Augenscheinlich hat die Rede des Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder genau das bewirkt, was die Branche jetzt braucht: Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Aufmerksamkeit braucht die Branche den Äußerungen des Vertreters der privaten Spielbanken allerdings nicht lange zu schenken, denn weder sind seine Argumente zutreffend, noch sind sie neu:
• Ausgerechnet die privaten Spielbanken beklagen sich über Einbußen. Dabei sind diese mangels Attraktivität größtenteils hausgemacht oder dem Boom des Online-Glücksspiels geschuldet. Ob allerdings - wie in Bayern diskutiert - das Eintrittsalter der Gäste auf 18 Jahre zu senken, der richtige Weg ist, darf bezweifelt werden.
• Von „Deregulierung der Branche“ (gemeint ist das gewerbliche Geld-Gewinnspiel) kann nicht gesprochen werden. Die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene Spielverordnung (SpielV) bewirkte u.a., dass bundesweit über 80.000 Fun Games (Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit mit Ausgabe von Weiterspielmarken) wegen der Gefahr des Missbrauchs als Glücksspiel vom Markt genommen werden mussten. Die Kompensation durch legale Geldspielgeräte war vom Verordnungsgeber gewollt. Zudem wurden einschränkende Eckdaten für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel festgelegt.
• Die Vergnügungssteuersätze in den Ländern und Kommunen steigen immer mehr. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft ist mit ca. 1,5 Mrd. Euro Steuern und Abgaben ein bedeutender Steuerzahler. Allein den Kommunen flossen im Jahr 2010 ca. 380 Mio. Euro Vergnügungssteuern zu, im Jahr 2011 hat sich der Betrag auf ca. 450 Mio. Euro erhöht. Wie kann da von „bescheidenen“ Steuererhebungen aus der Vergnügungssteuer gesprochen werden?
• Auch wenn es den Vertreter der privaten Spielbanken überraschen dürfte, mehr Spielerschutz als in Spielbanken mit nur der Ausweiskontrolle geht! Zumal die Ausweiskontrolle in Spielbanken lückenhaft ist, wie der „KI.KA-Skandal“ in der Spielbank Erfurt bestätigt. Ein Blick in die SpielV, der die gewerblichen Spielhallen unterliegen, zeigt mit aller Deutlichkeit, wie ein effektiver Spielerschutz gewährleistet werden kann: u.a. durch Begrenzung bei Einsatz, Gewinn und Verlust pro Stunde. Während die 34 privaten Spielbanken im Jahr 2010 durchschnittlich 87 Euro Bruttospielertrag und 18 Euro Tronc pro Gast erzielten, waren es laut einer repräsentativen Studie des Fraunhofer Instituts bei gewerblichen Spielhallen in Folge der Eckdaten in der SpielV im Durchschnitt 10,89 Euro je Spielstunde. Bei einer durchschnittlichen Bespielung von 1,4 Geld-Spielgeräten summiert sich der Stundenaufwand für den Spielgast auf 15 Euro.
• Die aufgeworfene Forderung, dass „das gleiche Recht auch für Spielhallen gelten muss“, bzw. die Frage, ob die Besucher der IMA „auch unter solchen Bedingungen, die der verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspiels dienen, am Wettbewerb teilnehmen würden“, kann genauso gut an die privaten Spielbanken gestellt werden: Limitierte Einsätze, Aufstellung der Geräte in Zweiergruppen unter Wahrung von Mindestabständen und mit Sichtblenden wären auch in Spielbanken angebracht. Dazu ein Alkoholverbot, damit der Kopf beim Spiel klar bleibt! Auch wäre die Begrenzung auf 12 Glücksspielautomaten für eine Spielbankenkonzession eine eindeutige Maßnahme im Sinne eines effektiven Spielerschutzes.
Da stellt sich doch die Frage, wer bisher verantwortungsvoller agiert hat: Die privaten Spielbanken – in staatlichem Auftrag, das Glücksspiel zu kanalisieren - oder die gewerblichen Spielhallenbetreiber?
Bundesverband Automatenunternehmer e. V.
