Samstag, 5. November 2011

VAFA- Brandbrief wegen Glücksspiel Staatsvertrag an Ministerpräsidenten

Sehr geehrte/r Frau/Herr MinisterpräsidentIn,

Sie, die Ministerpräsidenten der Länder, kommen am 28.10.2011 in Lübeck zusammen um die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zu verabschieden. Die Parlamentarier sind nachweislich von einer inhaltlichen Diskussion ausgeschlossen
und wenn, dann erst im Rahmen der Ratifizierung mit den Inhalten befasst.

Wir müssen hier dringlich darauf hinweisen, dass

1. die Interessen der Betroffenen unzureichend berücksichtigt sind und der Vertrag somit als sehr anfechtbar einzustufen ist. Zudem wurden die Betroffenen weder bei den Beratungen noch im Gesetzestext selbst umfassend hinzugezogen, so als handele es sich um ein „Sondergesetz“.

2. auch das durch das Grundgesetz gewährleistete Gleichbehandlungsprinzip duch den Staatsvertrag offensichtlich und eklatant verletzt wurde

3. die Interessen des Mittelstandes entgegen den offiziellen Aussagen fortlaufend ignoriert werden.

4. der Staatsvertrag offensichtlich das Aus für eine ganze Branche bedeutet.
Hierdurch betroffen sind entgegen derzeitigen Darstellungen einiger Verbände und Fachzeitschriften nicht „nur“ Spielhallen, hingegen auch und gerade die Betriebe der Gastronomie, in denen in der Regel 2 – 3 Geräte platziert sind – meist unter strenger Aufsicht. Diese Geräte sind für die meisten Gastronomen ein unverzichtbares ökonomisches Standbein.

Damit Sie die Tragweite erkennen: es handelt sich um rund 5.000 Betriebe mit ca. 70.000 Mitarbeitern, von denen etwa 50.000 auf Grund des neuen Staatsvertrags wegfallen würden.

Zudem bleibt zu bedenken, dass auch viele Gewerbetreibende aus unserer Branche Ihre Altersversorgung zu großen Teilen in den Betrieb investiert haben. Da Ihre Maßnahmen praktisch zu einer Enteignung auf kalten Wege führen und zur Verarmung der vorgenannten Gruppe, wird auch daraus letztendlich eine weitere Belastung der Staatsfinanzen entstehen.
Es befremdet und entrüstet unsere Mitglieder aufs Äußerste, wie populistisch (oder nicht?) mit dem Souverän, dem Wähler umgegangen wird (das sind ja auch und gerade die mittelständischen Unternehmer in Deutschland).

Härtefallregelungen werden vermisst bzw. nach Verlautbarungen z. B. aus der Bayerischen Staatskanzlei so allgemein gehalten, um sie über die Rechtsprechung erst im Nachhinein konkretisieren und ausformulieren zu lassen. Zudem soll sich entsprechend anderer Quellen der Bund gegenüber den Ländern „zur Einhaltung gewisser Absprachen“ verpflichten (Dr. Heitzer, 29.03.2011). Welche sind das?
Gestatten Sie deshalb hierzu die Frage / Anmerkung: Welcher Handwerker könnte heute so arbeiten? Zudem erkennen wir hierin einen weiteren Verstoß gegen rechtliche Prinzipien und Gesetze. Und: Wo wurden Aspekte des EU-Rechts berücksichtigt?

Wozu führt diese von den Volksvertretern (Eigeninteressen nicht auszuschließen) eingeleitete Initiative? Die Folgen für unsere gesamte Branche sind beängstigend und Existenz vernichtend:

Innerhalb der nächsten 5 Jahre ist eine selbständige Existenz als Betreiber nicht mehr möglich; der Ruin der Betriebe durch den Gesetzgeber und Administration ist erkennbar vorprogrammiert.
Beispielsweise sind die Voraussetzungen, unter denen ggf. eine Konzessions-Genehmigung erteilt wird, bis heute nicht geklärt.
Die Grundlage, also die Rechtssicherheit zur Tätigung von Investitionen, sehen die betroffenen Unternehmen nicht mehr als verlässlich an; die bisher bewährte Rechtssicherheit somit als ausgehöhlt.
Damit sehen unsere Mitglieder und wir das Recht auf Eigentum gefährdet bzw. vom Gesetzgeber in Frage gestellt.
Bleibt nur, die Dinge durch alle Instanzen gerichtlich zu klären um der vorprogrammierten Insolvenz zu entgehen.
Sind Sie wirklich der Auffassung durch diese Maßnahmen aus qualitativ unzureichend geplanten und betriebenen staatlich gelenkten Betrieben mehr Ertrag zu generieren als dies durch engagierte kleinere und mittelständische Unternehmen möglich ist?
Auch hier werden Maßstäbe gesetzt, die offensichtlich verdeutlichen, dass sich Engagement in unserem Lande nicht mehr lohnt. Der nächste Schritt liegt danach in der Erkenntnis, die Bundespräsident Roman Herzog bereits formulierte: „Der Ehrliche (und Fleißige) ist der Dumme.“ Resultat: Sie kriminalisieren ganze Bereiche, indem die Betroffenen „Nischen“ suchen und sich jeder Kontrolle entziehen werden.
Diesem letzten Gedanken entsprechen auch die weiter gehenden Vorhaben zur Änderung der Spielverordnung.
Handlungsbedarf erkennen wir auch darin, wie unsere Branche bzw. Teile von ihr verunglimpft werden. Auch hier wird das Gleichheitsprinzip offensichtlich ausgehebelt. Resultat: Erneut ein Bereich, der – für den Steuerzahler teuer – der Klärung bedarf.
Zudem bleiben weitere Fragen offen

- Wurden die Konsequenzen des neuen Gesetzes im Rahmen einer Folgenabschätzung bereits
- erörtert und definiert und
- durch- bzw. gegengerechnet,

denn das vorhandene Modell leistet einer Entwicklung Vorschub bei der nur wenige „Große“ überleben werden.

