Freitag, 10. Februar 2012

3sat makro: Glücksspiel

Freitag, 10. Februar 2012, 21.00 Uhr
Wiederholung Sonnatg, 6.15 Uhr
ZDF-Mediathek

Rational betrachtet ist es totaler Quatsch. Trotzdem versuchen es Millionen von Menschen immer wieder: Sie spielen, wetten und zocken um Geld. Die Mehrheit verliert und am Ende gewinnt immer die Bank. Ein Geschäftsmodell mit Schönheitsfehlern.
Die neue Glücksformel heißt „5 aus 50“! Ab März 2012 gibt es für Deutschland, Dänemark Italien, Slowenien und die Niederlande gemeinsame Lottozahlen. Ein Minimum-Jackpot von zehn Millionen Euro soll neue Spieler anlocken. Das zusätzliche Angebot zeigt: Europas Glücksspielmarkt ist im Umbruch. Die EU liberalisiert das Geschäft mit dem Zufall.

Die deutschen Bundesländer folgen dem Öffnungstrend nur widerwillig. Bestens haben sie bisher vom staatlichen Glücksspielmonopol gelebt. Fast zwei Drittel aller erwachsenen Deutschen haben in zwölf Monaten um Geld gespielt: Sportwetten, Pferderennen, Lotto, Poker. Am Spieltisch, am Automaten oder online. weiterlesen
Und beim internationalen Fußball stehen Schiedsrichter unter Verdacht, Spielergebnisse manipuliert zu haben. Die ganz große Kugel rollt jenseits der deutschen Grenzen: Die Briten gelten als spielverrückte Nation. Auf alles und jeden kann beim Buchmacher spekuliert werden - selbst auf die Zukunft des Euro laufen Wetten. Und seit die krisengeplagten US-Bürger ihr Glück nicht mehr so sehr in Las Vegas und Atlantic City suchen wie früher, setzen die Casino-Metropolen alles auf die Wettlust der Besuchermassen aus Russland und China. "makro" zum Thema "Glücksspiel". Quelle: tvbrowser.de

Themenabend Poker Passion
arte So. 12.02.2012 ab 20:15

Die Spielbank legt zu
Das Casino hat 2011 den Bruttospielertrag um fast 14 Prozent gesteigert.
Es ist das größte Plus aller neun bayerischen Häuser.
Bad Steben - Die bayerischen Spielbanken hoffen auf den 1. Juli 2012. Dann tritt ein Gesetz mit dem sperrigen Begriff Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Damit wollen die Bundesländer den Betrieb in Spielhallen eindämmen. Die bayerische Lotterieverwaltung rechnet damit, dass dann wieder mehr Gäste in die Spielbanken kommen. weiterlesen

Staatsrechtler halten neuen Glücksspielstaatsvertrag für verfassungswidrig
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Biedenkopf: Länder bilden unzulässiges Kartell
- Rede anlässlich der Eröffnung der IMA 2011 -
Die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages durch die Bundesländer zur Sicherung des Glücksspielmonopols ist nach der Einschätzung von Professor Dr. Kurt Biedenkopf "ein Kartellvertrag". Der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Sachsen ging in seiner Rede bei der Eröffnung der 30. Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten mit den Ländern streng ins Gericht. "Ich würde sagen, dass die Länder in ihrer Eigenschaft als Unternehmer ein Kartell gegründet haben, um ein Monopol zu begründen, um damit ihre Einnahmen zu erhöhen und gleichzeitig gewerbliche Wettbewerber aus dem Markt zu verdängen", so Biedenkopf am 18. Januar in Düsseldorf. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag soll auch die Suchtgefahren eindämmen
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Typisch Monopolpolitik - die Konkurrenz behindern und selbst auf alte Konzepte setzen, um die Pfründen zu sichern - das wird nicht klappen !
Es sind u.a. auch die Monopol- und Kartellgesetze einzuhalten. vs.

Das BVerwG (Az: 8 C 2.10 Rn. 45) stellte am 01.06.2011 fest:
Zum einen muss der Mitgliedstaat die Gemeinwohlziele, denen die beschränkende Regelung dienen soll und die diese legitimieren sollen, im Anwendungsbereich der Regelung auch tatsächlich verfolgen; er darf nicht in Wahrheit andere Ziele - namentlich solche finanzieller Art - anstreben, welche die Beschränkung nicht legitimieren könnten (EuGH, Urteile vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98, Zenatti - Slg. 1999, I-7289 Rn. 35 ff., vom 6. November 2003, Gambelli, a.a.O. Rn. 67 ff. und vom 8. September 2010, Carmen Media, a.a.O. Rn. 65; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 77, 80). Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist ein Glücksspiel-Monopol nur dann zulässig und gesetzeskonform, wenn der Staat die Spielsucht seiner Bürger glaubhaft bekämpft, diese Sucht so weit wie möglich eindämmt und ihr Einhalt gebietet.

Mit der Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen €, Live-Wetten bei Lotto und der Herabsetzung der Zugangsbeschränkungen für staatliche Casinos auf 18 Jahre, wird sicherlich nicht die Spielsuchtbekämpfung verfolgt.

„Die Glücksspielgesetznovellen der letzten Jahre waren in höchstem Maße rechtsstaatlich problematisch.“


Trotz des Glücksspielmonopols (GlüStV 2008) hat sich die Zahl der Spielsüchtigen auf nun über 600.000 Menschen in Deutschland in den letzten Jahren fast verdoppelt. Quelle

Illegales Glücksspiel:
500.000 Türken setzen ihr Geld bei ausländischen Webseiten

Schnell an großes Geld gelangen - dieser Wunsch verbirgt sich hinter dem Glücksspiel. Internationale Webseiten umgehen das Glücksspiel-Verbot in der Türkei und die Betreiber von Internetcafés profitieren gleich doppelt von der Spielsucht ihrer Kunden. Dass die Webseiten nur "getürkt" sind, wissen die Wenigsten. weiterlesen