Die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages durch die Bundesländer zur Sicherung des Glücksspielmonopols ist nach der Einschätzung von Professor Dr. Kurt Biedenkopf "ein Kartellvertrag". Der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Sachsen ging in seiner Rede bei der Eröffnung der 30. Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten mit den Ländern streng ins Gericht. "Ich würde sagen, dass die Länder in ihrer Eigenschaft als Unternehmer ein Kartell gegründet haben, um ein Monopol zu begründen, um damit ihre Einnahmen zu erhöhen und gleichzeitig gewerbliche Wettbewerber aus dem Markt zu verdängen", so Biedenkopf am 18. Januar in Düsseldorf.
Biedenkopf akzeptierte in seiner Rede nicht die Begründung, das Monopol sei das Instrument zum Kampf gegen die Spielsucht. Er fand es "ungewöhnlich", dass die Länder an dieser Begründung festhalten, obwohl es längst "ganz andere und sehr viel gefährlichere Erscheinungen" gebe. Als einziges Motiv der Länder sah Biedenkopf daher nur das Primärziel: "Das ist auch beim Staat die Erzielung von Einnahmen". Dafür zeigte er Verständnis. Allerdings sei es "nicht einzusehen, dass der Staat jetzt über gewerbliche Tätigkeiten in monopolisierter Form gewerbliche Unternehmen behindert oder gar aus dem Markt verdrängt." Wenn sowohl der Staat, als auch private Unternehmen mit dem Ziel agieren, Einnahmen zu erzielen, dann sei das vergleichbar. "Und wenn das vergleichbar ist, dann dürfen sie weder auf der einen noch auf der anderen Seite Kartelle bilden", so Biedenkopf.
"Mit großer Aufmerksamkeit" wurden die Ausführungen von Kurt Biedenkopf beim Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) aufgenommen und registriert. "Ich bin überrascht von der Eindeutigkeit, mit der Professor Biedenkopf die Interessenslage der Bundesländer vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts analysiert und definiert", meinte Vorsitzender Paul Gauselmann in einer ersten Reaktion. "Es ist erstaunlich und bezeichnend, dass gerade ein ehemaliger Ministerpräsident das Vorgehen der Länder in der Frage des Glücksspielmonopols im Grunde kritischer unter die Lupe nimmt, als wir das bisher getan haben. Professor Biedenkopf hat den Vorhang der Doppelmoral zerrissen." Die Unternehmen der gewerblichen Automatenwirtschaft hätten natürlich das Ziel, Einnahmen zu erzielen, so Gauselmann. Darin unterscheide man sich in nichts von anderen Branchen. Gleichzeitig lasse man sich aber in der Frage des Spielerschutzes vom Staat nicht in eine Ecke drängen. "Der aktive Spielerschutz hat bei uns seit langem hohe Priorität und hat eine deutlich längere Tradition als beim Spielmonopol der Bundesländer, die erst seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 strengere Anforderungen daran stellen", so Gauselmann.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Kartellamtsverfahren
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 118/11 vom 29.6.2011
Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz
Urteil des Kartellsenats vom 28.6.2011 - KZR 75/10 – pdf-download
zuletzt aktualisiert: 14.04.2012