- Ist eine solche Folgenabschätzung nicht die unbedingt erforderliche Mindestvoraussetzung in einem Gesetzgebungsverfahren?
- Ist ein solches Gesetz ohne Folgenabschätzung nicht sittenwidrig oder zumindest fahrlässig?
- In Europa ist fast alles durch zur Verwirklichung maximaler Prozesssicherheit entwickelte Normen, Handlungs- und Arbeits-anweisungen geregelt, z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Umwelt-verträglichkeitsanalysen etc. Es drängt sich die Frage auf, ob für den Gesetzgebungsprozess bzw. eine Maßnahmen wie den Staatsvertrag selbst mit derartig weit reichenden Folgen auch entsprechende Handlungsanweisungen bestehen (sollten / müssten) oder nur das parlamentarische Durchnicken als Prozess definiert ist.

Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen folgende Aspekte und wirken Sie diesbe-züglich ein auf die Staatsvertragsparteinen. Es liegt doch aus unserer Sicht in Ihrem Interesse, dass

- mittelständische Unternehmen durch Ihr Handeln nicht in den Ruin getrieben werden
- Prozesse vermieden werden bzw. deren Kosten für sinnvollere Projekte bereitstehen
- wir mit unserer Branche nicht das wiederholen, was bereits in Bereichen wie Verkehr verkehrt lief. Aus den Fehlern wollen wir doch lernen, oder?
- Transparenz „inoffiziellen“ Lösungen vorgezogen wird, da ansonsten
- dem illegalen Spiel wieder Tür und Tor offen stehen.

Letzten Endes lässt der vorliegende Vertragsentwurf lediglich den Schluss zu, dass auf Kosten der privater Unternehmer über den direkten Einnahmenweg in Form von staatlichen Spielbanken der Ertrag und das Geschäft abgetragen werden soll, und dies obwohl ohnehin bereits in Form der Vergnügungssteuer eine erhebliche Mehrbelastung besteht. Grundrechtlich halten wir die Form des beabsichtigten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit bzw. in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie in das Eigentum als Ganzes für widerrechtlich.

Unsere Bitte:

Bitte nehmen Sie Einfluss GEGEN diese aktuelle Beschlussfassung
zum 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag.

Bitte setzen Sie sich für den Mittelstand ein, für Kunden, Anbieter
und Gastronomen, die bereits heute über ein streng geregeltes
und Sinn machendes gewerbliches Gewinnspiel des „kleinen Mannes“ verfügen.

Gerne unterstützen wir Sie die o. g. Thematik in einem akzeptablen Rahmen zu lösen und stehen Ihnen auch nach dem 28.10.2011 für Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand

gez. Thomas Krist gez. Ralph Zimmermann Paul Brühl
Vorstand VAFA e.V. Vorstand VAFA e.V. Geschäftsführer VAFA e.V.
Quelle


Mit einem “Brandbrief” wendet sich der VAFA, Verband der Automaten Fachaufsteller, an die noch bis morgen in Lübeck tagende Ministerpräsidenten der Runde: “Wir müssen dringlich hinweisen, dass der Glücksspielstaatsvertrag offensichtlich das Aus für eine ganze Branche bedeutet. Härtefallregelungen werden vermisst und Verlautbarungen so allgemein gehalten, um sie über die Rechtsprechung erst im Nachhinein konkretisieren und ausformulieren zu lassen”, legt Verbands-Geschäftsführer Paul Brühl den Finger in die Wunde. “Zudem bleibt zu bedenken, dass auch viele Gewerbetreibende aus unserer Branche Ihre Altersversorgung zu großen Teilen in den Betrieb investiert haben.” Wörtlich heißt es im Wortlaut des Briefes: “Da Ihre Maßnahmen praktisch zu einer Enteignung auf kaltem Wege führen und zur Verarmung der vorgenannten Gruppe, wird auch daraus letztendlich eine weitere Belastung der Staatsfinanzen entstehen.”

Weiter heißt es in dem dreiseitigen Schreiben: “Letzten Endes lässt der vorliegende Vertragsentwurf lediglich den Schluss zu, dass auf Kosten der privaten Unternehmer über den direkten Einnahmenweg in Form von staatlichen Spielbanken der Ertrag und das Geschäft abgetragen werden soll, und dies obwohl ohnehin bereits in Form der Vergnügungssteuer eine erhebliche Mehrbelastung besteht. Grundrechtlich halten wir die Form des beabsichtigten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit beziehungsweise in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie in das Eigentum als Ganzes für widerrechtlich. Bitte nehmen Sie Einfluss GEGEN diese aktuelle Beschlussfassung zum 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Bitte setzen Sie sich für den Mittelstand ein, für Kunden, Anbieter und Gastronomen, die bereits heute über ein streng geregeltes und Sinn machendes gewerbliches Gewinnspiel des ‘kleinen Mannes’ verfügen.” Quelle: