Mittwoch, 30. November 2011

Euro-Jackpot kommt

Zwei Euro setzen - 90 Millionen gewinnen
Für zwei Euro ein Los kaufen und 90 Millionen Euro gewinnen. Diesen Traum soll der neue Euro-Jackpot wahr werden lassen. Ab dem 23. März soll in sechs Ländern Wöchentlich gespielt werden. weiterlesen

Die Lotterie stellt alles in den Schatten, was es bislang gab. weiterlesen

Lotto informiert: Neue europäische Lotterie Eurojackpot startet im März
Jede Woche 10 Millionen garantiert – bis zu 90 Millionen Euro möglich
Ab dem 23. März 2012 wird es in Deutschland und weiteren europäischen Ländern eine neue Zahlenlotterie geben: Eurojackpot.
Der Eurojackpot wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 gespielt. Der Jackpot wird also mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie den zwei richtigen "Eurozahlen" aus acht geknackt. weiterlesen

GlüÄndStV und der Eurojackpot
Die staatlichen Lottogesellschaften hoffen auf kräftige Extra-Einnahmen. weiterlesen

Die Praxis, die Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen € und die Zulassung des E-Postbriefs, zeigt, dass die Aufsichtsbehörden der Länder entgegen der Forderung des BVerfG das Glücksspiel nicht zur Suchtprävention eindämmen, sondern im Sinne der fiskalischen Interessen der Länder sogar Ausweitungen des Glücksspiels wie vor dem 28.3.2006 dulden.

Sämtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden unter europarechtlichen Gesichtspunkten gerade nicht verwirklicht. Es bedurfte einer systematischen und kohärenten Glücksspielpolitik, wie der EuGH sie in der Rechtssache Gambelli eingefordert hat - also eines "Vollmaßes" an Kohärenz (Eignung und Verhältnismäßigkeit der Regelung) für die Glücksspielpolitik insgesamt, sowie die Einhaltung der vollen Konsistenz (Rechtstreue der Monopolbetriebe), für die die Aufsichtsbehörden haften!

Das bewerben von planmäßigen Jackpot wurde bereits mehrfach gerichtlich verboten. Wettbewerbszentrale: ”Staat kann nicht einerseits Lotteriemonopol zum Schutz vor Spielsucht begründen, dann aber selbst ausdrücklich zur Teilnahme an Lotterie auffordern” OLG München v. 22.04.08 - Az.: 29 W 1211/08; LG Berlin Urteil v. 11.02.09, Az. 97 O 116/08