtsquellen (Normenhierarchie)
Geltungsvorrang und Anwendungsvorrang
Anwendungsvorrang genießt etwa europäisches
Unionsrecht im Verhältnis zu mitgliedstaatlichem Recht: Steht eine Norm des mitgliedstaatlichen Rechts im Widerspruch zu einer Norm des Unionsrechts, so darf das mitgliedstaatliche Gericht die mitgliedstaatliche Norm nicht anwenden. Es muss den Fall anhand der unionsrechtlichen Regelung entscheiden.
Unterhalb des Gesetzes im materiellen Sinn wären jeweils die Verwaltungsvorschriften anzuordnen.
Verbindliche Einzelakte (Verwaltungsakte, öffentlich-rechtliche Verträge, Urteile) stehen infolge des Vorrangs der Verfassung und des Vorrangs des Gesetzes in der Rangfolge unterhalb jeder Rechtsnorm.
Quelle: wikipedia

EGMR verurteilt Deutschland zu Entschädigung - 40.000 Euro für entlassenen Kirchenmusiker
Die Kirche habe mit seiner Entlassung wegen einer außerehelichen Beziehung gegen die Achtung der Privatsphäre verstoßen. Die deutschen Arbeitsgerichte hätten "nicht sorgfältig genug zwischen den Rechten des Klägers und des kirchlichen Arbeitgebers abgewogen", befanden die Straßburger Richter. Sie hätten lediglich die Argumentation der Kirche übernommen (Urt. v. 28.06.2012, Az. 1620/03). Weiter zumvollständigen Artikel ... 

Legal, illegal, schweizegal
Inzwischen ist es bereits mehr als zwei Jahre her, als es privaten Veranstaltern in der Schweiz verboten wurde, kleine Pokerturniere zu organisieren. Nun hat die Bundesversammlung beschlossen, diese wieder zu erlauben. Weiter zum vollständigen Artikel ...