Mittwoch, 25. Juli 2012

Glücksspiel-Werbung soll staatlich zensiert werden

Glücksspielstaatsvertrag
Glücksspiel-Werbung soll staatlich zensiert werden
Firmen sollen ihre Werbekampagnen von einer Behörde absegnen lassen.
Nach Informationen von "Welt Online" plant die Politik massive Werbebeschränkungen, die allem voran die privaten Glücksspielanbieter auf die Barrikaden bringen.
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Interview mit dem Lotto Bayern-Chef

Lotto Bayern im Internet - Das müssen Sie wissen
München - Seit Dienstag darf in Bayern wieder Online-Lotto gespielt werden. Auch wenn die Internet-Seite für die Anmeldung noch so ihre Macken hatte und stundenlang gewartet wurde. Wir sprachen mit Erwin Horak, dem Lotto Bayern-Chef, über Kontrollverfahren und die Zukunft der 3700 Annahmestellen in Bayern.
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Auf der zentralen Einstiegsseite für alle Bundesländer, www.lotto.de findet sich entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben, unzulässige Werbung mit Aufforderungscharakter:

”9.07.12 Jackpot bei LOTTO 6aus49 steigt auf rund zwölf Millionen Euro
Der Jackpot bei LOTTO 6aus49 steigt weiter. Auf voraussichtlich rund zwölf Millionen Euro wächst...
16.07.12 LOTTO-Jackpot bei 9 Millionen, Eurojackpot erwartet 21 Millionen Euro
Der Jackpot bei LOTTO 6aus49 steigt weiter. Auf voraussichtlich rund neun Millionen Euro wächst die...
(Stand:20.07.2012)

so auch Westlotto: ”Lotto informiert: Rd. 23 Mio. Euro bei Eurojackpot” (Stand: 25.07.2012)

Die Überschrift der Pressemitteilung Nr: 78/10 des Europäischen Gerichtshofs lautet: 

“Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt“. 
In Anbetracht der Zunahme (Mega-Jackpot) staatlich konzessionierter Glücksspiele, auch im Internet könne von einer Zügelung und Kontrolle keine Rede sein, so der EuGH am 8.9.2010 in seinen Urteilen gegen Deutschland.

Ein Mitgliedstaat kann sich daher nicht auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, die sich auf die Notwendigkeit einer Verminderung der Gelegenheiten zum Spiel beziehen,
wenn die Behörden dieses Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Glücksspielen teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen C-347/09 Dickinger/Ömer Rn 62 (vgl. in diesem Sinne EuGH v. 06.11.2003 – Gambelli Az.: C-243/01 Randnr. 69).

Das OVG NRW (Urt. v. 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08) führt aus, dass die Monopolregelung schon wegen der Werbepraxis der Monopolträger nicht geeignet, die Verwirklichung der mit ihr verfolgten legitimen Ziele zu erreichen.

Damit wird auch durch das OVG NRW erneut bestätigt, dass eine staatliche Aufsicht bis heute faktisch nicht existent ist. Indem die Rechtsverstöße der Monopolinhaber durch die Aufsichtsbehörden zur Gewinnmaximierung geduldet werden, kommen diese ihrer Garantenpflicht nicht nach. Ganz offensichtlich gelten für die landeseigenen "unabhängigen" Aufsichtsbehörden unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe. Indem diese das rechtswidrige Treiben der Landeslotterien im Sinne der fiskalischen Interessen der Länder nicht ahnden und sogar Ausweitungen des Glücksspiels wie vor dem 28.3.2006 dulden - wie die vielen von den Aufsichtsbehörden nicht verfolgten Rechtsverstöße beweisen, sind diese weder neutral noch objektiv. (vgl. auch EuGH, Rs. C-347/09 Rn 57 – Dickinger, OVG NRW, 13 B 1331/11 Rn 31ff, Rn 33).