BupriS- Schreiben:
Sehr geehrter Herr Kauder,
aus Anlass Ihrer Rede auf der Messe der Automatenwirtschaft (IMA) 2012 in Düsseldorf möchten wir Ihnen unseren Berufsverband vorstellen: der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland vertritt die Interessen der staatlich konzessionierten Spielbanken in privater Trägerschaft. Die Existenz unserer Mitgliedsunternehmen, die etwa die Hälfte des Spielbankenmarktes in Deutschland abdecken, belegt anschaulich, dass entgegen Ihrer Darstellung von einem „staatlichen Spielbankenmonopol“ keine Rede sein kann.
Wir treten ein für eine strenge Regulierung des Glücksspiels in Deutschland, die durch klare Rechtsvorschriften und eine permanente Aufsicht die Verfügbarkeit von Glücksspielen begrenzt. Teil dieser strengen Regulierung ist auch der 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag. Die Spielbanken in Deutschland haben seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 40 Prozent ihrer Umsätze und 30 Prozent ihrer Gäste eingebüßt – während die Ausbreitung von Spielhallen und die Umsätze der Automatenwirtschaft seit der 2006 wirksam gewordenen Deregulierung des gewerblichen Spielrechts des Bundes 2006 deutlich zugenommen haben. Diese Entwicklung haben wir in den vergangen Jahren mit sachlichen Gründen angemessen kommentiert, ohne uns – wie Teile Ihrer Zuhörer mit Blick auf die geplante Begrenzung von Spielhallen – zu unpassenden Begriffen wie „Hetzjagd“ gegen oder „Vernichtung“ einer Branche hinreißen zu lassen.
Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass Sie vor Vertretern der Automatenwirtschaft sprechen – „als Vorsitzender eines Rechtsausschusses, in einer politischen Funktion, für die ich vom Bürger bezahlt werde“ – und dabei mit Blick auf die geplante Begrenzung von Spielhallen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 behaupten,
* dass Verfassungsrecht gebrochen wird und der Staat das Recht beugt, um sich einen Vorteil zu verschaffen,
* dass der Staat Spielhallen unterdrückt und mit Spielbanken großzügig umgeht.
Es darf bezweifelt werden, dass diese eher fern liegenden Einschätzungen dem Mehrheitswillen der (steuerzahlenden) Bürger entsprechen. Vor allem ist Ihr Urteil nicht fundiert: die inzwischen stattliche Zahl verfassungsgerichtlicher Entscheidungen zum Glücksspiel deutet auf das Gegenteil Ihrer Einschätzung hin, ebenso wie die Marktentwicklung (Wachstum der Spielhallen und Einbußen der Spielbanken). Gerne nehmen wir auch – in aller Kürze, da Ihre Meinung ja schon feststeht – Stellung zu Ihrer Frage, „warum man in Spielbanken ohne die Beschränkungen wie in Spielhallen dem Glücksspiel frönen darf“:
* Das Angebot der staatlich konzessionierten Spielbanken ist in Deutschland an derzeit 74 Standorten verfügbar – gegenüber 12.300 Spielhallen;
* Spielbanken sind nicht rund um die Uhr geöffnet;
* Der Zutritt zu Spielbanken erfolgt nach Ausweiskontrolle und Abgleich der Sperrdatenbank – mehr Spielerschutz geht nicht, anders als bei Spielhallen;
* Spielbanken zahlen Steuern (Spielbankabgaben) von bis zu 80 Prozent vom Umsatz – gegenüber normaler Unternehmensbesteuerung von Spielhallen zuzüglich einer bescheidenen Vergnügungssteuer.
Es wäre angesichts Ihrer Forderung, dass „das gleiche Recht auch für Spielhallen gelten muss“, eine interessante Frage, ob Ihr Publikum auf der Düsseldorfer Automatenmesse auch unter solchen Bedingungen, die der verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspiels dienen, am Wettbewerb teilnehmen würde, anstatt von „Hetzjagd“, „Vernichtung“ und „Verfassungsbruch“ zu reden.
Freundliche Grüße
Martin Reeckmann
Geschäftsführender Vorstand
Quelle: Bundesverband Automatenunternehmer e. V.