Eine Monopolregelung, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gestützt wird, muss ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a. - Slg. 2003, I-13031 Rn. 67, vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - NVwZ 2010, 1081 Rn. 21 sowie vom 8. September 2010, Markus Stoß u.a., a.a.O. Rn. 88 ff. und Carmen Media, a.a.O. Rn. 55, 64 ff.). Innerhalb dieses sog. Kohärenzgebots lassen sich zwei Anforderungen unterscheiden. Zum einen muss der Mitgliedstaat die Gemeinwohlziele, denen die beschränkende Regelung dienen soll und die diese legitimieren sollen, im Anwendungsbereich der Regelung auch tatsächlich verfolgen; er darf nicht in Wahrheit andere Ziele - namentlich solche finanzieller Art - anstreben, welche die Beschränkung nicht legitimieren könnten (EuGH, Urteile vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98, Zenatti - Slg. 1999, I-7289 Rn. 35 ff., vom 6. November 2003, Gambelli, a.a.O. Rn. 67 ff. und vom 8. September 2010, Carmen Media, a.a.O. Rn. 65; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 77, 80). Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden. (BVerwG 01.06.2011; Az: 8 C 2.10 Rn. 45)

Zwischenzeitlich wurde die Angebotspalette der staatlichen Glücksspielanbieter weiter vergrößert. Neu ist seit dem 1. Juli 2012 auch, dass die Lottogesellschaften ihre Spielangebote wie Lotto, GlücksSpirale, Keno, Spiel 77, Super 6 und Eurojackpot wieder im Internet verkaufen können, das nach Ansicht von Lotto Rheinland-Pfalz, den Vertriebsweg erst komplett macht. Neben Angeboten im Internet wurde gegen den Widerstand des Fachbeirats Glücksspiel, die Mega-Lotterie ”Eurojackpot”, mit Hauptgewinnen von bis zu 90 Millionen Euro, eingeführt.

Die Lottogesellschaften erwarten durch den ”Eurojackpot” einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich und fordern, dass die Werberestriktionen für Lottoangebote insgesamt gelockert oder sogar aufgehoben werden. vs

Schärfere Regeln
Spielhallen-Betreiber fürchten den Ruin
Außerdem werden jedem Betrieb Einlasskontrollen sowie die Erstellung eines Konzepts gegen die Spielsucht auferlegt. Der Automatenverband rechnet mit einer Klagewelle der Betroffenen.
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Josha Frey, suchtpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE:

Landesglücksspielgesetzes reduziert Spielsucht und stärkt kommunale Planungen in den Zentren
Das heute für die Anhörung freigegebene Landesglücksspielgesetz reduziert die Spielsucht und stärkt den Kommunen für die Belebung der Innenstädte den Rücken“, betont Josha Frey und hebt dabei die konkreten Leitgedanken für die Ausgestaltung hervor: „Für uns GRÜNE stehen beim Thema Glücksspiel die sozialpolitischen und ordnungsrechtlichen Vorgaben im Vordergrund. Deshalb haben wir uns gegen eine zusätzliche Spielbank in Mannheim ausgesprochen und erreicht, dass die Pläne dafür jetzt vom Tisch sind.“
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“Natürliche Spielbedürfnisse” Lotto lässt Spieler im Internet tippen

Dank dem neuen Glücksspielstaatsvertrag können Lottospieler ihre Kreuzchen bald wieder im Internet machen. Die Lotto-Gesellschaften möchten damit junge Kunden gewinnen. Doch Kritiker sehen reale Annahmestellen durch Online-Lotto bedroht.
In einigen Bundesländern wie Hessen oder Berlin ist das Tippen im Netz jetzt schon möglich. Anderswo warten die Lotto-Gesellschaften noch auf die Genehmigungen der Landesregierungen. Ermöglicht werden kann dies erst durch den neue Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli in Kraft getreten ist.

Es ist schon unglaublich, wie die staatlichen Monopolisten nunmehr zurückrudern , mit der fadenscheinigen Begründung die natürlichen Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geregelte und legale Bahnen lenken zu wollen . Einziges Ziel ist ihre Monopolstellung auszuweiten und verlorene Geschäfte zurückzuholen, auf Kosten der Annahmestellen !
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Lotto Online spielen: Glücksspiel-Staatsvertrag tritt in Kraft
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Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag Lottospieler können bald online tippen

Auf lotto.de konnten sich Spieler bisher nur informieren, Kreuzchen machen war nicht erlaubt. Doch bald ist das Tippen auch online möglich. Denn das spült Geld in die Staatskassen.
Die staatlichen Lottogesellschaften wollen in den kommenden Wochen eine Online-Tippabgabe anbieten und damit den jährlichen Spielumsatz um eine Milliarde Euro steigern. "Das Angebot unter der Zentraladresse lotto.de wird in Kürze starten", sagte Erwin Horak dem Handelsblatt, Chef von Lotto Bayern und federführend beim Deutschen Lotto- und Totoblock.
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